Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-
Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-
Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
c) das Berufen und Bevollmächtigen der Tätigen je zum Versehen eines<br />
bestimmten Arbeits- und Pflichtenkreises und d) das Regeln des Einkommens<br />
für jedes Mitglied des Arbeitskollektivs.<br />
Diese demokratischen Vereinbarungen ergeben sich aus in Beratungen<br />
erarbeiteten Übereinstimmungen und berücksichtigen die Rahmenbedingungen,<br />
die durch Entscheidungsorgane der IG für alle Partner verbindlich<br />
gesetzt werden (siehe IV.).<br />
2. Einkommensrahmenordnung. Alle Mitarbeiter assoziierter Arbeitskollektive<br />
verpflichten sich zum Einsatz ihrer Fähigkeiten; aus allgemeinem<br />
Menschenrecht beziehen sie ein bedarfsorientiertes Einkommen.<br />
Die Hauptversammlung der IG (IV.1.) beschließt — jeweils für die Dauer<br />
eines Jahres — eine Einkommensobergrenze.<br />
3. Geldordnung. Allen Geldprozessen, mit denen es die IG DRITTER<br />
WEG zu tun hat, liegt ein gewandelter Geldbegriff zugrunde. Dieser Begriff<br />
besagt, daß das Geld unter den Bedingungen des modernen Wirtschaftslebens,<br />
das keine Tauschprozesse mehr kennt, seinem Wesen<br />
nach kein Tauschmittel mehr ist, sondern eine auf Wirtschaftswerte bezogene<br />
Anweisung — ein Rechtsdokument. Das heißt:<br />
a) Geld in der Hand der Unternehmensleitungen der assoziierten Institutionen<br />
ist prinzipiell Kredit (Produktionskapital, zu verstehen als Verpflichtung<br />
der Tätigen zum Einsatz ihrer Fähigkeiten in der Arbeit; die Begriffe<br />
"Eigen"- und "Fremdkapital" werden sinnlos und spielen nur noch in den<br />
Steuerbilanzen eine Rolle).<br />
b) Geld in der Hand der Mitarbeiter ist Einkommen (Konsumkapital), das<br />
sie als individuelle Verbraucher zum Bezug von Konsumwerten berechtigt.<br />
Bestandteil des Konsumkapitals sind auch die Steuern und alle Sparten<br />
der Sozialversicherung.<br />
c) Alle Geldeinnahmen der IG-Partner — ob aus dem Verkauf von Waren<br />
und Dienstleistungen, ob aus "Spenden", "Subventionen" usw. — sind als<br />
Geld ohne Wertbeziehung zu verstehen. Mit diesem Geld kann zunächst<br />
nichts anderes geschehen, als daß damit die Produktionskredite wieder<br />
abgedeckt bzw. Über- und Unterschüsse ausgeglichen werden. In den<br />
Gesamtetatberatungen des Verbandes wird dieses Geld durch die Entscheidungen<br />
der zuständigen Organe der IG (siehe IV,4.) also durch originäre<br />
Rechtsakte (hinsichtlich der Mitarbeitereinkommen einerseits und<br />
hinsichtlich der Betriebsmittel und Investitionen andererseits) wieder neu<br />
bewertet.<br />
d) Die beiden Begriffe Eigentum und Gewinn verlieren im Lichte des<br />
83