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B M S V G - sv-beratung

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I N T E R N E T - Rechtslage ab 1.1.2008B M S V GFragen-Antwort-KatalogNr. Frage Antwort169.170.171.172.172.1173.VerfahrenHat die Gebietskrankenkasse festzustellen, ob BMSVG-Pflicht gegeben ist(Arbeitnehmereigenschaft vorliegt)?Wie sieht die Vorschreibevariante aus?VorschreibevarianteMeldeformulareFür welche speziellen Fallgruppen wurde das Datenfeld "Ende der Zahlungdes BV-Beitrages" auf dem Abmeldeformular eingeführt?Bei einer Abmeldung wegen Präsenz- oder Zivildienst ist das Feld BVEN in JA, das ist richtig.Grundstellung zu belassen. Ist es richtig, das Feld BVAB in der Anmeldungnach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes ebenfalls in Grundstellungzu belassen?Ein Dienstgeber schließt mit freien Dienstnehmern unbefristete Verträge abund entlohnt diese monatlich im Nachhinein je nach Leistungserbringung.Bei Wechsel der Versicherungspflicht werden zum Zeitpunkt der AbrechnungAn-, Ab- bzw. Änderungsmeldungen erstellt. Bisher wurde dafür derAbmeldegrund 00 verwendet, welcher anspruchsauslösend für die Auszahlungist. Da beim Abmeldegrund 00 jedoch keine Beendigung des freienDienstverhältnisses vorliegt, sondernd lediglich eine Abmeldung von derSozialversicherung, dürfte diesfalls keine Auszahlung der Abfertigung erfolgen.Änderung des Beitragsabrechnung<strong>sv</strong>erfahrens, Konten- sowie Firmenzusammenlegungen,Betriebsübernahme, usw.Wie erfolgt die Mitteilung an die BV-Kasse, wenn z.B. ab einem bestimmtenBeitragszeitraum der Dienstgeber die Form der Beitragsabrechnung ändert?Dies wird als Vorfrage geklärt. Im Beitragsbescheid wird über die Pflicht zur Zahlung der BV-Beiträge abgesprochen. Als Begründung wird Dienstnehmereigenschaft genannt. Im Versicherungsbescheiderfolgt darüber kein Ausspruch.Der Dienstgeber meldet die Summe aller Abfertigungsbeiträge mit dem Meldeformular „Meldungzum BV-Beitrag für Vorschreibebetriebe“ oder per DFÜ unter Angabe der Beitragskontonummer.Die BV-Beitragsgrundlage wird ab dem gemeldeten Beitragszeitraum vorgeschrieben.Der Dienstgeber meldet in der Folge nur Änderungen der BV-Beitragssummen(zB wenn Sonderzahlungen ausbezahlt wurden).Sind keine BV-Beiträge mehr zu entrichten, ist vom Dienstgeber eine Nullmeldung ab dembetreffenden Monat zu erstatten.Das Datenfeld "Ende der Zahlung des BV-Beitrages" auf dem Abmeldeformular sowie imDatensatz ist für alle Arbeitnehmer, die dem BMSVG unterliegen, vorgesehen und entsprechendzu befüllen.Es ist der Abmeldegrund „29: SV-Ende – Beschäftigung aufrecht“ zu verwenden (nicht auszahlungsrelevant).Die Mitteilung an die BV-Kasse erfolgt in gleicher Form, wie die KVT dies dem HV (BV) mitteilen.Abmeldegrund 12 - Ummeldung.32-MVB-53.1/11 Dm/Mm-Bartellas – Version 29.7.2011 (Arbeitskreis 28.4.2011) Seite 44 von 47

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