10.07.2015 Aufrufe

B M S V G - sv-beratung

B M S V G - sv-beratung

B M S V G - sv-beratung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

I N T E R N E T - Rechtslage ab 1.1.2008B M S V GFragen-Antwort-KatalogNr. Frage Antwort80.181.82.83.83.1kein Entgelt (Krankengeld) von 12.5.08 – 5.6.08Beginn Wochenhilfe: 24.07.08Beispiel:Eine Versicherte befindet sich im Anschluss an einen Wochengeldbezug inKarenz seit 2006. Sie erwartet nun ihr zweites Kind und hat Anspruch aufWochengeld ab 1.3.2008.Der DG meldet dieselbe fiktive Grundlage, wie bei der ersten Wochenhilfe.Ist das richtig?Wie ist bei variablen Entgeltbezieherinnen vorzugehen?Wie ist bei Eintritt eines neuerlichen Beschäftigung<strong>sv</strong>erbotes vorzugehen?Wie sieht die BMSVG-Beitragspflicht für Wochengeld bei Selbstversichertengem. § 19a ASVG sowie bei den mehrfach geringfügig Beschäftigten aus?Grundsätzlich ist die Bemessungsgrundlage nach der neuen Regelung zu berechnen - alsoaus drei Monaten (2006 aus nur einem Monat).Bei einem Beschäftigung<strong>sv</strong>erbot nach dem 31.12.2007 gilt die Neufassung des § 7 Abs. 4BMSVG.Die Regelung ab 1.1.2008 sieht immer eine Durchschnittsbetrachtung aus den letzten dreiKalendermonaten vor Eintritt des Versicherungsfalles vor.Die Beantwortung dieser Frage sowie die einzelnen Fallbeispiele siehe unter „Kinderbetreuungsgeld“.Für beide Personengruppen besteht Anspruch auf Wochengeld, jedoch keine Beitragspflichtgem. BMSVG.Beispiel:Ja, denn das DV ist aufrecht und Entgeltanspruch löst BV-Anspruch aus.Eine geringfügig beschäftigte Angestellte wird mit dem Beginn des generellenBeschäftigung<strong>sv</strong>erbotes von der Sozialversicherung abgemeldet. Entgeltanspruch sowie Abmeldung mit Ende Entgeltanspruch.Abmeldung ab Beginn des Beschäftigung<strong>sv</strong>erbotes. Anmeldung nach Entbindung wegenSie hat keinen Anspruch auf Wochengeld und bis zur Entbindung keinen Ein Lohnzettel ist analog für diesen Zeitraum zu erstellen.Entgeltanspruch.Ansprüche gegenüber dem FLAF bei KBG-Bezug bleiben davon unberührt.Sechs Wochen nach der Entbindung hat die Angestellte Anspruch auf laufendesEntgelt gegenüber dem Dienstgeber (§ 8 Abs. 4 AngG, da kein Anspruchauf Wochengeld).Für die Zeit des generellen Beschäftigung<strong>sv</strong>erbotes nach den sechs Wochenbesteht wieder kein Entgeltanspruch.Ist für dieses Entgelt ein BV-Beitrag zu entrichten?Wie hat die Meldung zu erfolgen – Abmeldung? Lohnzettel?83.2 INTERN Nur für <strong>sv</strong>-interne Verwaltungsabläufe relevant.Kinderbetreuungsgeld84. INTERN Nur für <strong>sv</strong>-interne Verwaltungsabläufe relevant.84.1Eine weibliche Versicherte geht aufgrund der Adoption eines Kindes inKarenzurlaub.Der Anspruch gegenüber dem DG endet mit dem Ende des Entgeltanspruches.Im Anschluss hat die Versicherte Anspruch gegenüber dem FLAF für die Dauer des KBG-Bezuges.84.2 INTERN Nur für <strong>sv</strong>-interne Verwaltungsabläufe relevant.32-MVB-53.1/11 Dm/Mm-Bartellas – Version 29.7.2011 (Arbeitskreis 28.4.2011) Seite 24 von 47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!