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12. Gebühren für die Befundprüfung von Messeinrichtungen<br />
12.1 Messgeräte für Strom<br />
- Wechselstromzähler (einfach) 22,00 4,18 26,18<br />
- Drehstromzähler (einfach) 34,60 6,57 41,17<br />
- Drehstromzähler-Zweitarif 51,00 9,69 60,69<br />
- Messwandler-Drehstromzähler (einfach) 49,20 9,35 58,55<br />
12.2 Messgeräte für Gas<br />
Volumengaszähler bis zu einem max. Durchfluss von 10 m³/h 32,60 6,19 38,79<br />
12.3 Ausstellen eines Befundprüfscheines für Messgeräte nach Pos. 12.1 bzw. 12.2 10,50 2,00 12,50<br />
Der Auftrag über Erstellung oder Veränderung des Gas-Netzanschlusses erfolgt über einen bei den <strong>Stadt</strong>werken<br />
erhältlichen Vordruck. Dem Auftrag ist ein Ergänzungsplan (Maßstab 1:500) sowie eine Keller-Grundrisszeichung<br />
25<br />
1.350,00 256,50 1.606,50<br />
- Bei einer Anschlusslänge über 10 m, je angefangenem Meter zusätzlich. je Meter 66,00 12,54 78,54<br />
- Abschlag je angefangenem Meter für den in Eigenleistung ordnungsgemäß erstellten je Meter 32,00 6,08 38,08<br />
13.1.2 Grundbetrag für den Gas-Netzhausanschluss bei erstmaliger Verlegung gemeinsam je Meter 990,00 188,10 1.178,10<br />
- Bei einer Anschlusslänge über 10 m, je angefangenem Meter zusätzlich. (Als Anschlusslänge gilt<br />
die Entfernung zwischen Straßenmitte u. Hausaußenwand entlang der Rohrtrasse je Meter 34,00 6,46 40,46<br />
Die Kosten für zusätzliche Mauer- und Deckendurchbrüche werden nach Aufwand berechnet. ----- -----<br />
14. Veränderung von Gas-Netzanschlüssen<br />
Bezeichnung<br />
13. Netzanschlusskosten - Gas- (§ 9 NDAV u. Ziff. 1 der Ergänzenden Bedingungen zur NDAV)<br />
mit der gewünschten Einführung des Hausanschlusses beizufügen.<br />
13.1 Erstellung eines Gas-Netzanschlusses für Leitungsquerschnitte bis zu 2 Zoll*)<br />
13.1.1 Für den Anschluss an die Versorgungsleitung, die Verlegung der Netzanschlussleitung einschließlich Tiefbau,<br />
der Hauseinführung (1 Mauerdurchbruch) sowie der Hauptabsperreinrichtung unabhängig von der Länge<br />
der Netzanschlussleitung und der Lage der Versorgungsleitung<br />
(Als Anschlusslänge gilt die Entfernung zwischen Straßenmitte u. Hausaußenwand entlang der Rohrtrasse)<br />
Rohrgraben. Die Verfüllung des Rohrgrabens erfolgt durch die SWM bzw. deren Vertragsunternehmer.<br />
mit dem Wasserhausanschluss (Neuanschluss nicht Erneuerung) in einem Graben<br />
Bei Veränderung des Netzanschlusses werden die gesondert ermittelten Kosten berechnet.<br />
14.1 Die Kosten der Unterhaltung des Netzanschlusses trägt der Netzbetreiber. Die Wiederherstellung der<br />
Oberfläche geht zu Lasten des Anschlussnehmers, ausgenommen öffentliche Straßen- und Gewegflächen.<br />
Diese Arbeiten sind von ihm auf eigene Rechnung zu veranlassen.<br />
14.2 Kosten für Veränderungen am Netzanschluss, die durch die Änderung oder Erweiterung der Abnehmeranlage<br />
erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden, werden nach Aufwand<br />
berechnet. Ist für die Veränderung ein ähnlicher Aufwand wie für die Neuerstellung erforderlich,<br />
gilt die Kostenregelung nach vorstehender Ziffer 2 entsprechend.<br />
Verrechnungssätze<br />
Grundbetrag MwSt 19%<br />
Endbetrag<br />
mit<br />
19% MwSt<br />
€ € €<br />
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