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B M S V G - sv-beratung

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I N T E R N E T - Rechtslage ab 1.1.2008B M S V GFragen-Antwort-KatalogNr. Frage Antwortnach Österreich BMSVG-Pflicht?147.1148.Ein AN, dessen Beschäftigung<strong>sv</strong>erhältnis BMSVG-pflichtig ist, wechseltinnerhalb eines Konzerns in ein neues Beschäftigung<strong>sv</strong>erhältnis.Wann beginnt die BV-Pflicht, ist der erste Monat beitragsfrei?In Gastgewerbe-Saisonbetrieben wird vermehrt argumentiert, dass im Jahr2003 angemeldete Dienstnehmer auf Grund von Wiedereinstellungszusagennoch dem " alten" Abfertigungsrecht unterliegen. Auf Grund der relativ kurzenDauer der Dienstverhältnisse ist ein tatsächlicher Abfertigungsanspruchim Altsystem eher unwahrscheinlich. Allerdings kann mit fortlaufenden Wiedereinstellungszusagender Eintritt ins Neusystem verhindert werden. Ist eskorrekt, dass eine Wiedereinstellungszusage nur für Dienstverhältnisse abdem Jahr 2003 einen Verbleib im Altsystem rechtfertigt während alle weiterenDienstverhältnisse beim gleichen Dienstgeber dem BMSVG unterliegen?§ 46 Abs. 3 Z 2 BMSVG ermöglicht dem AN beim Wechsel innerhalb eines Konzerns dieBeibehaltung des alten Abfertigungsrechts.Im Umkehrschluss wird das neue BMSVG-pflichtige Arbeit<strong>sv</strong>erhältnis im Konzern als Fortsetzungdes vorangegangenen gewertet. Die BV-Pflicht beginnt mit dem ersten Tag (kein beitragsfreierMonat).Zu den Wiedereinstellungszusagen ist zu sagen, dass diese bezüglich des BMSVG nicht nurfür das Jahr 2003 gelten. Bei laufenden Wiedereinstellungszusagen unter Anrechnung vonVordienstzeiten beim selben Dienstgeber auch für die Folgejahre gilt, dass das BMSVG nichtanzuwenden ist. Diese Personen verbleiben weiterhin im Altrecht und können daher im Extremfallnie dem BMSVG unterliegen.148.1 INTERN Nur für <strong>sv</strong>-interne Verwaltungsabläufe relevantArtikel 13 BMSVG - Änderung des IESG149.150.Wie sieht die IESG-Sicherung aus?Personen nach § 1 Abs. 6 IESG haben keinen Anspruch auf Insolvenzausfallgeld(auch für Abfertigungsbeiträge). Können diese Beiträge nach Beendigungder Insolvenz nach § 13a(3) von der jeweiligen Vorsorgekasse mitVerzugszinsen rückgefordert bzw. mit der monatlichen Beitragsabfuhr kompensiertwerden?Nach § 1 Abs.6 Z 2 IESG haben Mitglieder des Organs einer jurist. Person, das zur gesetzlichenVertretung der jurist. Person berufen ist, keinen Anspruch auf Insolvenzausfallgeld (keinInsolvenzausfallgeld für Abfertigungsbeiträge von Geschäftsführern von GmbH). Im übrigenist darauf hinzuweisen, dass sich das Verfahren zur Einbringung des Insolvenzausfallgeldesfür Abfertigungsbeiträge aus §13a Abs. 1-4 IESG ergibt.Soweit Personen im Sinne des § 1 Abs. 6 IESG von vornherein keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeldhaben (Anmerkung: also beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH, leitendeAngestellte) können für diese die Gebietskrankenkassen weder ausstehende Dienstnehmerbeitragsanteilezur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 13a IESG noch Beiträgenach dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz (BMSVG) im Rahmen des § 13d IESGgegenüber dem IAG-Fonds verrechnen. - Soweit eine Gebietskrankenkasse ausständigeArbeitgeberbeiträge zur Finanzierung der Aufwendungen nach dem BMSVG an die in Fragekommende BV-Kasse für Arbeitnehmer leistet, die - wie oben dargelegt - gemäß § 1 Abs. 6IESG keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld haben, ist wohl eine Rückforderung solcherbezahlter Beträge von der BV-Kasse nicht möglich.Können dem IAG-Fonds Verzugszinsen (derzeit 7,21%) ab Fälligkeit der Der Zeitraum, für den der IAG-Fonds Verzugszinsen in derzeitiger Höhe von 7,21 % zu zahlenhat, beginnt ab der Fälligkeit der geforderten Beiträge (Anmerkung: also maximal 2 Jahre,geschuldeten Beiträge bis zur Beendigung der Insolvenz (3) verrechnet151.werden?gerechnet vom Zeitpunkt der Eröffnung des Konkur<strong>sv</strong>erfahrens an) bis Ende April des Jahres,das auf jenes folgt, in dem vom Sinne des § 1 Abs. 3 Z 1 bis 7 IESG die jeweilige Insol-32-MVB-53.1/11 Dm/Mm-Bartellas – Version 29.7.2011 (Arbeitskreis 28.4.2011) Seite 38 von 47

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