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2000 Megawatt – sauber! Die Studie - Greenpeace

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verbrauchs der Bundesrepublik Deutschland gedeckt werden könnten. Damit<br />

wären ca. 92 % des geschätzten technischen Potenzials genutzt.<br />

POTENZIELLE STANDORTE<br />

Potenzielle Standorte für Offshore-Windenergieprojekte in der Nord- und Ostsee<br />

befinden sich derzeit noch innerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone,<br />

Standorte auf hoher See werden heute noch kaum untersucht.<br />

Innerhalb der 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee bestehen allerdings<br />

zahlreiche Nutzungskonflikte, die der Genehmigungsfähigkeit und der Akzeptanz<br />

der Projekte entgegenstehen. Aus diesem Grunde sind innerhalb der 12-Seemeilen-Zone<br />

vier Projekte und innerhalb der AWZ weitere 28 Projekte geplant.<br />

Projekte innerhalb der 12-Seemeilen-Zone dienen häufig als Pilotphase für<br />

spätere Projekte in der AWZ.<br />

In der Nordsee können nach derzeitigem Erkenntnisstand Flächen nordöstlich von<br />

Borkum (außerhalb des vorgeschlagenen Meeresschutzgebietes „Borkum<br />

Riffgrund“) und Flächen westlich von Sylt (außerhalb der „Important Bird Area“)<br />

als mögliche geeignete Flächen in Betracht kommen. <strong>Die</strong>se Flächen liegen<br />

ausschließlich in der AWZ. In der Ostsee werden Gebiete westlich des<br />

Adlergrundes in der AWZ und die Mecklenburger Bucht hinsichtlich einer<br />

möglichen Eignung als untersuchungswürdig angesehen [21].<br />

<strong>Die</strong> zuständige Genehmigungsbehörde für Projekte innerhalb der AWZ ist das<br />

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg. Im küstennahen<br />

Bereich, innerhalb der 12-Seemeilen-Zone, ist die Genehmigung durch die<br />

Behörde des jeweiligen Bundeslandes einzuholen. <strong>Die</strong> vom BSH erteilte<br />

Genehmigung umfasst die Errichtung, den Betrieb und die wesentliche Änderung<br />

der Anlagen oder ihres Betriebes. Ein vom BSH entwickeltes Standarduntersuchungskonzept<br />

sieht eine Risikoanalyse (Schifffahrtsicherheit) und eine<br />

Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) vor. Für Pilotprojekte ist die maximal<br />

genehmigungsfähige Anlagenzahl auf 80 beschränkt. Für die bei den meisten<br />

Projekten vorgesehene Ausbauphase ist grundsätzlich ein neues<br />

Genehmigungsverfahren erforderlich. Vom Beginn der Untersuchungen am<br />

Standort bis zur Erteilung der Baugenehmigung vergehen in der Regel drei Jahre.<br />

Für Offshore-Windparks innerhalb der 12-Seemeilen-Zone sind Raumordnungsverfahren<br />

(ROV) nach den jeweiligen landesspezifischen Bestimmungen<br />

durchzuführen. Ähnlich der Antragsstellung innerhalb der AWZ sind auch hier<br />

sowohl eine Raum- als auch eine Umweltverträglichkeitsstudie nötig.<br />

Als weiterer wichtiger Faktor ist bei der Wahl des Standortes die mögliche<br />

Netzanbindung zu beachten. In der Nordsee ist für 2015 ein Systemmodell<br />

EUtech GREENPEACE Energie & I Management <strong>2000</strong> <strong>Megawatt</strong> GmbH -- <strong>sauber</strong>!<br />

Seite 33<br />

Alternatives <strong>Die</strong> Alternative Energiekonzept zum geplanten 2.200 RWE MW Braunkohle-Kraftwerk Neurath

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