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Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - brak-mitteilungen.de

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BRAK-Mitt. 6/2006 Aufsätze 253Hommerich/Kilian/Jackmuth/Wolf, Die Vereinbarung <strong>de</strong>r anwaltlichen VergütungVeranstaltet wur<strong>de</strong>n u.a.:– Workshops zum Verhandlungsmanagement nach einer Konzeptionvon Prof. Dr. Ei<strong>de</strong>nmüller (Ludwig-Maximilians-UniversitätMünchen) mit 312 Teilnehmern <strong>und</strong> darauf aufbauend– Ausbildung zum Mediator (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation(seit 2004 Ausbildung von knapp 70 Referendarenzu Mediatoren, Ausbau auf 200 Referendare proJahr geplant);– Seminare über Han<strong>de</strong>lsbilanzen <strong>und</strong> Seminar „Mo<strong>de</strong>rne Betriebswirtschaft“in Zusammenarbeit mit bayerischen Industrie-<strong>und</strong> Han<strong>de</strong>lskammern, 389 Teilnehmer;– Rhetorik-Seminare in Zusammenarbeit mit privaten Rhetorik-Instituten, 530 Teilnehmer;– EDV-Seminare, 270 Teilnehmer;– Fachspezifische Fremdsprachenausbildung, 144 Teilnehmer.Fazit: Es gibt viele gemeinsame Anstrengungen <strong>de</strong>s Staates<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Anwaltschaft, die Ausbildung für <strong>de</strong>n Anwaltsberuf<strong>de</strong>utlich zu verbessern. Sie wer<strong>de</strong>n die immerwähren<strong>de</strong> Diskussionum eine Reform <strong>de</strong>r Juristenausbildung nicht zum Erliegenbringen <strong>und</strong> die Frage nach Beibehaltung <strong>de</strong>r Einheitsausbildungo<strong>de</strong>r Einführung einer Spartenausbildung nichtendgültig beantworten. In dieser zentralen Frage mag esunterschiedliche Auffassungen auch zwischen BayerischemStaatsministerium <strong>de</strong>r Justiz <strong>und</strong> Anwaltskammern geben; siebeeinträchtigen allerdings die bei<strong>de</strong>rseitigen Bemühungen,die Anwaltsausbildung im gelten<strong>de</strong>n System nach bestenKräften zu för<strong>de</strong>rn, in keiner Weise. Nicht zuletzt gehört zueiner sachorientierten Auseinan<strong>de</strong>rsetzung um <strong>de</strong>n bestenWeg in <strong>de</strong>r Juristenausbildung auch nicht nur die Berücksichtigung<strong>de</strong>r Unterschie<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn auch die Einbeziehung <strong>de</strong>rGemeinsamkeiten in <strong>de</strong>r Ausbildung <strong>de</strong>r Rechtspflegeorganeim Interesse einer gleichrangigen Mitwirkung an <strong>de</strong>r Rechtspflege.Die Vereinbarung <strong>de</strong>r anwaltlichen VergütungErgebnisse einer empirischen Untersuchung <strong>de</strong>r Vergütungspraxis <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen AnwaltschaftProf. Dr. Christoph Hommerich, RechtsanwaltDr.Matthias Kilian, Dipl.-Soz. Heike Jackmuth,Thomas Wolf M.A.1. EinleitungIm Zuge <strong>de</strong>r vom Gesetzgeber forcierten Deregulierung <strong>de</strong>sanwaltlichen Vergütungsrechts sind ab <strong>de</strong>m 1.7.2006 die gesetzlichenGebührenvorschriften für die anwaltlichen Tätigkeitsfel<strong>de</strong>r<strong>de</strong>r außergerichtlichen Beratung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Begutachtungaufgehoben wor<strong>de</strong>n. Dem Rechtsanwalt wird in § 34RVG n.F. empfohlen, auf eine Vergütungsvereinbarung mitseinen Mandanten hinzuwirken. Wird eine solche Vereinbarungnicht getroffen, ist nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Vertragsrechtsgemäß §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB eine branchen<strong>und</strong>ortsübliche Vergütung geschul<strong>de</strong>t. Die <strong>de</strong>utsche Anwaltschaftmuss sich daher stärker als in <strong>de</strong>r Vergangenheit nichtnur mit <strong>de</strong>r rechtlichen Seite ihrer Entlohnung, son<strong>de</strong>rn auchmit <strong>de</strong>n betriebswirtschaftlichen <strong>und</strong> empirischen Gr<strong>und</strong>lagen<strong>de</strong>s Vergütungsthemas beschäftigen. Bislang waren rechtstatsächlicheInformationen über die Vergütungspraxis <strong>de</strong>r<strong>de</strong>utschen Anwaltschaft allerdings nur schwer erhältlich. Vordiesem Hintergr<strong>und</strong> hat das Soldan Institut für Anwaltmanagemente.V. im Frühjahr 2005 mit Hilfe einer nach Kammergrößegewichteten Zufallsstichprobe 1.021 Rechtsanwältinnen<strong>und</strong> Rechtsanwälte umfassend zu <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nstenAspekten ihrer Vergütungspraxis befragt. Größe <strong>und</strong> Struktur<strong>de</strong>r Stichprobe erlauben damit differenzierte repräsentativeAngaben zum Thema anwaltliche Vergütungsvereinbarung.Die in diesem Beitrag referierten zentralen Ergebnisse <strong>de</strong>rStudie liegen in ausführlicher Form seit En<strong>de</strong> Mai 2006 alsBuch vor. 11 Hommerich, C., Kilian, M., Vergütungsvereinbarungen <strong>de</strong>utscherRechtsanwälte. Eine empirische Untersuchung <strong>de</strong>r Vergütungspraxis<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Anwaltschaft, Bonn 2006.2. Gegenwartsprobleme <strong>de</strong>r anwaltlichen VergütungEin Be<strong>de</strong>utungszuwachs anwaltlicher Vergütungsvereinbarungenwird aktuell vor allem aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r gesetzgeberischen Deregulierungsbemühungenerwartet. Die Vergütungspraxis ist allerdingsweiteren Einflüssen ausgesetzt. In <strong>de</strong>r empirischen Untersuchung<strong>de</strong>s Soldan Instituts wur<strong>de</strong> versucht, Klarheit überdie Be<strong>de</strong>utung von zwei beson<strong>de</strong>rs wichtigen weiteren Einflussfaktorenzu gewinnen: Bestimmend kann zum einen dieFunktionsfähigkeit <strong>de</strong>r Wirkungsprinzipien <strong>de</strong>s Tarifgesetzessein. Zum an<strong>de</strong>ren kann die Einstellung <strong>de</strong>r Mandantschaft inVergütungsfragen die Vergütungspraxis <strong>de</strong>r Anwaltschaft beeinflussen– kritischeres Nachfrageverhalten <strong>de</strong>r Klienten zwingtzumeist zu einem kritischeren Nach<strong>de</strong>nken über das eigeneVerhalten in Vergütungsfragen.2.1 Die Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>r Wirkungsprinzipien <strong>de</strong>s RVGCharakteristisch für die subsidiäre Tarifierung <strong>de</strong>r anwaltlichenVergütung ist im <strong>de</strong>utschen Recht das Prinzip <strong>de</strong>r Quersubventionierung.2 Das anwaltliche Tarifgesetz – zunächst die RA-GebO später die BRAGO <strong>und</strong> seit 2004 das RVG – ist im Bereich<strong>de</strong>r wertabhängigen Gebühren von diesem Prinzip bestimmt.Die Funktionsfähigkeit dieses Prinzips wird von 38 % aller Befragtenverneint, 31 % bejahen sie. Die restlichen Befragten gebenan, keine Bewertung vornehmen zu können.Von <strong>de</strong>n Anwälten, die eine Bewertung dieses Prinzips vornehmen,geben 49 % an, dass in ihrer <strong>Kanzlei</strong> Quersubventionierungnicht zustan<strong>de</strong> komme, weil ertragsschwache Mandateüberwögen, 45 % berichten, dass in ihrer <strong>Kanzlei</strong> die Mischungvon ertragsschwachen <strong>und</strong> ertragsstarken Mandaten2 Hierzu auch Kilian, in:Krämer, Mauer, Kilian, Vergütungsvereinbarung<strong>und</strong> -management, 2005, Rdnr. 194 ff.

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