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15/2002 347 347 NIEDERSCHRIFT über die 15 ... - Windischgarsten

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373<strong>15</strong>/<strong>2002</strong>planes nicht mehr nachweislich, sondern können auch per Post zugestelltwerden.• Dringlichkeitsanträge können nicht mehr während einer Sitzung eingebrachtwerden, sondern müssen vor Beginn der jeweiligen Sitzung eingebracht werden.• Einsicht in <strong>die</strong> Sitzungsunterlagen. Bisher hatte der Fraktionsobmann dasRecht sich Abschriften davon anzufertigen. Jetzt gibt es auch Kopien davon.• Es gibt ein allgemeines Unterrichtsrecht für Gemeinderatsmitglieder. Die Mitgliederdes Gemeinderates haben das Recht sich während der Amtsstundenund unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines geordneten Dienstbetriebesdes Gemeindeamtes über alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichesder Gemeinde zu unterrichten. Dieses Recht umfasst nicht das Rechtauf Akteneinsicht. Bestimmungen über <strong>die</strong> Amtsverschwiegenheit sowie dasInformationsrecht über <strong>die</strong> Vorbereitung auf Sitzungen des Gemeinderateswerden dadurch nicht berührt.• Es dürfen visuellen und akustische Aufzeichnungen von einer Sitzung gemachtwerden.• Es gibt <strong>die</strong> Möglichkeit vor oder nach einer Gemeinderatssitzung eine Bürger-Fragestunde einzurichten.• Im § 8 ist der Abs. 5 „Ordnungsbefugnisse“ gestrichen worden.• Änderung im § 16 „Verhandlungsschrift“ – wenn jemand nach einem Beschlusseine zum Beschluss abweichende Meinung hat kann man verlangen,dass das im Protokoll vermerkt wird.• Einsichtnahme in <strong>die</strong> genehmigten Verhandlungsschriften ist jedermann erlaubt–man kann aber Kostenersatz für Kopien verlangen.Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat mittels Heben der Handeinstimmig damit einverstanden, <strong>die</strong> Geschäftsordnung im Sinne der Gemeindeordnungsnovelle<strong>2002</strong>, im Sinne des § 66 Abs. 1, LGBl. <strong>15</strong>2/2001 zuverordnen.Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgendenTag in Kraft, gleichzeitig tritt <strong>die</strong> Geschäftsordnung vom 28. Feb.1997 (4/38/1997) außer Kraft.Einwendungen:10. Volksheim PachtvertragDas Volksheim wurde mit 1. Jänner <strong>2002</strong> übernommen. Damit muss auch mitdem Pächter ein neuer Vertrag – nach dem bisherigen Muster – abgeschlossenwerden. Der Entwurf lautet:V E R E I N B A R U N Gabgeschlossen zwischen373

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