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15/2002 347 347 NIEDERSCHRIFT über die 15 ... - Windischgarsten

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372<strong>15</strong>/<strong>2002</strong>Über Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig mittelsHeben der Hand dem Ansuchen um Jungunternehmerförderung desHerrn Stangl stattzugeben.Einwendungen:Weiters berichtet GV Koblmüller, dass ein Ansuchen um Förderung für Errichtungeiner neuen Halle von der Firma Holzbau Steindl eingelangt ist. Die Hallewurde 1999 errichtet, um witterungsunabhängig Arbeiten ausführen zu können.Der Gemeinderat beschließt über Antrag des Vorsitzenden einstimmigdurch Heben der Hand dem Ansuchen nicht stattzugeben, da das Bauvorhabenbereits vor Einführung der Wirtschaftsförderung errichtet wordenist.Einwendungen:Weiters langte ein Ansuchen um Gebührenbefreiung (Wasser- und Kanalanschluss)für den Neubau der Dienst-Stelle in <strong>Windischgarsten</strong> vom Roten Kreuzein. Der Bürgermeister erklärte dazu in der Ausschusssitzung, dass <strong>die</strong> umliegendenGemeinden von der Ortsstelle <strong>Windischgarsten</strong> mitbetreut werden und<strong>die</strong>se den Neubau auch prozentuell mitfinanzieren müssen.Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat mittels Heben der Handeinstimmig damit einverstanden, den Anteil der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong>- in der noch zu berechnenden Höhe - zu erlassen. Der ÜbersteigendeBetrag ist dem Roten Kreuz vorzuschreiben und haben sich <strong>die</strong>seselbst um eine Förderung bei den Nachbargemeinden zu bemühen.Einwendungen:9. Geschäftsordnung im Sinne der Gemeindeordnungsnovelle <strong>2002</strong>Bedingt durch <strong>die</strong> Novellierung der Gemeindeordnung ist auch <strong>die</strong> Geschäftsordnungfür <strong>die</strong> Kollegialorgane (Gemeinderat, Gemeindevorstand und <strong>die</strong> Ausschüsse)neu zu beschließen. Für den Prüfungsausschuss wird eine gesonderteGeschäftsordnung aufgelegt.Die Geschäftsordnung ist eine „exaktere“ Feinabstimmung zur Gemeindeordnungund hat zu <strong>die</strong>ser eine vorrangige Stellung.Die Geschäftsordnung vom 28. Feb. 1997 wäre damit aufzuheben.Der Amtsleiter berichtet kurz über <strong>die</strong> wesentlichsten Änderungen der Geschäftsordnungfür Kollegialorgane.• Für GV- und GR-Sitzungen ist ein Sitzungsterminplan vorzugeben. Wurde <strong>die</strong>serTerminplan nachweislich zugestellt, müssen <strong>die</strong> Sitzungen <strong>die</strong>ses Termin-372

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