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B M S V G - sv-beratung

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I N T E R N E T - Rechtslage ab 1.1.2008B M S V GFragen-Antwort-KatalogNr. Frage Antwort25.3.25.4.25.5.nehmer.BV-Zeit vom 16.4.2008 bis 16.10.2008 gespeichert.Ist die BV-Zeit vom 16.4.2008 bis 16.10.2008 zu löschen, da Direktauszahlungan den Arbeitnehmer?Beispiel:Der Versicherte kann die Abfertigung auf zivilrechtlichem Weg einklagen.Seit mehr als einem halben Jahr versucht ein Versicherter bei seinem ehemaligenArbeitgeber die Nachzahlung des BV-Beitrages (Zeitraum: August2003 – April 2005) zu bewirken.Der Versicherte ersucht die OÖGKK um Eintreibung der Beiträge. Die Firmabefindet sich bereits in Konkurs. Der GPLA-Prüfer hat im Zuge der Prüfungkeine BV-Beiträge nachverrechnet.Der Versicherte wendete sich auch an die Arbeiterkammer, welche demVersicherten geraten hat, sich von der GKK diesbezüglich einen Bescheidausstellen zu lassen.Wie kommt der Versicherte zu seiner Abfertigung?Beispiel:Aufgrund einer GPLA (Prüfzeitraum 2004 bis 2007) wurde festgestellt, dassein Dienstgeber seine Dienstnehmer ab 2003 nicht dem BMVG unterstelltund auch keine BV-Beiträge hierfür abgeführt hat.§ 6 Abs. 2 BMSVG normiert, dass § 68 ASVG auch für die Feststellung vonBV-Beitragsforderungen anzuwenden ist.Nachdem die Beiträge für das KJ 2003 verjährt sind, stellt sich die Frage, obdie BV-Zeiten, Grundlagen und die Beitragshöhe an die zuständige BV-Kasse zu melden sind.Zahlt die BV-Kasse bei Zutreffen der Anspruch<strong>sv</strong>oraussetzungen die Abfertigungan die betreffenden Anwartschaftsberechtigungen aus, obwohl fürdas Jahr 2003 keine Beiträge vom DG entrichtet wurden?Beispiel:Ein Hausbesorger/Hausbetreuer ist für ist für insgesamt 3 Wohnhäusernebeneinander zuständig. Sein Dienstverhältnis wurde vor dem 01.01.2003begründet. Dienstgeber war der Bauträger, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft.Im Jahr 2007 wurden die Wohnungen des ersten, im Jahr 2008 die deszweiten und Jahr 2009 die des dritte Wohnhaus in das Wohnungseigentumübergeben („Mietkauf“). Bei den Wohnhäusern handelt es sich um eigeneGrundbuchskörper, weshalb nunmehr drei Wohnungseigentümergemeinschaftenentstanden sind. Der Bauträger verfügt über keine Anteile an diesenLiegenschaften mehr.Allerdings wurde der Hausbesorger/Hausbetreuer per 01.01.2007 alsDienstnehmer der Wohnungseigentümergemeinschaft des ersten Wohnhau-Die Verjährungsbestimmung ist zu berücksichtigen. (§ 6 Abs. 2 BMSVG verweist auf § 69ASVG). Daher sind für verjährte Zeiträume weder BV-Zeiten noch BV-Beitragsgrundlagen zumelden.Eine allfällige Auszahlung ist Sache der BV-Kasse.Der Versicherte kann bei Nichtzahlung durch die BV-Kasse die Abfertigung auf zivilrechtlichemWeg beim Dienstgeber einklagen.Im konkreten Fall ist von drei neuen Dienstverhältnissen auszugehen, welche alle demBMSVG unterliegen (erstes Monat jeweils beitragsfrei). Aufgrund der Abmeldung durch denBauträger per 31.12.2008 hat dieser die Ansprüche aus der Abfertigung Alt abzugelten.32-MVB-53.1/11 Dm/Mm-Bartellas – Version 29.7.2011 (Arbeitskreis 28.4.2011) Seite 8 von 47

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