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15/2002 347 347 NIEDERSCHRIFT über die 15 ... - Windischgarsten

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363<strong>15</strong>/<strong>2002</strong>Sollte im Rahmen der weiteren Aufschließung des Siedlungsgebietes einAuflassung der Einbahnregelung auf der Wagnergasse erwirkt werden,wäre an der genannten Stelle auch der Beginn der Zonenbeschränkungkundzumachen. Hinsichtlich des Umfanges der Zonen ergibt sich keineÄnderung.<strong>15</strong> Alte Seestraße in einer Entfernung von <strong>15</strong> m vom nächstgelegenen Fahrbahnrandder Gleinkerseestraße.16 Auf der alten Seestraße in einer Entfernung von 31 m südlich der Ortstafel<strong>Windischgarsten</strong>.17 Auf der Sackgasse Lassach ab einer Entfernung von 25 m vom nächstgelegenenFahrbahnrand der Hengst Landesstraße. Die Sackgasse Lassachstellt einschließlich der Ausästung zu den Liegenschaften sowie einer weiterenvorgesehenen Aufschließungsstraße als Ausästung der Sackgasse<strong>die</strong> Aufschließung eines durchgehend verbauten Siedlungsgebietes dar,sodass im Rahmen der weiteren Bautätigkeit und der Errichtung der Ausästung<strong>die</strong> Geschwindigkeitsbeschränkung als Zonenbeschränkung gerechtfertigtist.18 Am Sonnenhang in einer Entfernung von 10 m vom nächstgelegenenFahrbahnrand der Hengst-Landesstraße. Auf <strong>die</strong>ser Straße ist derzeit einFahrverbot Ausgenommen Anrainer und Zubringerverkehr kundgemacht.Sollte <strong>die</strong>sem Verkehrszeichen eine Verordnung zugrunde liegen, wäre<strong>die</strong> Auflassung <strong>die</strong>ser Verordnung im Zuge der Errichtung der verkehrsberuhigtenZone der BH-Kirchdorf an der Krems zu erwirken.19 Rosenauerweg, in einer Entfernung von <strong>15</strong> m nördlich der Ortstafel <strong>Windischgarsten</strong>.Zu <strong>die</strong>sem Punkt ist anzuführen, dass hier eine Bautätigkeitim Gange ist, sodass in absehbarer Zeit hier <strong>die</strong> Festlegung des Ortsgebietessowie <strong>die</strong> Begrenzung der 30 km/h Zone zu überprüfen sein wird.20 Auf den Rosenauerweg in einer Entfernung von 20 m vom nächstgelegenenFahrbahnrand der Hengst-Landesstraße.21 Badstraße beim Volksheim in einer Entfernung von 5 m vom nächstgelegenenFahrbahnrand der Hengst-Landesstraße. Auf der Ausästung derBadstraße (Kreuzung bei der Brücke über den Dambach in <strong>die</strong> Hengst-Landesstraße) in einer Entfernung von 8 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrandder Hengst-Landesstraße.Wie in den einzelnen Punkten angeführt, handelt es sich um Straßen <strong>die</strong> ausschließlichdem Ziel- und Quellverkehr der Siedlungsgebiete vorbehalten sind.Die Anlageverhältnisse unterstützen <strong>die</strong> Einhaltung der zulässigen Fahrgeschwindigkeitvon 30 km/h. Es werden daher unter Grundlage der Bestimmungendes § 43 StVO 1960 in Verbindung mit dem Erlass Zahl VerkR-201/140-1989-III/G vom 21.08.1989 Voraussetzungen bzw. Erfordernisse für<strong>die</strong> Verordnung von 30 km/h Zonenbeschränkungen gesehen.Aufgrund der Anlageverhältnisse ist zwar im wesentlichen von Voraussetzungenauszugehen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Einhaltung einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit von30 km/h unterstützen. Es ist jedoch zu empfehlen, als zulässige gestalterischeMaßnahme am jeweiligen Beginn der Zonenbeschränkung von den übergeordnetenStraßen her Querpflasterungen oder dergleichen einzubauen, um einenPortaleffekt zu erzielen, der einerseits Fahrzeuglenkern das Einfahren ineine verkehrsberuhigte Zone erkennen lässt und andererseits den Siedlungsbewohnerninsbesondere Kindern klar das Verlassen der verkehrsberuhigten363

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