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B M S V G - sv-beratung

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I N T E R N E T - Rechtslage ab 1.1.2008B M S V GFragen-Antwort-KatalogNr. Frage Antwort3. Gibt es freie Dienstnehmer, die nicht vom BMSVG erfasst sind?3.1Beispiel:Bei einer freien Dienstnehmerin tritt nach Beendigung des freien Dienstverhältnisses– jedoch während der Schutzfrist – der Versicherungsfall derMutterschaft ein. Nach dem Wochengeldbezug bezieht die VersicherteKinderbetreuungsgeld.Versicherungszeit 16.7.2007 – 24.9.2007Wochengeldbezug 5.10.2007 – 25.1.2008Kinderbetreuungsgeld 26.1.2008 – lfd.Greift die Beitragspflicht mit 1.1.2008 auf Grund der Novellierung (Einbeziehungder freien Dienstnehmer) gegenüber dem FLAF.• Rechtsanwälte,• ZiviltechnikerJA, ausgenommen vom BMSVG sind freie Dienstnehmer, die Abfertigungsansprüche aufgrundvon vertraglichen Regelungen haben.Freie Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 4 ASVG unterliegen seit 1.1.2008 dem BMSVG gemäߧ 1 Abs. 1a. Soweit sie Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben, besteht auch die Beitragspflichtdes FLAF gemäß § 7 Abs. 5, frühestens freilich für Beitragszeiträume ab1.1.2008.4. Sind auch für Lehrlinge Abfertigungsbeiträge zu entrichten? JA. Lehrlinge sind wie Arbeitnehmer zu behandeln.4.1 INTERN Nur für <strong>sv</strong>-interne Verwaltungsabläufe relevant.5. INTERN Nur für <strong>sv</strong>-interne Verwaltungsabläufe relevant.6. INTERN Nur für <strong>sv</strong>-interne Verwaltungsabläufe relevant.7.8.9.10.Wie sieht die betriebliche Mitarbeitervorsorge für geringfügig Beschäftigteaus?Findet diese Bestimmung für tageweise Beschäftigte im Sinne des § 471aASVG Anwendung?Es ist die Frage aufgetreten, ob für Dienstgeber (nicht ORF), die für fallweiseBeschäftigte freiwillig BV-Beiträge entrichten möchten, diese Möglichkeitbesteht. Wenn ja, hat die Abrechnung dieser BV-Beiträge über die Sozialversicherungsschieneoder direkt mit der BV-Kasse zu erfolgen?Für fallweise beschäftigte Personen beim ORF ist der BV-Beitrag gem. § 6BMSVG zu entrichten. Dies gilt nur für fallweise Beschäftigte beim ORF, weilFür geringfügig Beschäftigte gelten die Bestimmungen des BMSVG. Der Beitragszeitraum istin diesem Fall ein Monat. Gemäß § 6 Abs. 2a BMSVG ist wahlweise ein jährlicher Beitragszeitraummöglich.In diesem Fall ist ein Zuschlag in Höhe von 2,5 % der BV-Beiträge zu entrichten.Zur Problematik, „geringfügiges Arbeit<strong>sv</strong>erhältnis während karenziertem Arbeit<strong>sv</strong>erhältnis“siehe Frage 16.NEIN. Bei der Interpretation der Formulierung "Arbeit<strong>sv</strong>erhältnisse, die länger als einen Monatdauern" ist die Dauer des Arbeit<strong>sv</strong>erhältnisses wesentlich.Bei tageweiser Beschäftigung kann es zu keinem ganzen Monat kommen. Wird eine Tätigkeitregelmäßig, z.B. jeden Freitag, verrichtet, liegt keine tageweise Beschäftigung, sondern eindurchgehendes Arbeit<strong>sv</strong>erhältnis vor.Das BMSVG ist für diese Personengruppe nicht anzuwenden. Eine freiwillige Einbeziehungund Abrechnung der Beiträge ist nicht möglich.Im Zusammenhang mit der BVK-Leitzahl wird vereinbart, dass der ORF diese immer dannmeldet, wenn die betreffende Person bereits ab dem ersten Tag BV-Beitragspflichtig ist. Das32-MVB-53.1/11 Dm/Mm-Bartellas – Version 29.7.2011 (Arbeitskreis 28.4.2011) Seite 2 von 47

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