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Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung

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<strong>Umgang</strong> dieser engen Bezugsperson mit dem Kind auswirken.Je mehr es gelingt, <strong>den</strong> <strong>Umgang</strong> mit engen Bezugspersonendes Kindes aufrecht zu erhalten bzw. zu fördern,desto sanfter kann sich das Kind an die unvermeidlichenVeränderungen anpassen.Die Bedeutung von engenBezugspersonen für das KindDie größte Gruppe der engen Bezugspersonen sind Stiefeltern.Ihre Rolle für das Kind kann im Einzelfall ganzunterschiedlich sein. Ein Stiefelternteil kann ein Vertrauterdes Kindes, ein Ersatz für einen Elternteil, oder vor allemEhepartner(in) oder Lebensgefährte von Mutter oder Vatersein. Wie sich im einzelnen die Beziehung zum Kind <strong>und</strong>damit die Rolle in der Familie gestaltet, hängt davon ab,welche Bindung zum Kind aufgebaut wer<strong>den</strong> kann. EinStiefelternteil nimmt in vielen Familien zusätzlich Elternverantwortungwahr. Bricht der Kontakt zum getrenntleben<strong>den</strong> Elternteil ab oder ist er nur noch sporadischvorhan<strong>den</strong>, kann der/die neue Partner(in) die Rolle dessozialen Vaters oder der sozialen Mutter einnehmen.Stiefelternteile kommen in der Regel erst <strong>nach</strong> der Geburtdes Kindes in die Familie. Damit fehlt ihnen ein wichtigesStück gemeinsam erlebter Familiengeschichte. Weilder getrennt lebende Elternteil für das Kind einBestandteil seiner Familie bleibt – unabhängigdavon, ob er diese Rolle aktiv ausfüllt –, ist eswichtig, dass der Stiefelternteil <strong>den</strong> abwesen<strong>den</strong>Elternteil respektiert. Er zeigt damit auch, dass er dasKind als ganze Persönlichkeit, also auch mit <strong>den</strong> Anteilendes abwesen<strong>den</strong> Elternteils, annimmt.Die rechtliche Situationvon engen BezugspersonenDie Rechte enger Bezugspersonen wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> §§ 1626Absatz 3 <strong>und</strong> 1685 Absatz 2 BGB geregelt. Als enge Bezugspersonengelten Stiefeltern, Lebensgefährten oder unterUmstän<strong>den</strong> Onkel oder Tanten. Diese Personengruppehat ebenso wie Großeltern <strong>und</strong> Geschwister ein Recht auf<strong>Umgang</strong> mit dem Kind.Hierbei handelt es sich um ein Recht, das an Bedingungengeknüpft ist. Eine dieser Bedingungen ist das Kindeswohl,an dem sich das Recht auf <strong>Umgang</strong> ausrichtenmuss. Da es keine allgemeingültige Definition darübergibt, was das Kindeswohl ist, kann nur der Konsens übergr<strong>und</strong>legende Aspekte des Kindeswohls zielführend sein.Das Kindeswohl umfasst alle notwendigen Bedingungen,die für das physisch <strong>und</strong> psychisch ges<strong>und</strong>e Aufwachsendes Kindes vorhan<strong>den</strong> sein müssen <strong>und</strong> seiner Entwicklungförderlich sind.Anders als Großeltern <strong>und</strong> Geschwister müssenenge Bezugspersonen <strong>nach</strong> dem Gesetz einesozial-familiäre Beziehung zum Kind haben.<strong>Wegweiser</strong> für <strong>den</strong> <strong>Umgang</strong> / Der <strong>Umgang</strong> mit anderen Bezugspersonen 55

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