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Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-

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c) das Berufen und Bevollmächtigen der Tätigen je zum Versehen eines<br />

bestimmten Arbeits- und Pflichtenkreises und d) das Regeln des Einkommens<br />

für jedes Mitglied des Arbeitskollektivs.<br />

Diese demokratischen Vereinbarungen ergeben sich aus in Beratungen<br />

erarbeiteten Übereinstimmungen und berücksichtigen die Rahmenbedingungen,<br />

die durch Entscheidungsorgane der IG für alle Partner verbindlich<br />

gesetzt werden (siehe IV.).<br />

2. Einkommensrahmenordnung. Alle Mitarbeiter assoziierter Arbeitskollektive<br />

verpflichten sich zum Einsatz ihrer Fähigkeiten; aus allgemeinem<br />

Menschenrecht beziehen sie ein bedarfsorientiertes Einkommen.<br />

Die Hauptversammlung der IG (IV.1.) beschließt — jeweils für die Dauer<br />

eines Jahres — eine Einkommensobergrenze.<br />

3. Geldordnung. Allen Geldprozessen, mit denen es die IG DRITTER<br />

WEG zu tun hat, liegt ein gewandelter Geldbegriff zugrunde. Dieser Begriff<br />

besagt, daß das Geld unter den Bedingungen des modernen Wirtschaftslebens,<br />

das keine Tauschprozesse mehr kennt, seinem Wesen<br />

nach kein Tauschmittel mehr ist, sondern eine auf Wirtschaftswerte bezogene<br />

Anweisung — ein Rechtsdokument. Das heißt:<br />

a) Geld in der Hand der Unternehmensleitungen der assoziierten Institutionen<br />

ist prinzipiell Kredit (Produktionskapital, zu verstehen als Verpflichtung<br />

der Tätigen zum Einsatz ihrer Fähigkeiten in der Arbeit; die Begriffe<br />

"Eigen"- und "Fremdkapital" werden sinnlos und spielen nur noch in den<br />

Steuerbilanzen eine Rolle).<br />

b) Geld in der Hand der Mitarbeiter ist Einkommen (Konsumkapital), das<br />

sie als individuelle Verbraucher zum Bezug von Konsumwerten berechtigt.<br />

Bestandteil des Konsumkapitals sind auch die Steuern und alle Sparten<br />

der Sozialversicherung.<br />

c) Alle Geldeinnahmen der IG-Partner — ob aus dem Verkauf von Waren<br />

und Dienstleistungen, ob aus "Spenden", "Subventionen" usw. — sind als<br />

Geld ohne Wertbeziehung zu verstehen. Mit diesem Geld kann zunächst<br />

nichts anderes geschehen, als daß damit die Produktionskredite wieder<br />

abgedeckt bzw. Über- und Unterschüsse ausgeglichen werden. In den<br />

Gesamtetatberatungen des Verbandes wird dieses Geld durch die Entscheidungen<br />

der zuständigen Organe der IG (siehe IV,4.) also durch originäre<br />

Rechtsakte (hinsichtlich der Mitarbeitereinkommen einerseits und<br />

hinsichtlich der Betriebsmittel und Investitionen andererseits) wieder neu<br />

bewertet.<br />

d) Die beiden Begriffe Eigentum und Gewinn verlieren im Lichte des<br />

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