12.07.2015 Aufrufe

Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - brak-mitteilungen.de

Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - brak-mitteilungen.de

Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - brak-mitteilungen.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

BRAK-Mitt. 6/2006 2416/200615. 12. 2006 37. JahrgangAkzenteÜber Geld spricht man!Über Geld spricht man nicht, so <strong>de</strong>nke ich <strong>und</strong>mitmirdieMehrheit<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Rechtsanwältinnen <strong>und</strong> Rechtsanwälte. ÜberGeld zu re<strong>de</strong>n, ist unvornehm, meinen wir <strong>und</strong> liegen mit dieserMeinung falsch.Tatsächlich beschäftigt natürlich die Höhe <strong>de</strong>s zu erwarten<strong>de</strong>nHonorars je<strong>de</strong>n Anwalt. Und je<strong>de</strong>n Mandanten. Der Mandant willwissen, was ihn eine rechtliche Beratung o<strong>de</strong>r eine Vertretung kostet,<strong>de</strong>n Anwalt interessiert, ob sich das Mandat für ihn lohnenwird. Und auch wenndas Anwalt-Mandant-Verhältnis selbstverständlichmehristals <strong>de</strong>r bloße Austausch vonLeistungen gegenGeld, am Anfang steht immer auch die monetäre Frage.Dennoch zierensich allzu oft noch bei<strong>de</strong> Seiten, das Thema frühzeitig<strong>und</strong> offen anzusprechen. Das geflügelteWort vom Geld,über das man nicht spricht, es gilt noch heute.Laut einer Untersuchung von Hommerich/Kilian/Jackmuth/Wolf,die in diesem Heft abgedruckt ist, empfin<strong>de</strong>n es fast 50 % <strong>de</strong>rbefragten Anwälte als ambivalent o<strong>de</strong>r sogar unangenehm, dieVergütungsfrage anzusprechen. Ähnlich auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite:Hier ergreifen gera<strong>de</strong> mal etwa 10 % <strong>de</strong>r privaten o<strong>de</strong>r mittelständischenMandanten die Initiative. Lediglich bei größeren Unternehmenfallen die Vergütungsgespräche leichter.Das Re<strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n Preis ist in an<strong>de</strong>ren Branchen eine unproblematischeSelbstverständlichkeit: Will man etwas kaufen, kann man<strong>de</strong>n Preis meist einer entsprechen<strong>de</strong>n Preisauszeichnung an <strong>de</strong>rWare entnehmen, wenn nicht, fällt einem die Frage nach <strong>de</strong>mPreis meist nicht schwer. Auch <strong>de</strong>nHandwerker fragt man, was eskosten wird, ohne dass einem o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Handwerker das unangenehmist. Nur bei rein geistigen Leistungen, die mannicht anfassenkann wie die zu kaufen<strong>de</strong> Ware o<strong>de</strong>r das zu erstellen<strong>de</strong> Werk, tutman sich schwer. Und zwar soschwer, dass die vom Mandantengefühlte Intransparenz <strong>de</strong>r Vergütung – als Folge mangeln<strong>de</strong>r Kommunikation– ihn oft davon abhält, überhaupt anwaltliche Beratungin Anspruch zunehmen.Die Freigabe <strong>de</strong>r außergerichtlichen Beratungsvergütung hatBewegung in die Frage gebracht, wie Anwalt <strong>und</strong> Mandant überdie Vergütungsfrage sprechen. Nach §34RVG ist <strong>de</strong>r Anwalt indiesem BereichinZugzwang geraten, soll er doch bei <strong>de</strong>r außergerichtlichenBeratung auf eine Vereinbarung „hinwirken“.Das Gespräch über das Honorar verlangt vom Anwalt, dass ergenauweiß, welcher Betrag vonihmproSt<strong>und</strong>e für die Kosten seiner<strong>Kanzlei</strong> aufzubringen ist, von welchem Betrag an ererstetwasfür sich verdient. Ein Dumpingwettbewerb, wie er von vielen Kolleginnen<strong>und</strong> Kollegen nach <strong>de</strong>rFreigabe <strong>de</strong>rBeratungsgebührenbefürchtet wird, führt sowohl die eigene <strong>Kanzlei</strong> als auch <strong>de</strong>nBerufsstand in <strong>de</strong>n Ruin. Das mag <strong>de</strong>n potentiellen Mandantenweniger kümmern. Er wird aber als „mündiger Verbraucher“durchaus einsehen, dass eine qualitativ hochwertige Leistung, aufdie er allerdings auch einenAnspruch hat, ihren Preis hat. Wennihm erläutert wird, mit welchen Kostenerzurechnen hat <strong>und</strong>welcheDienstleistung ihm dafür geboten wird, ist er sicherlich zueiner rationalen Kosten-Nutzen-Abwägung in <strong>de</strong>r Lage, auchwenn, so ebenfalls die Umfrage Hommerich/Kilian/Jackmuth/Wolf,die Verbraucher durchaus preiskritischer gewor<strong>de</strong>n sind. Aber umeinzusehen, wie viel eine gute anwaltliche Beratung wert ist,bedarf es <strong>de</strong>r Transparenz. Die Mandanten haben weniger ein Problemmit <strong>de</strong>r Höhe ihrer Rechnung – sie wollen sie verstehen, wollenwissen, was auf sie zukommt. Transparenz über die zu erwarten<strong>de</strong>nKosten, <strong>und</strong> zwar sofrühwiemöglich, wird so zu einemService, <strong>de</strong>r einem Anwalt einen wichtigen Marktvorteil gegenübereinem intransparenten Konkurrenten bringen kann. Wer als Mandantdas Gefühl hatte, einen fairen angemessenen Preis gezahlt zuhaben, ist zufrie<strong>de</strong>n <strong>und</strong> wird wie<strong>de</strong>rkommen o<strong>de</strong>r weiterempfehlen.Je<strong>de</strong>nfalls eher als <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>m lediglich am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Tätigkeiteine Rechnung präsentiert wird, die er nicht versteht. Im Übrigenkann nur dann, wenn darüber gere<strong>de</strong>t wird, auch hinsichtlich<strong>de</strong>r Honorargestaltung individuell auf die Bedürfnisse <strong>de</strong>s Mandanteneingegangen wer<strong>de</strong>n.Dass in einem frühen Stadium <strong>de</strong>r anwaltlichen Tätigkeit eine realistischeEinschätzung <strong>de</strong>r Kosten schwierig ist, liegt auf <strong>de</strong>r Hand.Ernst hat inseinemAufsatz in <strong>de</strong>n BRAK-Mitteilungen Heft 3/2006eindrucksvoll die Schwierigkeiten <strong>de</strong>r frühzeitigen Bestimmungeiner angemessenen Vergütung beschrieben. Bei Erteilung <strong>de</strong>s Auftragssind häufig Arbeitsumfang, Schwierigkeit <strong>und</strong> auch dieArt<strong>de</strong>r Erfüllung <strong>und</strong> Erledigung nicht absehbar beziehungsweiseüberschaubar. Ernst weist aber auch darauf hin, dass auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>renSeite nach Erledigung für <strong>de</strong>n Mandanten <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r anwaltlichenLeistung nicht mehr erkennbar <strong>und</strong> einschätzbar ist.Wenndann erst Vergütungsgespräche geführt wer<strong>de</strong>n, ist also Unzufrie<strong>de</strong>nheitauf Mandantenseite vorprogrammiert. Möglichst früh dasHonorarthema anzusprechen, muss auch nicht be<strong>de</strong>uten, schonim ersten Gespräch die konkreten Kosten <strong>de</strong>tailliert darlegen zukönnen. Aber selbst die bloße Ankündigung einer baldigen Kostenschätzunggibt <strong>de</strong>mMandanten das Gefühl, sein Anwalt sei je<strong>de</strong>nfallswillens, ihn in dieser Hinsicht rechtzeitig zu informieren.Dann darf <strong>de</strong>r Anwalt <strong>de</strong>n Mandanten natürlich nicht enttäuschen<strong>und</strong> muss seine Ankündigung wahrmachen.Überwin<strong>de</strong>n wir also unsere Scheu <strong>und</strong> unsere vermeintliche Vornehmheit<strong>und</strong> sprechen mit <strong>de</strong>n Mandanten übers Geld. Im ersteno<strong>de</strong>r spätestens zweiten Gespräch.Bernhard Dombek

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!