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2000 Megawatt – sauber! Die Studie - Greenpeace

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für evtl. notwendige Ersatzinvestitionen während der gesamten Lebensdauer von<br />

20 Jahren enthalten.<br />

STROMGESTEHUNGSKOSTEN<br />

<strong>Die</strong> Stromgestehungskosten der Windenergie hängen stark vom Windangebot der<br />

Region ab. Bei mittleren Windgeschwindigkeiten von 4,5 bis 6 m/s und Volllaststunden<br />

zwischen 1.400 und 2.700 h/a betragen die Stromgestehungskosten<br />

zwischen 6 und 12 ct/kWh. Bis 2050 wird erwartet, dass durch sinkende<br />

spezifische Anlagenkosten und erhöhte Windenergieerträge pro Anlage die<br />

Stromgestehungskosten auf 4 bis 8 ct/kWh sinken werden [7].<br />

In Tabelle 7-7 sind die maximalen und minimalen Stromgestehungskosten<br />

ausgewählter Anlagen für Neubau und Repowering dargestellt. Bei Neubauprojekten<br />

liegen die Stromgestehungskosten zwischen 5,76 und 7,04 ct/kWh,<br />

beim Repowering bestehender Windkraftanlagen sind die Stromerzeugungskosten<br />

mit 4,35 bis 6,40 ct/kWh etwas günstiger. <strong>Die</strong>s ist auf den Umstand<br />

zurückzuführen, dass die günstigsten Windgebiete i.d.R. bereits durch<br />

bestehende Anlagen genutzt werden und somit nur für Repowering zur Verfügung<br />

stehen, während ein Neubau von WKA überwiegend im Binnenland stattfindet.<br />

Nach §10 EEG beträgt die Vergütung für den aus Windenergie erzeugten und<br />

eingespeisten Strom mindestens 5,5 ct/kWh. In den ersten fünf Jahren wird eine<br />

erhöhte Vergütung gezahlt, wenn die Windenergieanlage den Referenzertrag in<br />

Höhe von 150 % erreicht. Sollte die Anlage den Referenzertrag in dieser Höhe<br />

nicht erreichen, verlängert sich der Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung um<br />

zwei Monate je 0,75 %, die der Referenzertrag unterschritten wird. Sollte die<br />

Anlage weniger als 60 % des Referenzertrags erzielen, entfällt ein Vergütungsanspruch.<br />

Der Referenzertrag wird nach EEG an einem Standort mit einer<br />

mittleren jährlichen Windgeschwindigkeit von 5,5 m/s ermittelt. Vor Baubeginn<br />

muss in einem unabhängigen Gutachten nachgewiesen werden, dass mindestens<br />

60 % des Referenzertrags an dem ausgewählten Standort erreicht werden.<br />

<strong>Die</strong> Degression liegt für Windenergieanlagen bei 2 % p.a. beginnend im Jahr<br />

2005. Bei einer Inbetriebnahme der Windenergieanlage im Jahr 2010 bedeutet<br />

dies, dass eine Basisvergütung von 4,87 ct/kWh und eine erhöhte Vergütung von<br />

7,70 ct/kWh gezahlt werden. Der Zeitraum für die erhöhte Vergütung ist<br />

abhängig vom Energieertrag im Vergleich zum Referenzertrag. Für das<br />

Repowering von Anlagen, die vor 1996 errichtet wurden, gilt eine besondere<br />

Anreizregulierung durch das EEG. Der Zeitraum für die erhöhte Anfangsvergütung<br />

verlängert sich um „2 Monate je 0,6 Prozent des Referenzertrags, um den ihr<br />

Ertrag 150 % des Referenzertrags unterschreitet“, §10, Abs.2, EEG.<br />

EUtech GREENPEACE Energie & I Management <strong>2000</strong> <strong>Megawatt</strong> GmbH -- <strong>sauber</strong>!<br />

Seite 106<br />

Alternatives <strong>Die</strong> Alternative Energiekonzept zum geplanten 2.200 RWE MW Braunkohle-Kraftwerk Neurath

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