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B M S V G - sv-beratung

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I N T E R N E T - Rechtslage ab 1.1.2008B M S V GFragen-Antwort-KatalogNr. Frage Antwort‐ Deckelung zum Vormonat65.66.67.Sind bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Krankengeldbezug- Sonderzahlungen zu berücksichtigen bzw. sind- Sonderzahlungen aliquot zu berücksichtigen?a) Beitragszeitraum 06 allgemeine BGL € 1.000,--Urlaubszuschuss € 1.000,--Krankengeldbezug ab 01.07.Bemessungsgrundlage KG = ?b) Beitragszeitraum 06 allgemeine BGL € 1.000,--Krankengeldbezug ab 01.07.Bemessungsgrundlage KG = ?Wie ist die Bemessungsgrundlage bei Krankengeld. zu ermitteln, wennim Kalendermonat vor Eintritt des Versicherungsfalles eine Unterbrechungvorliegt (Krankengeldbezug oder Ab- und Anmeldung)?a) Beitragszeitraum 06Krankengeldbezug von 01.06. bis 15.06.allgemeine BGL von 16.06. bis 30.06. € 500,--Krankengeldbezug ab 01.07.Bemessungsgrundlage KG = ?b) Anmeldung per 01.01.Abmeldung per 10.06.Allgemeine BGL vom 1.6. bis 10.6. € 500,-- (10 Tage)Anmeldung per 20.6. (neues Beschäftigung<strong>sv</strong>erhältnis)Allgemeine BGL vom 20.6. bis 30.6. € 550,-- (11 Tage)Krankengeldbezug ab 1.7.Bemessungsgrundlage KG = ?c) Anmeldung per 1.1.Abmeldung per 10.6.allgemeine BGL vom 1.6. bis 10.6. € 500,-- (10 Tage)Anmeldung per 20.6. (Unterbrechung durch Truppenübung)allgemeine BGL vom 20.6. bis 30.6. € 550 (11 Tage)Krankengeldbezug ab 1.7.Bemessungsgrundlage KG = ?Welche Bemessungsgrundlage ist für den BV-Beitrag beiKrankengeldbezug heranzuziehen, wenn im Kalendermonat vor Eintritt desVersicherungsfalles Krankengeld (kein Entgelt) bezogen wurde?Beispiel 1:Eintritt des Angestellten am 02.01.07Sonderzahlungen sind in keiner Weise zu berücksichtigen.Zu Beispiel a) und b):Bemessungsgrundlage: 1.000 €Krankengeld: 500 €Beitragsgrundlage für das Krankengeld ist die Grundlage dividiert durch 30 mal Anzahl derTage dividiert durch zwei.a) 500 : 15 x 30: 2 = GRL Krankengeldb) 550 : 11 x 30 : 2 = GRL Krankengeldc) Arbeitsrechtlich handelt es sich um dasselbe Dienstverhältnis, daher:1.050 : 21 x 30 : 2 = GRL KrankengeldBeispiel 1Für die Ersterkrankung ist der Monatsgehalt aus Februar die Bemessungsgrundlage.32-MVB-53.1/11 Dm/Mm-Bartellas – Version 29.7.2011 (Arbeitskreis 28.4.2011) Seite 19 von 47

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