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B M S V G - sv-beratung

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I N T E R N E T - Rechtslage ab 1.1.2008B M S V GFragen-Antwort-KatalogNr. Frage Antwort11.12.es dafür eine Spezialnorm im § 32 Abs. 8 ORFG gibt. Es stellen sich nun die trifft nur auf jene Personen zu, die unter die Anwendung des ORFG (nicht jedoch unter dasFragen, was die Formulierung im § 32 Abs. 8 ORFG "unabhängig von der Privatfernsehgesetz) fallen. Die BVK-Leitzahl ist der Hinweis für den Krankenversicherungsträger.Die Krankenversicherungsträger haben sicherzustellen, dass unter der Dienstgeber-Dauer und zeitlichen Lagerung des Arbeit<strong>sv</strong>erhältnisses" bedeutet, undweiters für welche Zeiträume der BV-Beitrag zu entrichten ist und ab wann kontonummer des ORF diese fallweise Beschäftigten im System als BMSVG-pflichtig verarbeitetwerden können. Unter der BV-Beitragszeit versteht man dann die einzelnen Tage derdie Beitragszahlung beginnt?fallweisen Beschäftigung. Es gibt keinen beitragsfreien Monat. Dies wird mit der Formulierungim § 32 Abs. 8 ORFG "unabhängig von der Dauer und zeitlichen Lagerung des Arbeit<strong>sv</strong>erhältnisses"ausgedrückt.Unterliegen Rechtsanwaltsanwärter dem BMSVG?JA, nachdem ein Arbeit<strong>sv</strong>erhältnis begründet wird, unterliegen Rechtsanwaltsanwärter demBMSVG.Wie erfolgt die Abrechnung bei Notariatskandidaten bzgl. BMSVG? Zuständig ist die Gebietskrankenkasse des Beschäftigungsortes. Dies gilt auch für alle Personen,die keinen SV-Schutz haben, aber Arbeitnehmer sind. Die Meldung durch denDienstgeber erfolgt schriftlich (nicht DFÜ).13. INTERN Nur für <strong>sv</strong>-interne Verwaltungsabläufe relevant.14.15.15.1Gemäß § 6 Abs. 1 BMSVG hat der Arbeitgeber den BV-Beitrag an den fürden Arbeitgeber zuständigen Träger der Krankenversicherung zu überweisen.Für Notariatskandidaten sowie für Personen, die keinen SV-Schutzhaben, gibt es keinen zuständigen KV-Träger.Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert daher die Antwort?Kann für Personen, die nicht Arbeitnehmer oder freie Dienstnehmer im Sinnedes § 1 BMSVG sind, die Geltung des BMSVG vereinbart werden?Welche Regelungen gelten für Vorstandsmitglieder im Bereich desBMSVG?Die "monatliche Abwicklung" des BMSVG erfolgt immer zwischen Dienstgeber und Krankenversicherungsträger,niemals unter Ausschaltung des Krankenversicherungsträgers. Diesbedingt, dass z.B. bei Notariatskandidaten der Krankenversicherungsträger zuständig wird,der bei Bestehen einer Pflichtversicherung zuständig wäre.NEIN, dies ist bei Inlandssachverhalten nicht möglich. Auslandssachverhalte siehe Fragen153 ff.• Nicht lohnsteuerpflichtige Vorstandsmitglieder im Sinne des § 4 Abs.1 Z 6 ASVGDie nicht lohnsteuerpflichtigen Vorstandsmitglieder von- Aktiengesellschaften- Sparkassen- Landeshypothekenbanken- Versicherung<strong>sv</strong>ereinen auf Gegenseitigkeitund die hauptberuflichen Vorstandsmitglieder (Geschäftsleiter) von Kreditgenossenschaftensind im Bereich der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge den freien Dienstnehmern gleichgestellt.Das BMSVG enthält keine beitragsrechtliche, dem § 51 Abs. 5 ASVG vergleichbare Sonderbestimmung.Meldepflichtiger und Beitragsschuldner ist der Dienstgeber.Basisbeitragsgruppe D2x bzw. N22pMeldung und Abrechnung der BV-Beiträge erfolgt wie für andere freie Dienstnehmer, also aufdem Beitragskonto des Dienstgebers.• Lohnsteuerpflichtige VorstandsmitgliederDer Geltungsbereich des BMSVG (§ 1 Abs. 1a) ist an sich auf freie Dienstverhältnisse von32-MVB-53.1/11 Dm/Mm-Bartellas – Version 29.7.2011 (Arbeitskreis 28.4.2011) Seite 3 von 47

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