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Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung

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stattfin<strong>den</strong>, unter Einbeziehung der Wünsche des Kindes<strong>und</strong> in Abstimmung mit seinen sonstigen Aktivitäten(zum Beispiel Sport oder Musik). Längere Aufenthaltein <strong>den</strong> Ferien sind sinnvoll. Sie setzen aber voraus, dassbereits regelmäßig Besuche mit Über<strong>nach</strong>tungen stattgefun<strong>den</strong>haben.Ältere Kinder(zehn bis 13 Jahre)Die beginnende Pubertät ist immer – unabhängig von derFamilienform – eine schwierige Lebensphase für Kinder <strong>und</strong>Eltern. <strong>Trennung</strong> <strong>und</strong> <strong>Scheidung</strong> können die Problematikzusätzlich verschärfen, weil die I<strong>den</strong>titätsfindung erschwertsein kann. Beziehungsschwierigkeiten mit dem älteren Kindsollten nicht allein der <strong>Trennung</strong> zugeschrieben <strong>und</strong> der Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin nicht dafür verantwortlichgemacht wer<strong>den</strong>. Kinder in diesem Alter brauchen die Gewissheit,dass beide Eltern auch bei Schwierigkeiten verlässlicheAnsprechpartner bleiben. Die Besuche sollten in Abhängigkeitvon der Lebenssituation (Schule, Fre<strong>und</strong>e, Freizeitaktivitäten)<strong>und</strong> <strong>den</strong> Wünschen der Kinder gestaltetwer<strong>den</strong>. Sinnvoll ist die Aufstellung einer <strong>Umgang</strong>splanunggemeinsam mit dem Kind. Es sollte auch vereinbart wer<strong>den</strong>,in welchem Rahmen das Kind spontane Besuchedurchführen kann.Jugendliche(14 bis 18 Jahre)Jugendliche lösen sich schrittweise von <strong>den</strong> Eltern ab. DieGruppe der Gleichaltrigen wird für sie immer wichtiger.Eltern sollten sich in punkto Lebensort <strong>und</strong> <strong>Umgang</strong> mitdem anderen Elternteil im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten<strong>nach</strong> <strong>den</strong> Wünschen des/der Jugendlichenrichten. Vereinbarungen über <strong>den</strong> Lebensort sollten übereinen bestimmten, überschaubaren Zeitraum hinwegverbindlich sein. Bei kurzfristig anberaumten Kontaktensollte der jeweils andere Elternteil informiert wer<strong>den</strong>.Wo soll der<strong>Umgang</strong> stattfin<strong>den</strong>?Gr<strong>und</strong>sätzlich ist der Ort des <strong>Umgang</strong>s beim umgangsberechtigtenElternteil. Allerdings ist es aus der Sicht von Säuglingen<strong>und</strong> Kleinkindern günstig, wenn der <strong>Umgang</strong> an demfür das Kind gewohnten Lebensort stattfin<strong>den</strong> kann <strong>und</strong>das Pendeln zwischen verschie<strong>den</strong>en Orten möglichstreduziert wird. Hierbei ist jedoch das Recht des hauptbetreuen<strong>den</strong>Elternteils auf Privatheit zu beachten. Es istdiesem nicht ohne Weiteres zuzumuten, <strong>den</strong> ehemaligenPartner bzw. die Partnerin während des <strong>Umgang</strong>s in seinenbzw. ihren Räumlichkeiten zu dul<strong>den</strong>. Wenn sich hierdurchSpannungen zwischen <strong>den</strong> ehemaligen Partnern aufbauen,schadet dies auch dem Kind. In solchen Fällen ist der <strong>Umgang</strong>in der Wohnung des umgangsberechtigten Elternteilsoder bei <strong>den</strong> Großeltern das kleinere Übel.<strong>Wegweiser</strong> für <strong>den</strong> <strong>Umgang</strong> / Was für <strong>den</strong> <strong>Umgang</strong> zu regeln ist 37

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