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Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung

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<strong>Umgang</strong>skontakte ist dem<strong>nach</strong> die Zeit, die dem Kind zurVerfügung steht. Eltern, Kinder <strong>und</strong> umgangsberechtigtePersonen sollten sich gemeinsam darüber einigen, wembeim <strong>Umgang</strong> ein Vorrang eingeräumt wer<strong>den</strong> soll.zu verabre<strong>den</strong>. Weit reichende Veränderungen wie zumBeispiel ein Umzug sollten dem anderen Elternteil so frühwie möglich mitgeteilt wer<strong>den</strong>, damit ausreichend Zeitfür die Planung bleibt.Als ein möglicher Maßstab können die vorhan<strong>den</strong>en Bindungenzwischen <strong>den</strong> einzelnen Personen <strong>und</strong> dem Kinddienen. Kinder bin<strong>den</strong> sich an Menschen, die ihnen liebevollzugewandt sind <strong>und</strong> Zeit mit ihnen verbracht haben. DieVorrangigkeit einzelner Personen beim <strong>Umgang</strong> sollte sichdem<strong>nach</strong> – neben <strong>den</strong> gesetzlichen Vorgaben – am Erhaltgewachsener Bindungen für das Kind orientieren. Im Einzelfallkann das dazu führen, dass z.B. die Großmutter, die dasKind einige Zeit intensiv betreut hat, eine stärkere Bindungzu ihm entwickelt hat als die bereits erwachsene Schwester.Für das Kind wird es dann in dieser Konstellation vonBedeutung sein, die Großmutter regelmäßiger zu sehenals die Schwester.Wenn ein Termin nicht eingehaltenwer<strong>den</strong> kann: ausgefallene BesucheNicht immer können vereinbarte Termine eingehaltenwer<strong>den</strong>. Es gibt wichtige Gründe, die einen vereinbartenBesuch unmöglich machen, wie eine ernste Erkrankungdes Kindes oder wichtige Termine (z.B. schulische Veranstaltungen).Hierzu zählen auch Festtage wie der Geburtstagdes Kindes oder die Geburtstage der Eltern. Fallen dieBesuche aus solchen kindbezogenen Grün<strong>den</strong> aus, solltendie Termine <strong>nach</strong> einer festen Regel <strong>nach</strong>geholt bzw. dieBesuchswochenen<strong>den</strong> getauscht wer<strong>den</strong>. Dies gilt nichtfür Termine, die vom umgangsberechtigten Elternteil ohnewichtigen Gr<strong>und</strong> abgesagt wur<strong>den</strong>.Die Eltern sollten sich möglichst frühzeitig darüber informieren,wenn ein Termin ausfallen oder verschoben wer<strong>den</strong>muss. Bei kurzfristigen Absagen ist es wichtig, zuerst <strong>den</strong>anderen Elternteil <strong>und</strong> dann persönlich das Kind zu informieren.Für das Kind ist es immer wichtig, dass Vater oderMutter, die einen Besuch absagen, ihnen das selbst mitteilen.Wenn die <strong>Umgang</strong>sregelungnicht mehr passtJede <strong>Umgang</strong>sregelung muss <strong>nach</strong> einer gewissen Zeitüberprüft <strong>und</strong> gegebenenfalls <strong>den</strong> sich verändern<strong>den</strong>Bedürfnissen angepasst wer<strong>den</strong>. Zu <strong>den</strong> Veränderungen,die zu berücksichtigen sind, gehören das Alter <strong>und</strong> diedamit verbun<strong>den</strong>e zunehmende Reife des Kindes, seinesich verändern<strong>den</strong> Interessen <strong>und</strong> Aktivitäten, aber auchÄnderungen im Leben der Eltern wie berufliche Wechsel,Umzüge <strong>und</strong> Veränderungen im privaten Leben.Es ist daher wichtig, dass die Eltern des Kindes zumindesteinmal im Jahr <strong>und</strong> darüber hinaus bei Bedarf zusammenkommen,um sich über (bevorstehende) Änderungen zuinformieren <strong>und</strong> eine Anpassung der <strong>Umgang</strong>sregelung42 Was für <strong>den</strong> <strong>Umgang</strong> zu regeln ist / <strong>Wegweiser</strong> für <strong>den</strong> <strong>Umgang</strong>

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