Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-
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2. STIFTUNG DER INTERESSENGEMEINSCHAFT<br />
DRITTER WEG E.V.<br />
— Gemeinnützige Treuhand —<br />
I. Name und Sitz des Vereins<br />
Der Verein führt den Namen "Stiftung der IG <strong>Dritter</strong> <strong>Weg</strong> e.V.". Er hat seinen<br />
Sitz in Achberg und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes<br />
Wangen im Allgäu eingetragen.<br />
II. Zweck des Vereins<br />
1. Die Stiftung ist der Träger der Vermögenswerte der wirtschaftlichen und<br />
kulturellen Institutionen, die sich zur Interessengemeinschaft <strong>Dritter</strong> <strong>Weg</strong><br />
zusammengeschlossen haben. Darüber hinaus faßt die Stiftung auch solche<br />
Beträge und Vermögenswerte zusammen, die unabhängig von der IG<br />
eingebracht sind.<br />
2. Zweck der Stiftung ist die Förderung von wissenschaftlichen, pädagogischen,<br />
künstlerischen, publizistischen, sozialen und politischen Aktivitäten,<br />
die als ein Beitrag zur Verwirklichung des Dritten <strong>Weg</strong>es auf nationaler<br />
und internationaler Ebene angesehen werden können. Die Gewaltlosigkeit<br />
dieser Bestrebungen ist dabei unbedingter Grundsatz. Die Förderung<br />
kann sich sowohl auf die Errichtung von Institutionen als auch auf die<br />
Durchführung der inhaltlichen Arbeit (Mitarbeitereinkommen, Betriebsmittel<br />
usw.) beziehen.<br />
Unter dem Begriff des Dritten <strong>Weg</strong>es wird ein menschliches Zusammenleben<br />
und Zusammenarbeiten verstanden, in welchem durch entsprechende<br />
Sozialstrukturen, Verhaltensweisen und Gesinnungen versucht<br />
werden kann, Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zu verwirklichen.<br />
3. Die Tätigkeit des Vereins steht damit ausschließlich im Dienst gemeinnütziger<br />
Ziele. Etwaige Überschüsse dürfen nur für die ideellen Zwecke<br />
verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer<br />
Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln<br />
des Vereins. Zweckfremde Verwaltungsausgaben und über die normalen<br />
Spesen hinausgehende Vergütungen sind ausgeschlossen.<br />
III. Mitgliedschaft<br />
Es gibt ordentliche und fördernde Mitglieder.<br />
1. Die ordentlichen Mitglieder — mindestens sieben — sind der Stif-<br />
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