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Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - brak-mitteilungen.de

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BRAK-Mitt. 6/2006 Personalien 2754. § 5 FAO – Der Fallbegriff unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Entscheidung<strong>de</strong>s BGH vom 6.3.2006 (AnwZ [B] 36/05)Die Entscheidung <strong>de</strong>s BGH vom 6.3.2006 (BRAK-Mitt. 2006,131) zwingt zu einer sorgfältigen Prüfung <strong>de</strong>s Einzelfalls,gleichwohl gilt:Die Gesamtschau <strong>de</strong>r Bearbeitung <strong>de</strong>r Fälle muss erkennen lassen,dass <strong>de</strong>r Antragsteller im Fachgebiet über beson<strong>de</strong>re praktischeErfahrungen verfügt, die erheblich das Maß <strong>de</strong>ssen übersteigen,das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung<strong>und</strong> praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 Abs. 2FAO).Die Empfehlungen zu II. Ziff. 6 <strong>de</strong>r Berliner Empfehlungen2001 bleiben aufrecht erhalten.Es ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich, dass ein Antragsteller einen Fall vollständig(also von Anfang bis En<strong>de</strong>) bearbeitet hat. Die Bearbeitungeines nennenswerten Abschnitts reicht aus.In je<strong>de</strong>m Fall ist es aber erfor<strong>de</strong>rlich, dass <strong>de</strong>r Antragstellerselbst einen inhaltlichen Bearbeitungsschwerpunkt im Fachgebietinnerhalb <strong>de</strong>s Drei-Jahres-Zeitraums vorweisen kann.5. § 5 FAO – Überschnei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> RechtsgebieteDerselbe Fall kann, soweit die in <strong>de</strong>n einzelnen Buchstaben<strong>de</strong>s § 5 Satz 1 FAO festgestellten Voraussetzungen erfüllt sind,zum Nachweis <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren praktischen Erfahrungen inzwei Fachgebieten verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.6. § 5 FAO letzter Satz – Praxis bei <strong>de</strong>r Gewichtung vonFällenDie Gewichtung <strong>de</strong>r Fälle kann we<strong>de</strong>r nach Falltypen allgemeinvorgegeben noch generell begrenzt wer<strong>de</strong>n.7. § 7 Abs. 1 FAO – Voraussetzungen eines PrüfungsgesprächsDer Erfahrungsaustausch ist sich einig, dass die Nichterfüllung<strong>de</strong>r formalen Voraussetzungen <strong>de</strong>r §§ 4 bis 6 FAO nicht durchein Fachgespräch ausgeglichen wer<strong>de</strong>n kann.(47 dafür, 45 dagegen, 2 Enthaltungen).8. § 14d Nr. 2 FAO – Verkehrsrechtlicher BezugFälle im Sinne von § 5 Satz 1 lit. k) in Verbindung mit § 14dNr. 2 FAO müssen einen ein<strong>de</strong>utigen verkehrsrechtlichenBezug aufweisen.9. § 15 FAO – Zwei FachanwaltsbezeichnungenEin Rechtsanwalt, <strong>de</strong>r zwei Fachanwaltsbezeichnungen führt,muss pro Fachanwaltstitel Fortbildung im Umfang von min<strong>de</strong>stensje 10 Zeitst<strong>und</strong>en absolvieren.III. Anregungen zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r FAO an die Satzungsversammlung1. § 4 FAO – Nachweis <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren theoretischen KenntnisseDer 6. Berliner Erfahrungsaustausch empfiehlt <strong>de</strong>r Satzungsversammlung,über eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s bisherigen Modus im Hinblickauf eine Qualitätsverbesserung <strong>de</strong>r Leistungsnachweisenachzu<strong>de</strong>nken.Die Durchführung <strong>de</strong>s Lehrgangs <strong>und</strong> die Erstellung <strong>und</strong> Korrektur<strong>de</strong>r Klausuren sollten institutionell getrennt wer<strong>de</strong>n.2. § 4 FAO – Qualitätsanfor<strong>de</strong>rungenEs wird <strong>de</strong>r Satzungsversammlung empfohlen, <strong>de</strong>n Kammervorstän<strong>de</strong>neine Qualitätsprüfung im Sinne einer inhaltlichenKontrolle <strong>de</strong>r Voraussetzungen <strong>de</strong>r Verleihung <strong>de</strong>r Fachanwaltschaftzu ermöglichen <strong>und</strong> auf die hierfür erfor<strong>de</strong>rliche Gesetzesän<strong>de</strong>runghinzuwirken.3. § 4a FAO – Schriftliche LeistungskontrollenDer 6. Berliner Erfahrungsaustausch empfiehlt <strong>de</strong>r Satzungsversammlungklarzustellen, dass sich die Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 4anicht auch auf § 4 Abs. 3 FAO, d.h. auf außerhalb eines Lehrgangserworbene beson<strong>de</strong>re theoretische Kenntnisse beziehen.4. § 5 FAO – Der Fallbegriff unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Entscheidung<strong>de</strong>s BGH vom 6.3.2006 (Anwz [B] 36/05)Es wird <strong>de</strong>r Satzungsversammlung empfohlen, im Hinblick auf<strong>de</strong>n Beschluss <strong>de</strong>s BGH vom 6.3.2006 (BRAK-Mitt. 2006, 131)die Fallzahlen <strong>de</strong>s § 5 Satz 1 FAO zu über<strong>de</strong>nken <strong>und</strong> gegebenenfallszu erhöhen.5. § 5 FAO – Rechtsförmliche VerfahrenDer Satzungsversammlung wird empfohlen, für die Fachgebiete,für die § 5 Satz 1 FAO <strong>de</strong>n Nachweis rechtsförmlicherVerfahren for<strong>de</strong>rt, nach <strong>de</strong>r Möglichkeit einer jeweiligen„Legal<strong>de</strong>finition“ entsprechend <strong>de</strong>r in § 5 Satz 1 lit. b) FAO zusuchen.PersonalienEhrenpräsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r RAK Mecklenburg-Vorpommern Dietrich Schümann verstorben.Am 6. November 2006 ist <strong>de</strong>r frühere Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r RAK Mecklenburg-Vorpommernnach schwerer Krankheit im Alter von 76Jahren verstorben. Schümann war <strong>de</strong>r Gründungspräsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>rRAK Mecklenburg-Vorpommern <strong>und</strong> hat sich beson<strong>de</strong>rs umdas Zusammenwachsen <strong>de</strong>r ost- <strong>und</strong> west<strong>de</strong>utschen Anwaltschaftverdient gemacht. Eine seiner wichtigsten Publikationenist ein Werk zur Geschichte <strong>de</strong>r mecklenburgischen Anwaltschaft,in <strong>de</strong>m er einen Überblick gibt, von <strong>de</strong>n dortigen Anfängen<strong>de</strong>r anwaltlichen Selbstverwaltung bis zur Auflösung <strong>de</strong>rKollegien <strong>de</strong>r Rechtsanwälte in <strong>de</strong>r DDR.Ein ausführlicher Nachruf auf Dietrich Schümann erscheint in<strong>de</strong>n BRAK-Mitteilungen Heft 1/2007.Dr. Peter Thümmel neuer Ehrenpräsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>rRAK KölnDr. Peter Thümmel ist neuer Ehrenpräsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r RAK Köln. Erist damit nach Dr. Heinrich Vigano, Dr.Herbert Heidland <strong>und</strong>

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