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Segnung des Familienstützpunktes im Jugendtreff - Nittendorf

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MITTEILUNGSBLATT NITTENDORF<br />

Nr. 6/12<br />

Anlage zur Straßennamen- und Hausnummernsatzung<br />

a) Muster für das Hausnummernschild nach § 4 der Satzung<br />

sind weiß refl. /schwarz Eisenblechschilder mit Rand und<br />

Trennstrich zu verwenden.<br />

Sie müssen dem Muster a) der Anlage zu dieser Satzung entsprechen;<br />

die Größe <strong>des</strong> Hausnummernschil<strong>des</strong> ist auf 16,5 cm x<br />

20,0 cm festgelegt.<br />

Material: Eisenblechschilder<br />

Maße: 20 cm breit, 16,5 cm hoch<br />

Beschriftung: weiß refl. /schwarz mit Rand und Trennstrich<br />

Zahlen: 7,5 cm hoch<br />

Große Buchstaben: 2 cm hoch<br />

Kleine Buchstaben: 1,5 cm hoch<br />

Haushaltssatzung und<br />

Haushaltsplan Markt <strong>Nittendorf</strong><br />

Der Marktrat <strong>des</strong> Marktes <strong>Nittendorf</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

22.05.2012 die vom Landratsamt Regensburg mit Schreiben<br />

vom 05.06.2012, Az. S 12-027.13 - He, genehmigte Haushaltssatzung<br />

und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr beschlossen.<br />

Die Satzung wird nach Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 GO<br />

amtlich bekanntgemacht und nach der Veröffentlichung eine<br />

Woche in der Verwaltung <strong>des</strong> Marktes (Rathaus) - Kämmerei,<br />

Z<strong>im</strong>mer 12 - in <strong>Nittendorf</strong>, Am Marktplatz 3, zur allgemeinen<br />

Einsichtnahme niedergelegt.<br />

Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr<br />

2012<br />

Markt <strong>Nittendorf</strong><br />

Auf Grund <strong>des</strong> Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der<br />

Markt <strong>Nittendorf</strong> folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

<strong>im</strong> Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.958.450 €<br />

<strong>im</strong> Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.614.500 €<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />

in Höhe von 1.500.000 €.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen <strong>im</strong> Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemein<strong>des</strong>teuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

Grundsteuer A 250 v.H.<br />

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe<br />

Grundsteuer B 250 v.H.<br />

für Grundstücke<br />

Gewerbesteuer 300 v.H.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Die in der Anlage zum Haushaltsplan 2012 aufgeführten<br />

Deckungsringe sind gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 KommHV gegenseitig<br />

deckungsfähig.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.<br />

<strong>Nittendorf</strong>, 22.05.2012<br />

Knott<br />

1. Bürgermeister<br />

Haushaltssatzung<br />

<strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> zur Abwasserbeseitigung <strong>im</strong> Labertal<br />

für das Haushaltsjahr 2012<br />

Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 <strong>des</strong> Gesetzes über die kommunale<br />

Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung<br />

(GO) erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung<br />

<strong>im</strong> Labertal folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

<strong>im</strong> Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 556.510 €<br />

<strong>im</strong> Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 55.650 €<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen <strong>im</strong> Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

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