Segnung des Familienstützpunktes im Jugendtreff - Nittendorf
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MITTEILUNGSBLATT NITTENDORF<br />
Nr. 6/12<br />
Anlage zur Straßennamen- und Hausnummernsatzung<br />
a) Muster für das Hausnummernschild nach § 4 der Satzung<br />
sind weiß refl. /schwarz Eisenblechschilder mit Rand und<br />
Trennstrich zu verwenden.<br />
Sie müssen dem Muster a) der Anlage zu dieser Satzung entsprechen;<br />
die Größe <strong>des</strong> Hausnummernschil<strong>des</strong> ist auf 16,5 cm x<br />
20,0 cm festgelegt.<br />
Material: Eisenblechschilder<br />
Maße: 20 cm breit, 16,5 cm hoch<br />
Beschriftung: weiß refl. /schwarz mit Rand und Trennstrich<br />
Zahlen: 7,5 cm hoch<br />
Große Buchstaben: 2 cm hoch<br />
Kleine Buchstaben: 1,5 cm hoch<br />
Haushaltssatzung und<br />
Haushaltsplan Markt <strong>Nittendorf</strong><br />
Der Marktrat <strong>des</strong> Marktes <strong>Nittendorf</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
22.05.2012 die vom Landratsamt Regensburg mit Schreiben<br />
vom 05.06.2012, Az. S 12-027.13 - He, genehmigte Haushaltssatzung<br />
und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr beschlossen.<br />
Die Satzung wird nach Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 GO<br />
amtlich bekanntgemacht und nach der Veröffentlichung eine<br />
Woche in der Verwaltung <strong>des</strong> Marktes (Rathaus) - Kämmerei,<br />
Z<strong>im</strong>mer 12 - in <strong>Nittendorf</strong>, Am Marktplatz 3, zur allgemeinen<br />
Einsichtnahme niedergelegt.<br />
Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr<br />
2012<br />
Markt <strong>Nittendorf</strong><br />
Auf Grund <strong>des</strong> Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der<br />
Markt <strong>Nittendorf</strong> folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
<strong>im</strong> Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.958.450 €<br />
<strong>im</strong> Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.614.500 €<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />
in Höhe von 1.500.000 €.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen <strong>im</strong> Vermögenshaushalt werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemein<strong>des</strong>teuern<br />
werden wie folgt festgesetzt:<br />
Grundsteuer A 250 v.H.<br />
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe<br />
Grundsteuer B 250 v.H.<br />
für Grundstücke<br />
Gewerbesteuer 300 v.H.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 €<br />
festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Die in der Anlage zum Haushaltsplan 2012 aufgeführten<br />
Deckungsringe sind gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 KommHV gegenseitig<br />
deckungsfähig.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.<br />
<strong>Nittendorf</strong>, 22.05.2012<br />
Knott<br />
1. Bürgermeister<br />
Haushaltssatzung<br />
<strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> zur Abwasserbeseitigung <strong>im</strong> Labertal<br />
für das Haushaltsjahr 2012<br />
Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 <strong>des</strong> Gesetzes über die kommunale<br />
Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung<br />
(GO) erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung<br />
<strong>im</strong> Labertal folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
<strong>im</strong> Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 556.510 €<br />
<strong>im</strong> Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 55.650 €<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen <strong>im</strong> Vermögenshaushalt werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
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