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Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-

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e, alle laufenden Geschäfte der Stiftung, insbesondere das gesamte<br />

Rechnungswesen, zu führen. Sie handelt dabei nach den Beschlüssen<br />

des Senats bzw. nach den Weisungen des Vorstands. Innerhalb von drei<br />

Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt sie den Jahresabschluß.<br />

Alles Nähere regelt eine Geschäftsordnung.<br />

V. Statutenänderungen und Auflösung des Vereins<br />

Statutenänderungen und Auflösung des Vereins sind möglich, wenn dem<br />

Senat durch Mitarbeiterrat und Kollegium der IG DRITTER WEG (mit<br />

Dreiviertelmehrheit) ein Beschluß empfohlen wird. Im Falle der Auflösung<br />

bestimmt die Etatkonferenz der IG die gemeinnützige Verwendung des<br />

Vereinsvermögens. Der Senat beschließt diese Bestimmungen.<br />

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