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15/2002 347 347 NIEDERSCHRIFT über die 15 ... - Windischgarsten

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365<strong>15</strong>/<strong>2002</strong>Zur Anfrage, ob auch <strong>die</strong> Hengst- und <strong>die</strong> Pyhrnstraße in <strong>die</strong> 30er Zone einbezogenwerden, erklärt GR. Lackner, dass eine 30 km/h-Zone auf Landesstraßennicht möglich ist. Deshalb geht das auch vom Dilly herunter nicht. Es wurdemit Herrn Ing. Angerer gesprochen, der angeregt hat, dass man als Bodenmarkierungeinen 50er aufspritzen lässt, um das Tempo zu reduzieren.Der Gemeinderat beschließt auf Antrag des Obmannes des AusschussesBau, Wohnen und Straßen, Herrn GV Johann Schweiger, durch Hebender Hand mehrheitlich <strong>die</strong> Einführung der 30 km/h-Zone im Sinne desvom Land Oberösterreich, Abt. Verkehrswesen, AZ: BauME-0900145/1925-01-Ang/Plo, vom 29. Nov. 2001, erarbeiteten verkehrstechnischenGutachten – <strong>die</strong> Einbahnregelung in der Wagnergasse und derbesondere Verlauf der Vorrangstraße in der Bahnhofstraße bleiben vorerstbestehen – und erlässt nachstehende Verordnung:Gegenstimme:Stefan Wasserbauer (ÖVP)Verordnungdes Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong> gemäß § 40 Abs. 2 Ziffer4 der Oö. Gemeindeordnung <strong>2002</strong> idgF., sowie gemäß §§ 43 und 94d Ziffer4d der StVO 1960 idgF., über <strong>die</strong> Verordnung einer 30 km/h Zonenbeschränkung,vom 19. März <strong>2002</strong>.§ 1Auf Grund des Ergebnisses der verkehrstechnischen Begutachtung wird ausGründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des sich bewegenden Verkehrs,der Ordnung des ruhenden Verkehrs und im Hinblick auf <strong>die</strong> Widmung deran den Straßen gelegenen Gebäude, ab den nachstehend angeführten Punktenbzw. für <strong>die</strong> dazwischen befindlichen Straßen und Verkehrsflächen eineGeschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (Zonenbeschränkung)erlassen. Der beigefügte Lageplan bildet einen integrierenden Bestandteil derVerordnung.1. Hauptstraße (sogenannte Hödlkreuzung), Kreuzung mit der Hengst Landesstraßein einer Entfernung von 23 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrandder Hengst-Landesstraße, das ist auf Höhe der südlichen Gebäudekante desHauses Braugasthof.2. Die Svetlinstraße stellt eine Sackgasse dar und soll aufgrund des Aufschließungscharaktersin ihrer gesamten Länge in <strong>die</strong> verkehrsberuhigte Zone einbezogenwerden. Ein Verbindungsweg ist mit einem Fahrverbot belegt, sodassnur von der verkehrsberuhigten Zone her <strong>die</strong> Straße befahren werdenkann. Eine Beschilderung ist daher nicht erforderlich.3. Spregausweg in einer Entfernung von 26 m vom nächstgelegenen Fahrbahnrandder Salzastraße, das ist am westlichen Brückenkopf der Brücke überden Salzabach.4. Auf der Salzastraße nördlich der Kreuzung mit der Sonnhofstraße, somit imBereich des Altenheimes und des Landeserholungsheimes.365

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