12.07.2015 Aufrufe

15/2002 347 347 NIEDERSCHRIFT über die 15 ... - Windischgarsten

15/2002 347 347 NIEDERSCHRIFT über die 15 ... - Windischgarsten

15/2002 347 347 NIEDERSCHRIFT über die 15 ... - Windischgarsten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

366<strong>15</strong>/<strong>2002</strong>5. Gartenweg, in einer Entfernung von 7 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrandder Linzer Straße.6. Auf dem Verbindungsweg zwischen Linzer Straße und Gartenweg in einerEntfernung von 7 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrand der Linzer Straße.7. In der Schlosserstraße in einer Entfernung von 7 m vom nächstgelegenenFahrbahnrand der Linzer Straße, das ist am nördlichen Brückenkopf der Zapfer-Brückeüber den Dambach.8. Auf der Verbindungsstraße zwischen Linzer Straße und Dambachstraße amsüdlichen Brückenkopf der Verbindungsstraße, das ist in einer Entfernungvon 6 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrand der Dambachstraße (Zeitlinger-Brücke).9. Auf der Linzer Straße in einer Entfernung von 5 m nördlich der nördlichenGebäudekante des Hauses <strong>Windischgarsten</strong> Nr. 111. (Verkehrszeichen imMittelformat 2.)10. Auf der Gleinkerseestraße in einer Entfernung von 26 m in südwestlicherRichtung, gemessen vom Schutzweg im Bereich der Einmündung derSchlossergasse bzw. beim Schulgebäude. (Verkehrszeichen im Mittelformat2).11. Im Bereich der Ausästung der Gleinkerseestraße in Richtung Kirchfeldstraße(Verbindungsstraße zum Bahnhof) in einer Entfernung von 50 m vomnächstgelegenen Fahrbahnrand der Gleinkerseestraße.12. Auf der Kirchfeldstraße nordwestlich der Einmündung der Friedhofsstraße.Auf der Bahnhofstraße 5 m südlich der Einmündung der Kirchfeldstraße.13. Auf der Bahnhofstraße 50 m nordöstlich des nächstgelegenen Fahrbahnrandesder einmündenden Straße Pyhrgasblick.14. In der Wagnergasse, in einer Entfernung von 10 m vom nächstgelegenenFahrbahnrand der Hengst-Landesstraße.<strong>15</strong>. Alte Seestraße in einer Entfernung von <strong>15</strong> m vom nächstgelegenen Fahrbahnrandder Gleinkerseestraße.16. Auf der alten Seestraße in einer Entfernung von 31 m südlich der Ortstafel<strong>Windischgarsten</strong>.17. Auf der Sackgasse Lassach ab einer Entfernung von 25 m vom nächstgelegenenFahrbahnrand der Hengst-Landesstraße.18. Am Sonnenhang in einer Entfernung von 10 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrandder Hengst-Landesstraße.19. Am Rosenauerweg, in einer Entfernung von <strong>15</strong> m nördlich der Ortstafel <strong>Windischgarsten</strong>.20. Am Rosenauerweg in einer Entfernung von 20 m vom nächstgelegenenFahrbahnrand der Hengst-Landesstraße.21. In der Badstraße beim Volksheim in einer Entfernung von 5 m vomnächstgelegenen Fahrbahnrand der Hengst-Landesstraße. Auf derAusästung der Badstraße (Kreuzung bei der Dantschen-Brücke über denDambach in <strong>die</strong> Hengst-Landesstraße) in einer Entfernung von 8 m vomnächstgelegenen Fahrbahnrand der Hengst-Landesstraße.§ 2Die Kundmachung <strong>die</strong>ser Verordnung erfolgt durch <strong>die</strong> Anbringung derVorschriftszeichen „Zonenbeschränkung“ und „Ende der Zonenbeschränkung“ imSinne des § 52 Ziff. 11a und 11b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO)idgF..366

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!