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Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-

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1. INTERESSENGEMEINSCHAFT (IG) DRITTER WEG<br />

— Unternehmensverband —<br />

l. Ziele<br />

1. Die IG DRITTER WEG ist eine Vereinigung von wirtschaftlichen, kulturellen<br />

(wissenschaftlichen, pädagogischen, künstlerischen) und sozialen<br />

Institutionen, die durch ihre Betriebsorganisation und Arbeitspraxis modellhaft<br />

die Maßstäbe für das Leben einer gesellschaftlichen Alternative<br />

zu den bestehenden Systemen in West und Ost darstellen und damit die<br />

konkrete Möglichkeit einer solchen Alternative öffentlich bewußt machen<br />

wollen.<br />

Unter dem Begriff des Dritten <strong>Weg</strong>es wird dabei ein menschliches Zusammenleben<br />

und Zusammenarbeiten verstanden, in welchem durch entsprechende<br />

Sozialstrukturen, Verhaltensweisen und Gesinnungen versucht<br />

werden kann, Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zu verwirklichen.<br />

2. Die Bestrebungen der IG DRITTER WEG werden von menschheitlichen<br />

Interessen geleitet. Der Verband ist zur Zusammenarbeit mit all jenen<br />

Institutionen, Organisationen und Vereinigungen bereit, die die Menschenrechte<br />

anerkennen und sich für deren weltweite Respektierung und<br />

Realisierung einsetzen.<br />

3. Eine besondere Aufgabe sieht die Interessengemeinschaft darin, solche<br />

wissenschaftlichen, pädagogischen, künstlerischen, publizistischen,<br />

politischen und wirtschaftlichen Aktivitäten zu fördern, die als ein Beitrag<br />

zur Verwirklichung des Dritten <strong>Weg</strong>es auf nationaler und internationaler<br />

Ebene angesehen werden können. Die Gewaltlosigkeit dieser Bestrebungen<br />

muß dabei unbedingter Grundsatz sein.<br />

4. Als einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Arbeit, die sich<br />

durch die Verfolgung der Ziele des Verbandes ergibt, errichtet die IG<br />

DRITTER WEG eine gemeinnützige Stiftung.<br />

II. Grundordnung<br />

Alle der IG DRITTER WEG angehörenden Arbeitskollektive gründen ihre<br />

jeweiligen Unternehmensverfassungen auf folgende Prinzipien:<br />

1. Mitarbeiterselbstverwaltung. Die Gestaltung der Arbeitsprozesse<br />

richtet sich nach dem Prinzip der Selbstverwaltung und kollegialen Leitung/Das<br />

heißt, daß demokratisch vereinbart werden a) die Aufgaben und<br />

Entwicklungsperspektiven des Unternehmens, b) die Arbeitsbedingungen,<br />

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