Aktion Dritter Weg -Aufbauinitiative-
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e, alle laufenden Geschäfte der Stiftung, insbesondere das gesamte<br />
Rechnungswesen, zu führen. Sie handelt dabei nach den Beschlüssen<br />
des Senats bzw. nach den Weisungen des Vorstands. Innerhalb von drei<br />
Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt sie den Jahresabschluß.<br />
Alles Nähere regelt eine Geschäftsordnung.<br />
V. Statutenänderungen und Auflösung des Vereins<br />
Statutenänderungen und Auflösung des Vereins sind möglich, wenn dem<br />
Senat durch Mitarbeiterrat und Kollegium der IG DRITTER WEG (mit<br />
Dreiviertelmehrheit) ein Beschluß empfohlen wird. Im Falle der Auflösung<br />
bestimmt die Etatkonferenz der IG die gemeinnützige Verwendung des<br />
Vereinsvermögens. Der Senat beschließt diese Bestimmungen.<br />
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