Ergebnis der Planungszelle 1 Kleingruppe A - Zukunft vor Ort
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1.3. Aufgabenstellung<br />
Ausgehend vom Gemein<strong>der</strong>atsantrag zur Umgestaltung <strong>der</strong> Oberen<br />
Neutorgasse in eine Fußgängerzone, am 03. Oktober 2002,<br />
hat <strong>der</strong> Grazer Gemein<strong>der</strong>at beschlossen, mit neuen Methoden<br />
<strong>der</strong> Bürgerbeteiligung, die zukünftigen Funktionen und die Gestaltung<br />
des Plangebietes beraten zu lassen. Nachdem kurz zu<strong>vor</strong><br />
forum b einen Leitfaden für die Bürgerbeteiligung in Graz entwickelt<br />
hatte, wurde mit Hilfe <strong>der</strong> dort genannten Leitfragen das<br />
Verfahren für die Bürgerbeteiligung bestimmt.<br />
Was ist das Ziel <strong>der</strong> Beteiligung?<br />
Wen möchte/muß ich beteiligen?<br />
Wie sind die Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Planung?<br />
Welche Mittel stehen zur Verfügung?<br />
Welcher Zeitraum steht zur Verfügung?<br />
Erst nach Beantwortung dieses Fragen, läßt sich die Frage nach<br />
dem richtigen Verfahren stellen. Für das hier dargestellte Projekt<br />
finden sich die Kurzantworten in <strong>der</strong> folgenden Tabelle.<br />
Das Büro für BürgerInnenbeteiligung beauftragte daraufhin<br />
forum b mit einer zweistufigen Bürgerbeteiligung.<br />
Die Lage im Zentrum <strong>der</strong> Stadt und die Funktionen <strong>der</strong> Straße für<br />
das innerstädtische Verkehrsgefüge hat die Stadt Graz dazu bewogen,<br />
eine über die Anrainerbeteiligung hinausgehende Bürgerbeteiligung<br />
in Auftrag zu geben. Gleichzeitig sollte das bisher noch<br />
von keiner österreichischen Kommune eingesetzte Verfahren<br />
<strong>Planungszelle</strong>/Bürgergutachten auf seine Einsetzbarkeit in Graz<br />
überprüft werden. Das Verfahren sollte Modellcharakter ZOB Neumarkt besitzen.<br />
Bürgergutachten Neutorgasse