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B M S V G - sv-beratung

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I N T E R N E T - Rechtslage ab 1.1.2008B M S V GFragen-Antwort-KatalogNr. Frage Antwortses zur Pflichtversicherung gemeldet. Dasselbe passierte sinngemäß auchbei den beiden anderen Wohnhäusern. Laut Versichertendaten steht derHausbesorger nunmehr in drei Dienstverhältnissen, jeweils zu einer der dreiWohnungseigentümergemeinschaften. Vom ursprünglich gemeldetenDienstverhältnis (die Beitragsgrundlagen wurden seit 2007 jedes Jahr entsprechendweniger) wurde er mit 31.12.2008 abgemeldet.Für die drei „neuen“ Dienstverhältnis wurde keine BV gemeldet und auchkeine Beiträge abgeführt und zwar mit der Begründung, dass der Versicherteder „Abfertigung alt“ unterliege, weil die Beschäftigung vor dem01.01.2003 aufgenommen wurde.Unterliegt diese Beschäftigung dem BMSVG? Ist in dieser Konstellationtatsächlich von drei Dienstverhältnissen auszugehen?26. INTERN Nur für <strong>sv</strong>-interne Verwaltungsabläufe relevant.27. Weiterleitung der Beiträge an die Vorsorgekassen (BVK) Die KVT treten in Vorleistung und überweisen 100% der saldierten Beiträge abzüglich 0,3 %.28. INTERN Nur für <strong>sv</strong>-interne Verwaltungsabläufe relevant.29.30.31.32.33.34.Fälligkeit:Wie und wann ist zwischen KVT und BV-Kasse abzurechnen?Ein Dienstnehmer wird mit allen Rechten und Pflichten nach AVRAG vomneuen Dienstgeber nach dem 31.12.2002 übernommen. Gilt das BMSVG?Werden für die Abrechnung des BV-Beitrages die Beitragsgrundlagen allerDienstnehmer summiert und dann der BV-Beitrag in Höhe von 1,53 % berechnetoder ist dieser Beitrag von der Beitragsgrundlage jedes einzelnenDienstnehmers zu berechnen?Entsteht in einem Mehrfachversicherungsfall ein Beitragsmonat im Sinnedes § 55 Abs. 1 BMSVG, wenn Vorsorgebeiträge in der Selbständigenvorsorgenicht zu bezahlen sind, weil z. B. die ASVG-Beitragsgrundlage bereitsdie HöchstBG erreicht?Im Rahmen der Treuhandverrechnung jeweils am 10. des zweitfolgenden Monats (z.B. fürJänner 08: 10.03.08).NEIN, der Dienstnehmer bleibt im alten Abfertigungsrecht, weil bei einer Übernahme nachAVRAG kein neues Arbeit<strong>sv</strong>erhältnis begründet wird.In diesem Fall ist wie bei der Abrechnung aller anderen Beiträge vorzugehen. Beim SummenvergleichBN/Lohnzettel kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.NEIN, es liegt kein Einzahlungsmonat vor.§ 6 BMSVG - Beginn der AbfertigungszahlungWie ist bei untermonatig beginnenden Dienstverhältnissen der Begriff "Monat"auszulegen, nach dessen Ablauf die Beitragspflicht für die Abfertigungsbeiträgeeinsetzt (Zeitraum 30 Tage oder je nach Kalendermonat)?Ist es richtig, dass grundsätzlich der gleiche Tag des nächsten Monats derBeginn ist und die Beitragspflicht nur dann am Ersten des übernächstenMonats beginnt, wenn es im nächsten Monat den gleichen Tag nicht gibt?Es ist nicht der Kalendermonat maßgebend, sondern der Eintrittstag (Beispiel: Eintritt am16.02. - Beginn Abfertigung am 16.03.).JA. In jenen Fällen, in denen der Beginn auf den 31. eines Kalendermonates fällt, akzeptierendie KVT auch den Beginn mit 1. des nächsten Monates.32-MVB-53.1/11 Dm/Mm-Bartellas – Version 29.7.2011 (Arbeitskreis 28.4.2011) Seite 9 von 47

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