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B M S V G - sv-beratung

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I N T E R N E T - Rechtslage ab 1.1.2008B M S V GFragen-Antwort-KatalogNr. Frage Antwort61.61.1Sind die der BMSVG-Pflicht unterliegenden Beitragsgrundlagen für die Zeitder Kündigungsentschädigung und der Urlaubsersatzleitung als Masseforderungzu qualifizieren oder als Konkursforderung auszuweisen?Ein Betrieb meldet auf Grund von vorübergehenden wirtschaftlichen SchwierigkeitenKurzarbeit an und begehrt die gesetzlich vorgesehenen Fördermaßnahmenbeim AMS. Nach Prüfung der Voraussetzungen werden dieseauch zuerkannt.Wie ist die Beitragsgrundlage zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge zu bemessen?Die der BMSVG-Pflicht unterliegenden Beitragsgrundlagen für die Zeit der Kündigungsentschädigungund der Urlaubsersatzleistung sind als Konkursforderung zu qualifizieren.Entgelt SV-BGRL BV-BGRLJänner 1.000,-- Lohn 1.000,-- 1.000,--Februar 1.000,-- Lohn 1.000,-- 1.000,--März 600,-- (Kurzarbeit) 1.000,-- 1.000,--April 600,-- (Kurzarbeit) 1.000,-- 1.000,--Mai 600,-- (Kurzarbeit) 1.000,-- 1.000,--Juni 1.000,-- Lohn 2.000,-- 2.000,--1.000,-- UrlaubsgeldJuli 1.000,-- Lohn 1.000,-- 1.000,--Angemeldete Kurzarbeit liegt für die Zeit von 1. März bis 31. Mai vor.Die BV-Beitragsgrundlage entspricht also der SV-Beitragsgrundlage und ist durch denDienstgeber zu melden und abzurechnen.61.2 INTERN Nur für <strong>sv</strong>-interne Verwaltungsabläufe relevant.61.3Ein Vorstandsmitglied einer AG ist BV-pflichtig.Die Variante B ist richtig, da dem Grunde nach SV-Pflicht (auch wenn die BeitragsgrundlageBezug: € 9.100,--über der Höchstbeitragsgrundlage liegt!) und somit auch Beitragspflicht nach dem BMSVGSV gesamt: € 4.020,-- x 31,85 % = € 1.280,37besteht. Es liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor.Davon übernimmt die Hälfte der Dienstgeber, das heißt dies wird als Vorteilaus dem Dienstverhältnis in der Beitragsgrundlage für DB, DZ und Kommstberücksichtigt.Erhöht sich auch die Beitragsgrundlage für die BV-Beiträge?Welche Variante ist richtig?Variante A:Nein, die Beitragsgrundlage für die BV bleibt € 9.100,--Variante B:Ja, die Beitragsgrundlage für die BV beträgt € 9.100,-- + € 640,18 (= Hälfteder SV-Beiträge, die vom Dienstgeber übernommen werden) => € 9.740,1861.4 INTERN Nur für <strong>sv</strong>-interne Verwaltungsabläufe relevant.61.5 INTERN Nur für <strong>sv</strong>-interne Verwaltungsabläufe relevant.§ 7 BMSVG - Entgeltfortzahlung / Krankengeld32-MVB-53.1/11 Dm/Mm-Bartellas – Version 29.7.2011 (Arbeitskreis 28.4.2011) Seite 16 von 47

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