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Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - brak-mitteilungen.de

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BRAK-Mitt. 6/2006 Aufsätze 257Hommerich/Kilian/Jackmuth/Wolf, Die Vereinbarung <strong>de</strong>r anwaltlichen Vergütungcherheit haben wollen (53 %). 38 % <strong>de</strong>r Befragten wählen diesesHonorarmo<strong>de</strong>ll, wenn die gesetzlichen Gebühren nicht angemessenausfallen.5.5 Modifizierung <strong>de</strong>s RVG-Tarifs („Tarif-basierte Vergütung“)Auf die Frage, ob sie tarif-basierte Vergütungsvereinbarungentreffen, antworten 67 % <strong>de</strong>r befragten Anwälte, dass sie solcheVerabredungen nicht treffen. 33 % geben an, <strong>de</strong>n gesetzlichenTarif durch Vereinbarung zu modifizieren. Die zwei nahe liegendstenGestaltungen, die Variierung <strong>de</strong>s Gegenstandswerts<strong>und</strong> die Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gebührensatzes, sind bei <strong>de</strong>n diesemVergütungsmo<strong>de</strong>ll aufgeschlossenen Anwälten in etwa gleichbeliebt.<strong>Kanzlei</strong>en mit einem hohen Anteil gewerblicher Mandanten lösensich zur Erzielung sachgerechter Ergebnisse in Vergütungsfragen<strong>de</strong>utlich häufiger vollständig vom RVG <strong>und</strong> vertrauenauf an<strong>de</strong>re Vergütungsmo<strong>de</strong>lle.5.6 Abrechnung von Auslagen62 % <strong>de</strong>r Befragten geben an, dass sie die Auslagen zusätzlichzu <strong>de</strong>r vereinbarten Vergütung abrechnen, so wie es im RVGTeil 7 VV vorgesehen ist. 26 % hingegen sehen eine Abrechnungvon Festbeträgen bzw. tatsächlichen Kosten vor. Bei 20 %<strong>de</strong>r Anwälte sind alle Auslagen (ohne Umsatzsteuer) in <strong>de</strong>r vereinbartenVergütung enthalten.6. Kommunikation in VergütungsfragenNeben <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütungshöhe sehen sich Rechtsanwältinnen<strong>und</strong> Rechtsanwälte seit Juli 2006 mit <strong>de</strong>r Herausfor<strong>de</strong>rungkonfrontiert, ihre Individualpreise häufiger gegenüberMandanten durchsetzen zu müssen als in <strong>de</strong>r Vergangenheit.Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt <strong>und</strong> Mandantkönnen also als Produkt erfolgreicher Kommunikation gesehenwer<strong>de</strong>n. In diesem Kontext sind die Modalitäten <strong>de</strong>rKommunikation von Vergütungsvereinbarungen im Einzelnenzu untersuchen.6.1 Zeitpunkt <strong>de</strong>r Kommunikation28 % <strong>de</strong>r Befragten geben an, vor <strong>de</strong>r Übernahme eines Mandatsihre Mandanten nicht über die Höhe <strong>de</strong>r Vergütung zu unterrichten.Rechtsanwälte, die im Vorfeld die Vergütung gr<strong>und</strong>sätzlichansprechen (47 %) o<strong>de</strong>r dies von Fall zu Fall unterschiedlichhandhaben (25 %), verwen<strong>de</strong>n dabei folgen<strong>de</strong> Kommunikationsformen:Die Anwälte, die immer o<strong>de</strong>r fallweise die erwartete Vergütungkommunizieren, nutzen hierzu vor allem <strong>de</strong>n Erstkontakt o<strong>de</strong>rdas erste Beratungsgespräch. An<strong>de</strong>re Kommunikationsformenbzw. -medien spielen <strong>de</strong>mgegenüber praktisch keine Rolle.Eine gewisse Relevanz ist in diesem Zusammenhang <strong>de</strong>m Internetzuzuschreiben, da acht Prozent <strong>de</strong>r Anwälte, die ihre Vergütungkommunizieren, dieses Medium zu diesem Zweck nutzen.Insgesamt wird <strong>de</strong>utlich, dass – soweit überhaupt – dieVergütung individuell im Mandatsgespräch kommuniziert wird.Der häufigste Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m die Vergütung besprochenwird, ist das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s ersten Mandantengesprächs. Deutlichseltener wird bereits zu Beginn <strong>de</strong>s ersten Gesprächs mit <strong>de</strong>mMandanten das Thema Vergütung besprochen. Wie<strong>de</strong>rum seltenerwird schon bei Vereinbarung <strong>de</strong>s ersten Termins dasPreisthema angesprochen.In <strong>Kanzlei</strong>en mit einem Anteil von mehr als 50 % gewerblicherMandate <strong>und</strong> in Sozietäten mit mehr als 20 Anwälten wird erheblichöfter als in <strong>Kanzlei</strong>en mit geringerem gewerblichenMandatsanteil o<strong>de</strong>r kleineren <strong>Kanzlei</strong>en bereits bei <strong>de</strong>r Vereinbarung<strong>de</strong>s ersten Termins über die Vergütungsfrage gesprochen.Stark in <strong>de</strong>n Hintergr<strong>und</strong> treten die Besprechung <strong>de</strong>r Vergütungsfrageerst nach einer gewissen Einarbeitungszeit o<strong>de</strong>r gegenEn<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Mandats. Darüber hinaus kommt selten vor, dassdie Vergütungsfrage während <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Mandats dann angesprochenwird, wenn <strong>de</strong>r anwaltliche Sachbearbeiter feststellt,dass die gesetzlichen Gebühren nicht mehr in einem angemessenenVerhältnis zur aufgewen<strong>de</strong>ten Arbeit stehen.6.2 Der Mandant als InitiatorDie Hälfte <strong>de</strong>r Befragten berichtet, dass in bis zu 25 % <strong>de</strong>rMandate die Vergütung durch die Mandanten selbst angesprochenwird (häufigste Schätzung: 10 % <strong>de</strong>r Fälle). Es zeigt sichdarüber hinaus, dass nach <strong>de</strong>n Einschätzungen von 12 % <strong>de</strong>rBefragten Mandanten das Preisthema mit großer Regelmäßigkeit,d.h. in 75 % bis 100 % <strong>de</strong>r Fälle, anschnei<strong>de</strong>n.Bezogen auf unterschiedliche Mandantengruppen ergeben sich<strong>de</strong>utliche Unterschie<strong>de</strong>: Nach Einschätzung <strong>de</strong>r befragten Anwältespricht r<strong>und</strong> ein Viertel <strong>de</strong>r größeren Unternehmen dasVergütungsthema immer an. Bei mittelständischen Unternehmenliegt dieser Anteil mit 12 % bereits <strong>de</strong>utlich niedriger. BeiPrivatk<strong>und</strong>en ist eine regelmäßige Ansprache <strong>de</strong>s Themasnochmals <strong>de</strong>utlich seltener (4 %).6.3 KommunikationswegeEine zwischen Rechtsanwalt <strong>und</strong> Mandant frei verhan<strong>de</strong>lte Vergütungstellt <strong>de</strong>n Anwalt nicht nur vor die Herausfor<strong>de</strong>rung, dieVergütungsfrage überhaupt anzusprechen, son<strong>de</strong>rn auch vordas Problem, auf welchen Wegen er <strong>de</strong>m Mandanten seineHonorarvorstellungen vermittelt. Nahezu alle befragten Anwälte,die eine Vergütungsvereinbarung abschließen, sprechen dieVergütungsfrage im persönlichen Gespräch mit <strong>de</strong>m Mandantenan.21 % Prozent <strong>de</strong>r Befragten wählen (außer<strong>de</strong>m) die Möglichkeit,die Vergütung im Rahmen eines geson<strong>de</strong>rten Schreibensfestzuhalten. 19 % bitten um die schriftliche Bestätigung <strong>de</strong>rgetroffenen Vergütungsvereinbarung. Fax <strong>und</strong> E-Mail stehendahinter weit zurück (5 % bzw. 3 %).6.4 Bewertung <strong>de</strong>r GesprächssituationInsgesamt 55 % <strong>de</strong>r Befragten empfin<strong>de</strong>n es eher nicht als unangenehm,die Vergütungsfrage von sich aus anzusprechen.31 % bewerten diese Situation ambivalent <strong>und</strong> immerhin 13 %<strong>de</strong>r befragten Rechtsanwältinnen <strong>und</strong> Rechtsanwälte charakterisierensolche Gespräche als unangenehme o<strong>de</strong>r sehr unangenehmeSituationen. Auffällig ist, dass es Rechtsanwältinnen<strong>de</strong>utlich unangenehmer als ihren männlichen Kollegen ist, dieVergütungsfrage aktiv anzusprechen.Insgesamt ist es von Be<strong>de</strong>utung, mit welchen Mandanten dieVergütungsfrage erörtert wird. Die zeigt sich bei <strong>de</strong>r Analyse<strong>de</strong>r Ergebnisse nach <strong>de</strong>r Mandatsstruktur: Mit zunehmen<strong>de</strong>mAnteil gewerblicher Mandate wird die Gesprächssituation inHonorargesprächen als weniger unangenehm wahrgenommen.6.5 För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Akzeptanz von VergütungsvereinbarungenUm ihre Mandanten von einer Vergütungsvereinbarung zuüberzeugen, erläutern 82 % <strong>de</strong>r befragten Anwälte Umfang<strong>und</strong> Schwierigkeit <strong>de</strong>s anstehen<strong>de</strong>n Mandats, häufig in Verbindungmit einer Beschreibung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Vergütung enthaltenenLeistung (67 %). Bereits <strong>de</strong>utlich weniger häufig erläutern Anwälte<strong>de</strong>n geldwerten Nutzen ihrer Abrechnungsmetho<strong>de</strong> gegenüber<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>s RVG (41 %). Etwa gleich viele Be-

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