252 Aufsätze BRAK-Mitt. 6/2006Schöbel/Staehle, Anwaltsorientierte Juristenausbildung in Bayernreich angebotenen „Anwaltsmonat“ stützen; erfreulicherweisegelingt es aber auch, ständig weitere erfahrene Rechtsanwältinnen<strong>und</strong> Rechtsanwälte für diese verantwortungsvolle Aufgabezu gewinnen.II. Die Zweite Juristische Staatsprüfung1. Gegenstän<strong>de</strong> anwaltsorientierter Aufgaben in <strong>de</strong>r bayerischenZweiten Juristischen StaatsprüfungVon einer Arbeitsgruppe aus Arbeitsgemeinschaftsleitern <strong>und</strong>Rechtsanwälten sind „Hilfestellungen“ für Aufbau <strong>und</strong> Bearbeitungvon Klausuren mit anwaltlichen Fragestellungen erarbeitetwor<strong>de</strong>n, die sowohl <strong>de</strong>n Prüfern als auch <strong>de</strong>n Arbeitsgemeinschaftsleiternaus Justiz <strong>und</strong> Anwaltschaft zur Verfügung stehen.Folgen<strong>de</strong> spezifisch anwaltliche Aufgaben kommen zur Behandlungin „anwaltsorientierten“ Klausuren in Betracht: Mandantenschreiben, Klageschriftsätze <strong>und</strong> Berufungsschriftsätzeim Zivil- <strong>und</strong> Verwaltungsprozess sowie im familiengerichtlichen<strong>und</strong> im arbeitsgerichtlichen Verfahrensowie Anträge <strong>und</strong> Rechtsbehelfsschriftsätze im FGG-Verfahren; schriftliche Formulierung von Plädoyers <strong>de</strong>s Strafverteidigers<strong>und</strong> Entwurf von Revisionsbegründungen im Strafprozess; Rechtsberatung, einschließlich Überprüfung von AGB, sowieVertragsgestaltung; Gutachten aus Anwaltssicht.2. DiePrüfungspraxisinBayernZuständig für die Auswahl <strong>de</strong>r schriftlichen Aufgaben <strong>und</strong> damitverantwortlich für die Inhalte <strong>und</strong> Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>sschriftlichen Teils <strong>de</strong>r Zweiten Juristischen Staatsprüfung inBayern ist <strong>de</strong>r Prüfungsausschuss für die Zweite JuristischeStaatsprüfung – wegen <strong>de</strong>s Einflusses <strong>de</strong>r Prüfung auf die Ausbildung<strong>und</strong> das Lernverhalten <strong>de</strong>r Referendare kommt diesemGremium wesentliche Be<strong>de</strong>utung zu. Ihm gehören ein Rechtsanwalt<strong>und</strong> ein Notar an.Von <strong>de</strong>n elf schriftlichen Aufgaben <strong>de</strong>s bayerischen ZweitenStaatsexamens sind seit 1995 durchschnittlich 40 %, im Zivilrechtsogar 50 % „anwaltsorientierte“ Klausuren. 13 Die Vorgabe<strong>de</strong>r JAPO, nach <strong>de</strong>r min<strong>de</strong>stens vier <strong>de</strong>r elf Klausuren <strong>de</strong>rZweiten Juristischen Staatsprüfung Leistungen aus <strong>de</strong>m Bereich<strong>de</strong>r rechtsberaten<strong>de</strong>n <strong>und</strong> rechtsgestalten<strong>de</strong>n Berufe zum Gegenstandhaben sollen, wird also schon seit langer Zeit nichtnur erfüllt, son<strong>de</strong>rn sogar übertroffen. 14 So wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n zivilrechtlichenKlausuren (ohne Arbeitsrecht) seit 1995 insgesamt18 Schriftsätze, zehn Gutachten <strong>und</strong> neun Mandantenschreibeneines Rechtsanwalts, in sieben Klausuren vertragsgestalten<strong>de</strong>sVorgehen <strong>de</strong>s Anwalts o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Notars gefor<strong>de</strong>rt. Den insgesamt36 Klausuren aus Anwalts- bzw. Notarsicht stehen nur35 Gerichtsurteile <strong>und</strong> Beschlüsse gegenüber.Im Strafrecht (jeweils zwei Klausuren pro Termin) waren viermaldas Plädoyer <strong>de</strong>s Verteidigers schriftlich vorzubereiten <strong>und</strong>in drei Fällen die Revisionsaussichten aus Sicht <strong>de</strong>r Verteidigungzu begutachten sowie in sechs Aufgaben die Revisionsbegründung<strong>de</strong>s Verteidigers zu fertigen.Auch im Öffentlichen Recht ist <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r schriftlichen Aufgaben,die aus Sicht <strong>de</strong>s Rechtsanwalts zu bearbeiten sind(Schriftsätze in Rechtsbehelfsverfahren, Mandantenschreiben,gutachtliche Beurteilung von Verwaltungshan<strong>de</strong>ln), gestiegen.Als Beispiel für Art <strong>und</strong> Zahl anwaltlicher Aufgaben möge <strong>de</strong>rExamenstermin 2004/2 dienen, in <strong>de</strong>m folgen<strong>de</strong> Aufgaben Bezugzur Anwaltstätigkeit hatten: Aufgabe 2: Fertigung eines Wi<strong>de</strong>rspruchschriftsatzes gegeneine einstweilige Verfügung; Aufgabe 3: Klageschrift <strong>und</strong> Mandantenschreiben; Aufgabe 5: Anwaltliche Beratungssituation, Klageerwi<strong>de</strong>rung<strong>und</strong> Mandantenschreiben; Aufgabe 7: Revisionsbegründung <strong>de</strong>s Anwalts eines Nebenklägers; Aufgabe 9: anwaltliches Beratungsschreiben bzgl. Anfechtungsklage,Gutachten zu <strong>de</strong>n Erfolgsaussichten eines Antragsauf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; Aufgabe 10: anwaltliches Gutachten zu <strong>de</strong>n Erfolgsaussichten<strong>de</strong>r Klage einer Gemein<strong>de</strong> gegen Wi<strong>de</strong>rspruchsbeschei<strong>de</strong>; Aufgabe 11: Gutachten eines Rechtsanwalts zu Einzelfragenim Einkommensteuerrecht <strong>und</strong> in <strong>de</strong>r Abgabenordnung.Prozentual noch größere Be<strong>de</strong>utung kommt <strong>de</strong>r anwaltsorientiertenFragestellung in <strong>de</strong>r mündlichen Prüfung zu, <strong>und</strong> zwarauch dann, wenn Richter <strong>und</strong> Staatsanwälte o<strong>de</strong>r Verwaltungsbeamte<strong>und</strong> nicht Rechtsanwälte prüfen: In ca. 75 % (Erfahrungswert)<strong>de</strong>r mündlichen Examina lautet in allen Prüfungsgebietendie bereits klassische Eingangsformel: „Sie sind Anwalt/Anwältin. Zu Ihnen kommt Herr/Frau X <strong>und</strong> trägt Folgen<strong>de</strong>svor: ... Was unternehmen Sie o<strong>de</strong>r was raten Sie Ihrem Mandanten?“Die bayerischen Anwälte beteiligen sich in zunehmen<strong>de</strong>mMaße an <strong>de</strong>r Zweiten Juristischen Staatsprüfung – weniger alsAufgabenersteller für anwaltsorientierte Klausuren, son<strong>de</strong>rn vorallem bei <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>r mündlichen Prüfungen <strong>und</strong> – trotz<strong>de</strong>s hohen zeitlichen Aufwands – teilweise auch als Bewerterschriftlicher Aufgaben; die Zahl <strong>de</strong>r Prüfer für die Zweite JuristischeStaatsprüfung aus <strong>de</strong>r Anwaltschaft hat sich von 2004 bis2005 verdoppelt. Das zeigt ein steigen<strong>de</strong>s Engagement <strong>de</strong>r Anwältein <strong>de</strong>r Prüfung.III. Anwaltsorientierte ZusatzangeboteAnwälte benötigen, vielleicht noch in höherem Maße als an<strong>de</strong>reJuristen, wirtschaftliches Verständnis <strong>und</strong> Rhetorik sowie beson<strong>de</strong>reFähigkeiten zu Streitvermeidung <strong>und</strong> -beilegung. Nichterst seit <strong>de</strong>m Gesetz zur Reform <strong>de</strong>r Juristenausbildung, in <strong>de</strong>m<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esgesetzgeber die Vermittlung so genannter Schlüsselqualifikationenfor<strong>de</strong>rt, bietet Bayern seinen Referendarinnen<strong>und</strong> Referendaren ein reichhaltiges Angebot, mit <strong>de</strong>ssen Hilfesie sich auf freiwilliger Basis intensiver auf anwaltliche Tätigkeitenvorbereiten können. Das Staatsministerium <strong>de</strong>r Justizübernimmt einen großen Teil <strong>de</strong>r für Kurse <strong>und</strong> Seminare anfallen<strong>de</strong>nKosten; eine finanzielle Eigenbeteiligung müssen dieReferendare jedoch auf sich nehmen:Eine nähere Darstellung dieser Zusatzangebote, die natürlichnicht nur Referendaren offen stehen, die <strong>de</strong>n Anwaltsberuf anstreben,wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Rahmen dieses Berichtes sprengen. Sie sollenjedoch im Hinblick auf die hohe Akzeptanz, die sie bei <strong>de</strong>nReferendaren fin<strong>de</strong>n, wenigstens in Stichworten erwähnt wer<strong>de</strong>n.Die nachfolgend genannten Angebote <strong>und</strong> Teilnehmerzahlenbeziehen sich auf das Jahr 2005. 1513 Siehe Ebert/Gregor/Günter, Die Anwaltsklausur in <strong>de</strong>r Zweiten JuristischenStaatsprüfung, 1. Aufl. 2003, die als (ehemalige) hauptamtlicheArbeitsgemeinschaftsleiter auch auf die bayerische Prüfungspraxiseingehen.14 § 62 Abs. 3 Satz 3 JAPO n.F.15 Im Jahr 2005 haben insgesamt ca. 2.100 Referendare eines o<strong>de</strong>rmehrere <strong>de</strong>r vom Staatsministerium <strong>de</strong>r Justiz angebotenen Seminarebesucht.
BRAK-Mitt. 6/2006 Aufsätze 253Hommerich/Kilian/Jackmuth/Wolf, Die Vereinbarung <strong>de</strong>r anwaltlichen VergütungVeranstaltet wur<strong>de</strong>n u.a.:– Workshops zum Verhandlungsmanagement nach einer Konzeptionvon Prof. Dr. Ei<strong>de</strong>nmüller (Ludwig-Maximilians-UniversitätMünchen) mit 312 Teilnehmern <strong>und</strong> darauf aufbauend– Ausbildung zum Mediator (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation(seit 2004 Ausbildung von knapp 70 Referendarenzu Mediatoren, Ausbau auf 200 Referendare proJahr geplant);– Seminare über Han<strong>de</strong>lsbilanzen <strong>und</strong> Seminar „Mo<strong>de</strong>rne Betriebswirtschaft“in Zusammenarbeit mit bayerischen Industrie-<strong>und</strong> Han<strong>de</strong>lskammern, 389 Teilnehmer;– Rhetorik-Seminare in Zusammenarbeit mit privaten Rhetorik-Instituten, 530 Teilnehmer;– EDV-Seminare, 270 Teilnehmer;– Fachspezifische Fremdsprachenausbildung, 144 Teilnehmer.Fazit: Es gibt viele gemeinsame Anstrengungen <strong>de</strong>s Staates<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Anwaltschaft, die Ausbildung für <strong>de</strong>n Anwaltsberuf<strong>de</strong>utlich zu verbessern. Sie wer<strong>de</strong>n die immerwähren<strong>de</strong> Diskussionum eine Reform <strong>de</strong>r Juristenausbildung nicht zum Erliegenbringen <strong>und</strong> die Frage nach Beibehaltung <strong>de</strong>r Einheitsausbildungo<strong>de</strong>r Einführung einer Spartenausbildung nichtendgültig beantworten. In dieser zentralen Frage mag esunterschiedliche Auffassungen auch zwischen BayerischemStaatsministerium <strong>de</strong>r Justiz <strong>und</strong> Anwaltskammern geben; siebeeinträchtigen allerdings die bei<strong>de</strong>rseitigen Bemühungen,die Anwaltsausbildung im gelten<strong>de</strong>n System nach bestenKräften zu för<strong>de</strong>rn, in keiner Weise. Nicht zuletzt gehört zueiner sachorientierten Auseinan<strong>de</strong>rsetzung um <strong>de</strong>n bestenWeg in <strong>de</strong>r Juristenausbildung auch nicht nur die Berücksichtigung<strong>de</strong>r Unterschie<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn auch die Einbeziehung <strong>de</strong>rGemeinsamkeiten in <strong>de</strong>r Ausbildung <strong>de</strong>r Rechtspflegeorganeim Interesse einer gleichrangigen Mitwirkung an <strong>de</strong>r Rechtspflege.Die Vereinbarung <strong>de</strong>r anwaltlichen VergütungErgebnisse einer empirischen Untersuchung <strong>de</strong>r Vergütungspraxis <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen AnwaltschaftProf. Dr. Christoph Hommerich, RechtsanwaltDr.Matthias Kilian, Dipl.-Soz. Heike Jackmuth,Thomas Wolf M.A.1. EinleitungIm Zuge <strong>de</strong>r vom Gesetzgeber forcierten Deregulierung <strong>de</strong>sanwaltlichen Vergütungsrechts sind ab <strong>de</strong>m 1.7.2006 die gesetzlichenGebührenvorschriften für die anwaltlichen Tätigkeitsfel<strong>de</strong>r<strong>de</strong>r außergerichtlichen Beratung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Begutachtungaufgehoben wor<strong>de</strong>n. Dem Rechtsanwalt wird in § 34RVG n.F. empfohlen, auf eine Vergütungsvereinbarung mitseinen Mandanten hinzuwirken. Wird eine solche Vereinbarungnicht getroffen, ist nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Vertragsrechtsgemäß §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB eine branchen<strong>und</strong>ortsübliche Vergütung geschul<strong>de</strong>t. Die <strong>de</strong>utsche Anwaltschaftmuss sich daher stärker als in <strong>de</strong>r Vergangenheit nichtnur mit <strong>de</strong>r rechtlichen Seite ihrer Entlohnung, son<strong>de</strong>rn auchmit <strong>de</strong>n betriebswirtschaftlichen <strong>und</strong> empirischen Gr<strong>und</strong>lagen<strong>de</strong>s Vergütungsthemas beschäftigen. Bislang waren rechtstatsächlicheInformationen über die Vergütungspraxis <strong>de</strong>r<strong>de</strong>utschen Anwaltschaft allerdings nur schwer erhältlich. Vordiesem Hintergr<strong>und</strong> hat das Soldan Institut für Anwaltmanagemente.V. im Frühjahr 2005 mit Hilfe einer nach Kammergrößegewichteten Zufallsstichprobe 1.021 Rechtsanwältinnen<strong>und</strong> Rechtsanwälte umfassend zu <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nstenAspekten ihrer Vergütungspraxis befragt. Größe <strong>und</strong> Struktur<strong>de</strong>r Stichprobe erlauben damit differenzierte repräsentativeAngaben zum Thema anwaltliche Vergütungsvereinbarung.Die in diesem Beitrag referierten zentralen Ergebnisse <strong>de</strong>rStudie liegen in ausführlicher Form seit En<strong>de</strong> Mai 2006 alsBuch vor. 11 Hommerich, C., Kilian, M., Vergütungsvereinbarungen <strong>de</strong>utscherRechtsanwälte. Eine empirische Untersuchung <strong>de</strong>r Vergütungspraxis<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Anwaltschaft, Bonn 2006.2. Gegenwartsprobleme <strong>de</strong>r anwaltlichen VergütungEin Be<strong>de</strong>utungszuwachs anwaltlicher Vergütungsvereinbarungenwird aktuell vor allem aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r gesetzgeberischen Deregulierungsbemühungenerwartet. Die Vergütungspraxis ist allerdingsweiteren Einflüssen ausgesetzt. In <strong>de</strong>r empirischen Untersuchung<strong>de</strong>s Soldan Instituts wur<strong>de</strong> versucht, Klarheit überdie Be<strong>de</strong>utung von zwei beson<strong>de</strong>rs wichtigen weiteren Einflussfaktorenzu gewinnen: Bestimmend kann zum einen dieFunktionsfähigkeit <strong>de</strong>r Wirkungsprinzipien <strong>de</strong>s Tarifgesetzessein. Zum an<strong>de</strong>ren kann die Einstellung <strong>de</strong>r Mandantschaft inVergütungsfragen die Vergütungspraxis <strong>de</strong>r Anwaltschaft beeinflussen– kritischeres Nachfrageverhalten <strong>de</strong>r Klienten zwingtzumeist zu einem kritischeren Nach<strong>de</strong>nken über das eigeneVerhalten in Vergütungsfragen.2.1 Die Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>r Wirkungsprinzipien <strong>de</strong>s RVGCharakteristisch für die subsidiäre Tarifierung <strong>de</strong>r anwaltlichenVergütung ist im <strong>de</strong>utschen Recht das Prinzip <strong>de</strong>r Quersubventionierung.2 Das anwaltliche Tarifgesetz – zunächst die RA-GebO später die BRAGO <strong>und</strong> seit 2004 das RVG – ist im Bereich<strong>de</strong>r wertabhängigen Gebühren von diesem Prinzip bestimmt.Die Funktionsfähigkeit dieses Prinzips wird von 38 % aller Befragtenverneint, 31 % bejahen sie. Die restlichen Befragten gebenan, keine Bewertung vornehmen zu können.Von <strong>de</strong>n Anwälten, die eine Bewertung dieses Prinzips vornehmen,geben 49 % an, dass in ihrer <strong>Kanzlei</strong> Quersubventionierungnicht zustan<strong>de</strong> komme, weil ertragsschwache Mandateüberwögen, 45 % berichten, dass in ihrer <strong>Kanzlei</strong> die Mischungvon ertragsschwachen <strong>und</strong> ertragsstarken Mandaten2 Hierzu auch Kilian, in:Krämer, Mauer, Kilian, Vergütungsvereinbarung<strong>und</strong> -management, 2005, Rdnr. 194 ff.