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Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-

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2. STIFTUNG DER INTERESSENGEMEINSCHAFT<br />

DRITTER WEG E.V.<br />

— Gemeinnützige Treuhand —<br />

I. Name und Sitz des Vereins<br />

Der Verein führt den Namen "Stiftung der IG <strong>Dritter</strong> <strong>Weg</strong> e.V.". Er hat seinen<br />

Sitz in Achberg und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes<br />

Wangen im Allgäu eingetragen.<br />

II. Zweck des Vereins<br />

1. Die Stiftung ist der Träger der Vermögenswerte der wirtschaftlichen und<br />

kulturellen Institutionen, die sich zur Interessengemeinschaft <strong>Dritter</strong> <strong>Weg</strong><br />

zusammengeschlossen haben. Darüber hinaus faßt die Stiftung auch solche<br />

Beträge und Vermögenswerte zusammen, die unabhängig von der IG<br />

eingebracht sind.<br />

2. Zweck der Stiftung ist die Förderung von wissenschaftlichen, pädagogischen,<br />

künstlerischen, publizistischen, sozialen und politischen Aktivitäten,<br />

die als ein Beitrag zur Verwirklichung des Dritten <strong>Weg</strong>es auf nationaler<br />

und internationaler Ebene angesehen werden können. Die Gewaltlosigkeit<br />

dieser Bestrebungen ist dabei unbedingter Grundsatz. Die Förderung<br />

kann sich sowohl auf die Errichtung von Institutionen als auch auf die<br />

Durchführung der inhaltlichen Arbeit (Mitarbeitereinkommen, Betriebsmittel<br />

usw.) beziehen.<br />

Unter dem Begriff des Dritten <strong>Weg</strong>es wird ein menschliches Zusammenleben<br />

und Zusammenarbeiten verstanden, in welchem durch entsprechende<br />

Sozialstrukturen, Verhaltensweisen und Gesinnungen versucht<br />

werden kann, Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zu verwirklichen.<br />

3. Die Tätigkeit des Vereins steht damit ausschließlich im Dienst gemeinnütziger<br />

Ziele. Etwaige Überschüsse dürfen nur für die ideellen Zwecke<br />

verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer<br />

Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln<br />

des Vereins. Zweckfremde Verwaltungsausgaben und über die normalen<br />

Spesen hinausgehende Vergütungen sind ausgeschlossen.<br />

III. Mitgliedschaft<br />

Es gibt ordentliche und fördernde Mitglieder.<br />

1. Die ordentlichen Mitglieder — mindestens sieben — sind der Stif-<br />

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