30.11.2012 Aufrufe

Segnung des Familienstützpunktes im Jugendtreff - Nittendorf

Segnung des Familienstützpunktes im Jugendtreff - Nittendorf

Segnung des Familienstützpunktes im Jugendtreff - Nittendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

MITTEILUNGSBLATT NITTENDORF<br />

Nr. 6/12<br />

10 Jahre Kinderhaus St. Katharina <strong>Nittendorf</strong><br />

Das Kinderhaus St. Katharina <strong>Nittendorf</strong> feierte mit einem Gottesdienst und einem Tag der offenen Tür<br />

das 10-jährige Jubiläum. Im Januar 2002 öffnete das Kinderhaus nach Umbau vom Rathaus in einen Kindergarten<br />

seine Pforten.<br />

Dieses Jubiläum gibt besonderen Anlass zu einem herzlichen Wort <strong>des</strong> Dankes und der Anerkennung. Ein Dank natürlich<br />

an diejenigen, welche vor 10 Jahren in der Kirchenverwaltung und <strong>im</strong> Gemeinderat diese mutige Entscheidung für einen<br />

vierten Kindergarten hier in <strong>Nittendorf</strong> getroffen haben. Heute - 10 Jahre nach der Eröffnung <strong>des</strong> Kinderhauses - wissen<br />

wir, wie wichtig - und vor allem richtig - diese Entscheidung für die Gemeinde <strong>Nittendorf</strong> war. Meine besondere Wertschätzung<br />

verdienen anlässlich dieses Jubiläums aber vor allem die Erzieherinnen, welche hier <strong>im</strong> vergangenen Jahrzehnt<br />

gewirkt haben.<br />

Es ist eine höchst anspruchsvolle Aufgabe, tagtäglich Kinder Kinder sein zu lassen und sie gleichwohl auf die steigenden<br />

Anforderungen <strong>des</strong> Lebens vorzubereiten.<br />

Wir alle wissen, dass wir Kindergärten brauchen. Sie sind eine wichtige Station auf dem Weg <strong>des</strong> Heranwachsens. Sie bilden<br />

eine gute Ergänzung zum Elternhaus, aber keinen Ersatz dafür. Kindererziehung ist vorranging eine Aufgabe der Eltern,<br />

aber auch eine Aufgabe der Gesellschaft. Denn Kinder sind die Gesellschaft von morgen. Deshalb ist nicht nur je<strong>des</strong> Elternpaar<br />

gefordert, sondern die Gesellschaft insgesamt, die den Eltern beisteht und eigene Einrichtungen zur Betreuung und<br />

Erziehung schafft oder fördert.<br />

Für die gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Träger, der kath. Kirchenstiftung St. Katharina, den Erzieherinnen<br />

und dem Markt <strong>Nittendorf</strong> bedanke ich mich sehr herzlich.<br />

Ich gratuliere zum 10-jährigen Bestehen <strong>des</strong> Kinderhauses St. Katharina namens der Bevölkerung der Marktgemeinde <strong>Nittendorf</strong><br />

sehr herzlich.<br />

Max Knott<br />

1. Bürgermeister<br />

Satzung über die Hausnummerierung<br />

<strong>des</strong> Marktes <strong>Nittendorf</strong><br />

Der Markt <strong>Nittendorf</strong>, nachfolgend jeweils kurz „Der Markt“<br />

genannt, erlässt nach Art. 23 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung<br />

(GO) vom 27. Juli 2009 (GVBl. S. 400), Art. 52 <strong>des</strong><br />

Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) vom 20. Dezember<br />

2007 (GVBl. S. 958) und § 126 Abs. 3 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>baugesetzes<br />

vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619) folgende<br />

Satzung<br />

§ 1<br />

Grundsatz<br />

(1) Der Markt benennt die öffentlichen Verkehrsflächen,<br />

insbesondere Straßen, Plätze und Brücken und erteilt die<br />

Hausnummern (erstmalige Zuteilung, Umnummerierung,<br />

Einziehung), um eine rasche und zuverlässige Orientierung<br />

in der gesamten Marktgemeinde zu gewährleisten.<br />

(2) Private Erschließungsstraßen werden von Amts wegen<br />

oder auf Antrag ebenfalls benannt, wenn sie die Funktion<br />

öffentlicher Verkehrsflächen erfüllen und die Auffindbarkeit<br />

einzelner Anwesen ohne die Benennung erschwert<br />

würde.<br />

§ 2<br />

Art der Nummerierung<br />

(1) Die Hausnummerierung beginnt grundsätzlich von „Ost“<br />

nach „West“ und von „Süden“ nach „Norden“. Gerade<br />

Hausnummern werden an der rechten, ungerade Hausnummern<br />

an der linken Straßenseite vergeben.<br />

(2) Hinterlieger bzw. von der Erschließungsstraße zurückversetzte<br />

Gebäude oder Eingänge werden zusätzlich zu der<br />

zugehörigen Zahl der Buchstaben in alphabetischer Reihenfolge<br />

versehen.<br />

(3) Es werden nur zur selbständigen Nutzung best<strong>im</strong>mte<br />

Gebäude mit einer Hausnummer versehen. Ein Gebäude<br />

(Art. 2 Abs. 2 Bayer. Bauordnung) wird insbesondere<br />

dann nicht selbständig genutzt, wenn es mit anderen<br />

Gebäuden eine wirtschaftliche, rechtliche oder tatsächliche<br />

Einheit bildet (z. B. Fabriken, Krankenhäuser, Schulen,<br />

Kasernen, Wirtschafts- oder Gewerbegebäude).<br />

(4) Grundstücken, die nicht mit Gebäuden bebaut sind, können<br />

Hausnummern nur zugeteilt werden, wenn Gründe<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Wohls oder dringende private Interessen<br />

dies erfordern.<br />

(5) Die Hausnummern werden auf Antrag oder von Amts<br />

wegen erteilt.<br />

(6) Es besteht kein Anspruch auf Erteilung oder Beibehaltung<br />

einer best<strong>im</strong>mten Hausnummer.<br />

§ 3<br />

Einnummerierung der einzelnen Gebäude<br />

(1) Grundstücke und Gebäude sind nach der öffentlichen<br />

bzw. <strong>im</strong> Fall <strong>des</strong> § 1 Abs. 2 nach der privaten Verkehrsfläche<br />

einzunummerieren, an welcher sich der Haupteingang<br />

befindet. Haupteingang ist der Zugang, der mit<br />

einer Briefkasten- und Klingelanlage ausgestattet ist und<br />

zu dem Treppenhaus führt, von dem aus ein Gebäude<br />

in allen Stockwerken erschlossen wird. Wird der Haupteingang<br />

später zu einer anderen Verkehrsfläche verlegt,<br />

muss das Gebäude zu dieser Verkehrsfläche umnummeriert<br />

werden.<br />

(2) Sind Gebäude von mehreren Verkehrsflächen aus erreichbar,<br />

so kann der Markt die Einnummerierung abweichend<br />

von Absatz 1 festlegen. Dabei ist insbesondere<br />

der Abstand <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> zur jeweiligen Verkehrsfläche<br />

sowie die Auffindbarkeit <strong>des</strong> betreffenden Gebäu<strong>des</strong> <strong>im</strong><br />

Gefahrenfall zu berücksichtigen.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!