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Kanzlei- Informations- und Abrechnungssystem - brak-mitteilungen.de

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BRAK-Mitt. 6/2006 Aufsätze 249Schöbel/Staehle, Anwaltsorientierte Juristenausbildung in Bayernan <strong>de</strong>r staatlichen „einheitsjuristischen“ Ausbildung zum Rechtsanwaltscheint es gelegentlich notwendig, nochmals vor Augenzu führen, dass sowohl beim Staat als auch bei <strong>de</strong>r Anwaltschaftein Bewusstseinswan<strong>de</strong>l eingetreten ist: Die Anwaltschaft, diesich früher bei <strong>de</strong>r Juristenausbildung aus <strong>de</strong>n unterschiedlichstenGrün<strong>de</strong>n nur zurückhaltend beteiligt hat, engagiert sich heutenachhaltig, vor allem im Vorbereitungsdienst <strong>de</strong>r Rechtsreferendare,aber auch bereits im universitären Teil <strong>de</strong>r Ausbildung. DerStaat hat sich im Gegensatz zur landläufigen Meinung bereits früherum die Anwaltsausbildung gekümmert 3 <strong>und</strong> keineswegs nur<strong>de</strong>n ex post entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n „Staatsjuristen“ ausgebil<strong>de</strong>t; die Lan<strong>de</strong>sjustiz-<strong>und</strong> die Innenverwaltungen, in Bayern auch die Finanz<strong>und</strong>die Arbeitsverwaltung, tun mehr für die Anwaltsausbildungals jemals zuvor; <strong>de</strong>r staatliche Beitrag für die Anwaltsausbildungwür<strong>de</strong> in einer Spartenausbildung nicht einfach zu ersetzen sein.In Bayern hat eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischenAnwaltschaft <strong>und</strong> Justiz zur Verbesserung <strong>de</strong>r Anwaltsausbildungim staatlichen Vorbereitungsdienst schon lange vor In-Kraft-Treten <strong>de</strong>s Gesetzes zur Reform <strong>de</strong>r Juristenausbildungvom 11.7.2002 4 begonnen <strong>und</strong> ist seit<strong>de</strong>m noch intensiver gewor<strong>de</strong>n.Die stärker auf <strong>de</strong>n Beruf <strong>de</strong>s Anwalts ausgerichteteAusbildung <strong>und</strong> das Bemühen <strong>de</strong>r verfassten Anwaltschaft, imRahmen <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Ausbildungssystems die angehen<strong>de</strong>nAnwältinnen <strong>und</strong> Anwälte in <strong>de</strong>ren Interesse, aber auch im Interesse<strong>de</strong>r rechtsuchen<strong>de</strong>n Bürger <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Anwaltstan<strong>de</strong>s, besserauszubil<strong>de</strong>n, verdienen eine Chance.II. StationsausbildungDie Pflichtstation beim Anwalt umfasst nun neun Monate; zu<strong>de</strong>mgibt es, je<strong>de</strong>nfalls in Bayern, die Möglichkeit, im Pflichtwahlpraktikumdas dreimonatige Berufsfeld „Anwaltschaft“ zuwählen <strong>und</strong> sich dort ergänzend auf die anwaltliche Tätigkeitvorzubereiten.Allerdings liegt die Anwaltsstation wie früher unmittelbar vor<strong>de</strong>m schriftlichen Teil <strong>de</strong>r Zweiten Juristischen Staatsprüfung;die Anwaltsstation wird also allenfalls teilweise, nämlich in ihrerersten Hälfte, von <strong>de</strong>r Examensvorbereitung entlastet – möglicherweiseein Wermutstropfen, <strong>de</strong>r allerdings wohl unvermeidbarist. Es wäre wenig sinnvoll, die Anwaltsausbildungganz o<strong>de</strong>r teilweise an <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>r Ausbildung o<strong>de</strong>r vor dieVerwaltungsstation zu verlagern: Die praktische Ausbildung<strong>und</strong> <strong>de</strong>r effektive Einsatz von Referendaren in Anwaltskanzleiensetzen eine soli<strong>de</strong> Gr<strong>und</strong>ausbildung in <strong>de</strong>r gerichtlichen<strong>und</strong> behördlichen Praxis voraus. Die Anwaltsstation kann <strong>und</strong>muss auf immerhin ca. 560 Unterrichtsst<strong>und</strong>en Arbeitsgemeinschaft5 aufbauen. Die Ausbildung in <strong>de</strong>r Anwaltskanzlei ist vorallem dann für bei<strong>de</strong> Seiten gewinnbringend, wenn die Referendarezuvor in <strong>de</strong>n staatlichen Stationen mit <strong>de</strong>r Rechtspraxisvertraut gemacht wor<strong>de</strong>n sind <strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re Einblick in dieProzessrechte gewinnen konnten. Die ungeteilte Rechtsanwaltsstationam En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Pflichtausbildung <strong>und</strong> das sich anschließen<strong>de</strong>Pflichtwahlpraktikum sowie die Zeit bis zur mündlichenPrüfung eröffnen Referendaren mit <strong>de</strong>m Berufsziel2 darausbildung in Bayern Broschüre <strong>de</strong>s Staatsministeriums <strong>de</strong>r Justiz„Referendarzeit in Bayern“, Stand August 2005 (http://www.justiz.bayern.<strong>de</strong>/ljpa/)sowie Schöbel, JA Son<strong>de</strong>rheft Reform <strong>de</strong>r Juristenausbildung,2003, S. 37.3 Diese Aussage trifft in beson<strong>de</strong>rem Maße für <strong>de</strong>n Freistaat Bayern zu– nähere Darlegungen zur „Anwaltsorientierten Ausbildung“ in Bayernbereits vor In-Kraft-Treten <strong>de</strong>s Gesetzes zur Reform <strong>de</strong>r Juristenausbildungbei Schöbel, JA 1997, S. 810.4 Siehe Fn. 1.5 AG 1: ca. 90 Halbtage zu je 5 Unterrichtsst<strong>und</strong>en, AG 2 ca. 35Halbtage, davon über 20 Halbtage vor <strong>de</strong>r Anwaltsstation.Rechtsanwalt sogar die Möglichkeit einer durchgehen<strong>de</strong>n Anwaltsausbildungvon bis zu zwölf Monaten.Der Verbesserung <strong>de</strong>r praktischen Anwaltsausbildung dient dieEinführung von Min<strong>de</strong>stausbildungsleistungen auch für dieRechtsanwaltsstation in <strong>de</strong>n „Richtlinien für die Ausbildung <strong>de</strong>rRechtsreferendare bei Rechtsanwälten“ vom 8.1.2001, die nunmehran <strong>de</strong>n ab Herbst 2005 gelten<strong>de</strong>n neuen Ausbildungszuschnittangepasst <strong>und</strong> in die neue gemeinsame Bekanntmachungvom 28.4.2005 6 aufgenommen wor<strong>de</strong>n sind.III. Anwaltsorientierte Ausbildung in Arbeitsgemeinschaften<strong>und</strong> Lehrgängen1. Gr<strong>und</strong>sätzlichesa) Notwendigkeit von Arbeitsgemeinschaften <strong>und</strong> Lehrgängenim VorbereitungsdienstArbeitsgemeinschaften <strong>und</strong> Lehrgänge, verblockt o<strong>de</strong>r begleitend,sind unverzichtbar; sie könnten auch in einer anwaltlichen„Spartenausbildung“ nicht entfallen. Sie müssen, aufbauendauf <strong>de</strong>r universitären Ausbildung, die Kenntnisse <strong>de</strong>r Referendarepraxisbezogen ergänzen <strong>und</strong> vertiefen. WesentlicheFunktion dieser „Theorie <strong>de</strong>r Praxis“ ist aber auch, die qualitativen<strong>und</strong> quantitativen Unterschie<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Stationsausbildungauszugleichen. Dass es gera<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Stationsausbildung beimAnwalt, abhängig von <strong>de</strong>r Struktur <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Betätigungsfel<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r <strong>Kanzlei</strong>, <strong>de</strong>n Rahmenbedingungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Ausbildungsbereitschaft<strong>de</strong>r Anwälte (aber auch <strong>de</strong>r Referendare!), Unterschie<strong>de</strong>in <strong>de</strong>n Ausbildungsinhalten, <strong>de</strong>r Ausbildungsintensität<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Ausbildungsqualität gibt, ist nicht ernstlich zu bestreiten.Diese Unterschie<strong>de</strong> gibt es in <strong>de</strong>n staatlichen Stationenzwar auch, aber doch in weniger ausgeprägtem Maße als in Anwaltskanzleien.Immer wie<strong>de</strong>r wird geklagt, dass die verpflichten<strong>de</strong> Teilnahmean Arbeitsgemeinschaften <strong>und</strong> Lehrgängen die intensive Ausbildungin einer Rechtsanwaltskanzlei stören wür<strong>de</strong>. DieserKlage ist eine gewisse Berechtigung angesichts <strong>de</strong>s vor allemin Bayern dicht gedrängten Programms von Arbeitsgemeinschaften<strong>und</strong> Lehrgängen nicht abzusprechen. Aber es gibtwohl keine realistische Alternative: Die i<strong>de</strong>ale Einführung in<strong>de</strong>n Anwaltsberuf mag in einer ganztägigen Anwesenheit <strong>und</strong>intensiven Anleitung in <strong>de</strong>r ausbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n <strong>Kanzlei</strong> für mehrereMonate bestehen; dieses I<strong>de</strong>al kann aber so lange nicht erreichtwer<strong>de</strong>n, wie im Vorbereitungsdienst zusätzliche Kenntnisse<strong>und</strong> Fähigkeiten vermittelt wer<strong>de</strong>n müssen, die nicht ausreichendPflichtgegenstand <strong>de</strong>s rechtswissenschaftlichen Studiumswaren. In (auch) für die anwaltliche Berufstätigkeit zentralenRechtsgebieten wie <strong>de</strong>n Prozessrechten sowie im materiellenRecht (Beispiel Arbeits-, Familien- <strong>und</strong> Erbrecht, vor allemaber auch Steuerrecht), wer<strong>de</strong>n im Studium allenfallsGr<strong>und</strong>kenntnisse vermittelt, die für eine realistische praktischeAusbildung zumin<strong>de</strong>st <strong>de</strong>r Ergänzung <strong>und</strong> Vertiefung bedürfen.7 Dies kann aber nur in Arbeitsgemeinschaften <strong>und</strong> Lehrgängengeleistet wer<strong>de</strong>n.b) Beschränkte Möglichkeiten <strong>de</strong>s VorbereitungsdienstesBeschränkte personelle <strong>und</strong> materielle Ressourcen schränkenebenso wie die Kürze <strong>de</strong>s Vorbereitungsdienstes die Gestal-6 JMBl. S. 57.7 Zum Pflichtprüfungsstoff in <strong>de</strong>r Ersten Juristischen Staatsprüfung <strong>und</strong><strong>de</strong>r Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern vergleiche § 5Abs.1<strong>und</strong>2JAPOeinerseits,§44Abs.1<strong>und</strong>2JAPOan<strong>de</strong>rerseits.

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