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Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung

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Ältere Kinder sind dagegen zumeist neugierig, die Wohnung<strong>und</strong> das Umfeld des umgangsberechtigten Elternteilskennen zu lernen <strong>und</strong> dort für sich ein zweites Zuhauseaufzubauen. Dies gelingt besonders dann, wenn es demKind ermöglicht wird, auch seine Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>innen<strong>und</strong> eventuellen (Halb-)Geschwister teilhaben zu lassen.Die Freizeitaktivitäten sollten unter dem Pendeln nichtallzu sehr lei<strong>den</strong> müssen.Sonderfall: Begleiteter<strong>Umgang</strong> <strong>und</strong> <strong>Umgang</strong>sausschlussEin begleiteter <strong>Umgang</strong> oder ein <strong>Umgang</strong>sausschlusskommt in <strong>den</strong> Fällen in Betracht, in <strong>den</strong>en der Schutz desKindes während des <strong>Umgang</strong>s nicht gewährleistet wer<strong>den</strong>kann, zum Beispiel bei einem gewaltbereiten Elternteil,bei Gefahr des sexuellen Missbrauchs oder von Kindesentführung.Auch bei bestimmten psychischen Erkrankungenoder wenn ein Kontakt zwischen Kind <strong>und</strong> Elternteil erstangebahnt wer<strong>den</strong> muss, kann im Einzelfall ein begleiteter<strong>Umgang</strong> notwendig wer<strong>den</strong>.Begleiteter <strong>Umgang</strong> findet in der Regel an einem neutralenOrt (z.B. in einer Erziehungsberatungsstelle) statt.Während der <strong>Umgang</strong>szeiten ist eine dritte Person (z.B.eine sozial-pädagogische Fachkraft) anwesend, die <strong>den</strong><strong>Umgang</strong> unterstützt <strong>und</strong> darauf zu achten hat, dass derSchutz des Kindes gewahrt bleibt.Ziel einer solchen Maßnahme ist es, einen eigenverantwortlichen,sicheren <strong>Umgang</strong> zwischendiesem Elternteil <strong>und</strong> dem Kind herzustellen.Soweit es für das Wohl des Kindes erforderlich ist, kannein begleiteter <strong>Umgang</strong> oder ein <strong>Umgang</strong>sausschlussgemäß § 1684 Absatz 4 BGB vom Familiengericht angeordnetwer<strong>den</strong>. Ein begleiteter <strong>Umgang</strong> oder ein <strong>Umgang</strong>sausschlusssind in der Regel zeitlich befristet.Leo, elf Jahre: „Zum Geburtstag habe icheinen eigenen Computer bekommen. Totalgeil! Hätt’ ich nie gedacht, dass meineEltern das machen. Natürlich hatten sieauch einen Hintergedanken. Mein Vaterbeschwert sich immer, dass ich mich soselten melde. Aber ich telefonier’ nunmal nicht gerne. Und Briefe schreiben ...Aber so am Computer mal ’ne kurze Mail’runterhacken, das ist schon okay.“Kontakte per Telefon,Fax, E-Mail, BriefTelefon, Fax, E-Mail oder Brief sind auch für Kinder günstigeMöglichkeiten, um schnell Kontakt aufzunehmen.Ohne großen Zeitverlust können sie dem jeweils anderenElternteil etwas mitteilen oder ihn um Rat bitten. Es istganz natürlich, dass sich das Kind mit einem Anliegeneher an <strong>den</strong> einen <strong>und</strong> mit einem anderen Anliegen eheran <strong>den</strong> anderen Elternteil wendet.Kinder sollten daher die Möglichkeit bekommen, per Telefon,Fax oder E-Mail Kontakt zum anderen Elternteil aufzunehmenoder ihm einen Brief zu schreiben. Dazu gehörtauch, dass die Eltern das Recht des Kindes auf Privatheitachten <strong>und</strong> seine Kontakte zum anderen Elternteil nichtohne Gr<strong>und</strong> kontrollieren.Allerdings kann der übermäßige Gebrauch von Telefon,Handy oder E-Mail durch das Kind oder einen Elternteil zu38 Was für <strong>den</strong> <strong>Umgang</strong> zu regeln ist / <strong>Wegweiser</strong> für <strong>den</strong> <strong>Umgang</strong>

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