— 102 —3. Menschenkraftflugzeuge, welche Einrichtungenaufweisen, durch die auf Verlangerung des Gleitflugesbzw. fiber Dauer kurzer Perioden unvollkommenerErfassung der Energiequellen desWindes .mit Hilfe menschlicher Muskelkraft derBesatzung hingearbeitet wird.4. Hilfsmotorflugzeuge, in denen zu gleichemZwecke ein schwacher Motor eingebaut ist.Oberste Grenze der PS-Zahl fiir zuzulassendeMaschinen ist 5 PS.Die Bestimmungen sagen ferner aus, daB sich eineScheidung zwischen den Klassen 1 and 2 wohl nichtimmer streng durchfiihren lassen werde. Eine weitereKlasseneinteilung nach Bauart, insbesondere bei denGleitern and Seglern in Ein- und Mehrdecker, odernach Unterbringung der Besatzung (hangend, sitzend,liegend), ferner nach der Art des Landungsgestells oderder Steuerung (Steuereinrichtung oder Schwerpunktsverlegung),ob mit oder ohne Verspannung, mit elastischenFliigeln oder Fahlflachen, sollte als besondereGrundlage zur differenzierten Bewertung nur, wennsich die unbedingte Notwendigkeit ergeben sollte,nicht aber prinzipiell, vorgesehen werden.Man ersieht hieraus, wie mannigfaltig man sichdamals die LOsungsmoglichkeiten noch dachte. Wirhaben im Verlauf unsrer Abhandlung gesehen, daBsich eigentlich verhaltnismaBig wenige Bauartenhaben verwirklichen lassen. Wir hoffen aber zuversichtlich,daB insbesondere das Problem des reinenSegelflugs noch weitere Bauarten, die wir heute nochnicht ilbersehen kOnnen, zeitigen wird. Es war zuerwarten, daB bei dem Anfangsstadium, in dem sich— 103 —diese ganze Bewegung noch befindet, auch minderwertigesMaterial finders wiirde. Es war daher schonbei der ersten Ausschreibung vorgesehen, daB beisolchen Maschinen, fiber deren offenbare Wertlosigkeitbei fachmannischer Beurteilung kein Zweifel aufkommenkann, die Zulassung von einer fachmannischen,weitherzig zu handhabenden. Begutachtungdurch die Gleitpriifstelle des Verbandesdeutscher Modell- und Gleitflugvereine abhangig gemachtwerden soil. Beim Wettbewerb 1921 hattedarn die Einrichtung einer technischen Kommissionvon drei Fachleuten die Zulassung auszusprechen,wobei insbesondere Riicksichten auf den statischenAufbau and die Festigkeit der Materialien ausschlaggebendwaren. Einzelne Gleiter waren nur mit11/22 facher Sicherheit gebaut. Es muBte aber5-6fach verlangt werden. Zur Priifung wurden dieFlagelenden unterstiitZt, worauf der im Gleitersitzende Fiihrer den Aufbau ruckweise beanspruchenmuBte. Dies stellt aber die Mindestgrenze der Festigkeitspriifungdar! Diese Einrichtung hat sich sehrgut bewahrt. Es waren damals von 45 gemeldetenFlugzeugen nur 30 anwesend, von denen 22 zugelassenwurden. Es traten jedoch nur 11 in den eigentlichenWettbewerb ein. Um nicht Flugsportbegeisterten, diemiter Aufwendung betrachtlicher finanzieller Mittelnach der RhOn gekommen waren, Hare Bestrebungenzu verleiden, wurden einzelne der fiir den Wettbewerbabgelehnten Flugzeuge bedingt fur klei3aere Fliige amVbungshang zugelassen.Auch fiir die Art des Abflugs war groBer Spielraumgelassen. Die Ausschreibung 1920 unterschied:
104 —1. Laufstart, bei welchem der Fiihrer des Gleitersdurch eigenes Anlaufen den Abflug bewirkt(bezieht sich auf Hangegleiter).2. Laufstart mit Hilfsmannschaften (Naheress. unten).3. Impulsstart durch ein Katapult oder ahnlicheStartvorrichtungen, welcher einen bestimmten,vorher 'aufgespeicherten Energievorrat verwendet(z. B. Fallgewicht, wie auf Fig. 19).4. Rolls tart auf Anlaufradern bei abschiissigemGelande.5. Kr af tstar t , bei dem fiir die 'Einleitung desAbfluges eine Triebkraft (Menschen, Zugtiereoder Kraftfahrzeug) so lange zur Verfiigungsteht, bis der Fiihrer des Gleiters sie ausschaltet.Ein Start mit Hilfsmotor wurde nicht in Betrachtgezogen oder ware unter 4. einzureihen gewesen.Bezuglich der damals gedachten Bewertung derFlugleistungen verweise ich auf die oben genannteZeitschrift.Dail man sich fiir'den Segelflugwettbewerb in derRhon 1921 schon viel klarer war, beweist der Umstand,daB die Ausschreibung nur noch neon kurze Bestimmungenenthielt. Darin war festgelegt, daB irgendeinmotorischer Antrieb, auBer durch Menschenkrn,ft nichtzulassig ist. Ferner verlangte man nun sowohl vomFiihrer wie vom Flugzeug Zulassungsprilluagen, und zwar vom Fiihrer einen freien Flug von0,3 km Lange oder 30 Sekunipn Dauer, und vomGleiter bzw. Segler einen Flug von mindestens 0,3 kmLange und 30 Sekunden Dauer oder aber mehrereFliige von je mindestens 0,15 km Lange oder 15 Sekun-105 —den Dauer mit einem Gesamtbetrag von 0,4 km Langeoder 40 Sekunden Dauer. Fiihrer- und Flugzeugprillungkonnten miteinander verbunden werden Mansah bei dieser Ausschreibung davon ab, fiber die Segleroder Gleiter und fiber Abflugart irgend etwas festzulegen.Es hatte sich beim Wettbewerb 1920 gezeigt,Fig. 43. Pelzner in seinem Hangegleiter stehend, bereit zum Anlaufen.daB nur der Laufstart in Frage kam. Beim Hangegleitererfolgt dieser einfach durch Anlaufen desFiihrers gegen den Wind (Fig. 43) oder durch Anlaufeneiner Ziehmannschaft. Bei dem „Weltensegler"-Eindecker allein ward* eine Ausnahme gemacht, der,wie oben erwahnt, von drei Leuten auf der Achselgegen den Wind angetragen wurde. In allen iibrigenFallen erfolgte der Abflug auf folgende Weise: Um