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NEUES AUS MERZIG - Stadt Merzig

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12. Gebühren für die Befundprüfung von Messeinrichtungen<br />

12.1 Messgeräte für Strom<br />

- Wechselstromzähler (einfach) 22,00 4,18 26,18<br />

- Drehstromzähler (einfach) 34,60 6,57 41,17<br />

- Drehstromzähler-Zweitarif 51,00 9,69 60,69<br />

- Messwandler-Drehstromzähler (einfach) 49,20 9,35 58,55<br />

12.2 Messgeräte für Gas<br />

Volumengaszähler bis zu einem max. Durchfluss von 10 m³/h 32,60 6,19 38,79<br />

12.3 Ausstellen eines Befundprüfscheines für Messgeräte nach Pos. 12.1 bzw. 12.2 10,50 2,00 12,50<br />

Der Auftrag über Erstellung oder Veränderung des Gas-Netzanschlusses erfolgt über einen bei den <strong>Stadt</strong>werken<br />

erhältlichen Vordruck. Dem Auftrag ist ein Ergänzungsplan (Maßstab 1:500) sowie eine Keller-Grundrisszeichung<br />

25<br />

1.350,00 256,50 1.606,50<br />

- Bei einer Anschlusslänge über 10 m, je angefangenem Meter zusätzlich. je Meter 66,00 12,54 78,54<br />

- Abschlag je angefangenem Meter für den in Eigenleistung ordnungsgemäß erstellten je Meter 32,00 6,08 38,08<br />

13.1.2 Grundbetrag für den Gas-Netzhausanschluss bei erstmaliger Verlegung gemeinsam je Meter 990,00 188,10 1.178,10<br />

- Bei einer Anschlusslänge über 10 m, je angefangenem Meter zusätzlich. (Als Anschlusslänge gilt<br />

die Entfernung zwischen Straßenmitte u. Hausaußenwand entlang der Rohrtrasse je Meter 34,00 6,46 40,46<br />

Die Kosten für zusätzliche Mauer- und Deckendurchbrüche werden nach Aufwand berechnet. ----- -----<br />

14. Veränderung von Gas-Netzanschlüssen<br />

Bezeichnung<br />

13. Netzanschlusskosten - Gas- (§ 9 NDAV u. Ziff. 1 der Ergänzenden Bedingungen zur NDAV)<br />

mit der gewünschten Einführung des Hausanschlusses beizufügen.<br />

13.1 Erstellung eines Gas-Netzanschlusses für Leitungsquerschnitte bis zu 2 Zoll*)<br />

13.1.1 Für den Anschluss an die Versorgungsleitung, die Verlegung der Netzanschlussleitung einschließlich Tiefbau,<br />

der Hauseinführung (1 Mauerdurchbruch) sowie der Hauptabsperreinrichtung unabhängig von der Länge<br />

der Netzanschlussleitung und der Lage der Versorgungsleitung<br />

(Als Anschlusslänge gilt die Entfernung zwischen Straßenmitte u. Hausaußenwand entlang der Rohrtrasse)<br />

Rohrgraben. Die Verfüllung des Rohrgrabens erfolgt durch die SWM bzw. deren Vertragsunternehmer.<br />

mit dem Wasserhausanschluss (Neuanschluss nicht Erneuerung) in einem Graben<br />

Bei Veränderung des Netzanschlusses werden die gesondert ermittelten Kosten berechnet.<br />

14.1 Die Kosten der Unterhaltung des Netzanschlusses trägt der Netzbetreiber. Die Wiederherstellung der<br />

Oberfläche geht zu Lasten des Anschlussnehmers, ausgenommen öffentliche Straßen- und Gewegflächen.<br />

Diese Arbeiten sind von ihm auf eigene Rechnung zu veranlassen.<br />

14.2 Kosten für Veränderungen am Netzanschluss, die durch die Änderung oder Erweiterung der Abnehmeranlage<br />

erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden, werden nach Aufwand<br />

berechnet. Ist für die Veränderung ein ähnlicher Aufwand wie für die Neuerstellung erforderlich,<br />

gilt die Kostenregelung nach vorstehender Ziffer 2 entsprechend.<br />

Verrechnungssätze<br />

Grundbetrag MwSt 19%<br />

Endbetrag<br />

mit<br />

19% MwSt<br />

€ € €<br />

----- -----<br />

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