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15/2002 347 347 NIEDERSCHRIFT über die 15 ... - Windischgarsten

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377<strong>15</strong>/<strong>2002</strong>Die österreichischen Sozialgesetze sind überwiegend nur mit einfacher Mehrheitim Parlament abgesichert. Aus <strong>die</strong>sem Grund hat sich in Österreich eine überparteilichePlattform "Sozialstaat Österreich" gebildet und ein Volksbegehreneingeleitet mit dem Ziel, das Bekenntnis zum Sozialstaat in der Verfassung zuverankern. Dieses Volksbegehren liegt in der Zeit von 3. bis 10. April <strong>2002</strong> zurEintragung aufDer Gemeinderat möge beschließen, das Anliegen <strong>die</strong>ses Volksbegehrens, einBekenntnis zum Sozialstaat in der österreichischen Bundesverfassung zu verankern,zu unterstützen und den Bundesgesetzgeber aufzufordern, entsprechendelegistische Schritte einzuleiten.“Der Vorsitzende verliest den eingebrachten Resolutionsantrag.GR Beckel sagt, dass er seit 5 oder 6 Jahren im Gemeinderat tätig ist und dassauch er ein bis zwei Mal im Jahr von der Bezirksstelle bombar<strong>die</strong>rt werde, Resolutioneneinzubringen. Er habe sich bis jetzt immer geweigert, solche Resolutionenhier einzubringen, da er der Meinung ist, dass <strong>die</strong> Gemeinderäte andereAufgaben haben, als Hampelmänner der Bundesregierung zu sein und er ersuchtGR Virag und seine Fraktion <strong>die</strong>sen Antrag zurückzuziehen.GR Virag sagt dazu, dass <strong>die</strong>ses Thema für <strong>die</strong> SPÖ und für <strong>die</strong> Bevölkerungvon großer Wichtigkeit ist, denn er glaubt, wenn <strong>die</strong>ses Thema nicht behandeltwerde, gehe in Zukunft noch mehr vom Sozialstaat verloren. Es wird deshalb<strong>die</strong>ser Resolutionsantrag nicht zurückgezogen.GR Thallinger bringt einen Gegenantrag ein. Er möchte in fünf Punkten kurz erklärenwarum <strong>die</strong> ÖVP <strong>die</strong>s für nötig hält:• <strong>die</strong> vom Volksbegehren verlangte Verfassungsbestimmung weder zur Erneuerungnoch zur Sicherung des Sozialstaates beiträgt,• nur eine langfristige, umsichtige Sozialpolitik den Sozialstaat erhalten kannund nicht eine Unterschrift für ein Volksbegehren mit einer abstrakten Verfassungsbestimmung,• <strong>die</strong> ÖVP schon bisher für Sozialreform und nicht für Sozialabbau steht,• <strong>die</strong> ÖVP sich immer zum Sozialstaat bekannt hat und• mit einer zusätzlichen Verfassungsbestimmung schwierige sozialpolitischeEntscheidungen von Verfassungsrichtern und nicht mehr von Sozialpolitikerngetroffen würden.Der Resolutionsantrag der ÖVP lautet wie folgt:Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, weiterhin durch zielgerichteteReformen <strong>die</strong> Finanzierbarkeit des österreichischen Sozialsystems sicherzustellenund das bestehende Solidarsystem den aktuellen Anforderungen entsprechendweiterzuentwickeln. Dabei muss vor allem ein besonderes Augenmerk auf<strong>die</strong> langfristige Finanzierbarkeit der Pensionen, <strong>die</strong> Leistungsfähigkeit des Kranken-und Unfallversicherungssystems, der Arbeitslosenversicherung sowie derSozialhilfe gelegt werden.Zur Verbesserung der Dienstleistungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgernsoll das im Regierungsprogramm verankerte „One-Desk-Prinzip“ durchgeführt377

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