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2000 Megawatt – sauber! Die Studie - Greenpeace

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Kyoto-Protokolls zu generieren, kann unter den derzeitigen rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen allerdings als wenig wahrscheinlich betrachtet werden, so<br />

dass die Betrachtungen an dieser Stelle auf die Möglichkeiten im europäischen<br />

Emissionshandel beschränkt werden.<br />

6.2.1 BOA-KRAFTWERK ALS „ERSATZANLAGE“ IM EMISSIONSHANDEL<br />

Der Fall der Errichtung neuer Anlagen als Ersatz älterer, weniger effizienter<br />

Anlagen ist in der deutschen Gesetzgebung zum EU-Emissionshandel für die<br />

erste Handelsperiode bis Ende 2007 relativ klar vorgesehen. Sofern ein Kraftwerk<br />

vor Ende 2007 eindeutig als Ersatz stillgelegter oder noch stillzulegender<br />

Altanlagen in Betrieb genommen wird, lassen sich die Emissionsberechtigungen,<br />

die im Rahmen der Erstausstattung im Jahr 2004/2005 an die Altanlagen ausgeteilt<br />

wurden, in vollem Umfang auf die neue Anlage übertragen – und zwar<br />

über den Zeitraum von vier Jahren. Danach erfolgt für den Zeitraum von weiteren<br />

14 Jahren eine Zuteilung ohne Anwendung eines Erfüllungsfaktors (Reduktionsverpflichtung).<br />

10<br />

Würde das BoA-Kraftwerk also noch vor Ende 2007 in Betrieb gehen (oder die<br />

entsprechende Übertragungsregelung auch für die zweite Verpflichtungsperiode<br />

übernommen), so dürften – bei entsprechend geschickter Argumentation durch<br />

den Anlagenbetreiber RWE Power – die vollen Emissionsberechtigungen der dann<br />

stillzulegenden Kraftwerke auf das BoA-Kraftwerk übergehen. 11<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass für die Altanlagen, die für eine<br />

Stilllegung infrage kommen, bei der Erstallokation eine Erfüllungsfaktor von<br />

insgesamt 7,3955 % gilt, sie also eine um diesen Prozentsatz niedrigere Ausstattung<br />

erhalten haben, als sie tatsächlich benötigen. Unter Zugrundelegung der<br />

Ergebnisse in Tabelle 6-3 würden diese Anlagen demzufolge insgesamt eine<br />

Zuteilung von ca. 18,6 Mio. Emissionsberechtigungen pro Jahr über vier Jahre<br />

erhalten, und damit einen Überschuss für das BoA-Kraftwerk von jährlich<br />

2,25 Mio. bzw. von insgesamt 9 Mio. Emissionsberechtigungen.<br />

Der monetäre Wert der überschüssigen Emissionsberechtigungen, die von RWE<br />

Power veräußert bzw. für die Deckung der Erfüllungsverpflichtung anderer<br />

Kraftwerke eingesetzt werden können, ist in Abhängigkeit des Zertifikatspreises in<br />

Tabelle 6-4 dargestellt.<br />

10 Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG2007), §10(1)<br />

11<br />

Vorausgesetzt, die stillgelegten Anlagen und das BoA-Kraftwerk haben dieselbe<br />

elektrische Leistung. Bei Abweichungen gelten etwas andere Regelungen.<br />

EUtech GREENPEACE Energie & I Management <strong>2000</strong> <strong>Megawatt</strong> GmbH -- <strong>sauber</strong>!<br />

Seite 92<br />

Alternatives <strong>Die</strong> Alternative Energiekonzept zum geplanten 2.200 RWE MW Braunkohle-Kraftwerk Neurath

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