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Bericht - Verein Schuldnerhilfe Essen

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Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik DeutschlandSchuldnerberatung3. Erkenntnisinteresse und Zielsetzungen3.1. AusgangslageDie Träger der Sozialhilfe und Grundsicherung nach SGB XII und SGB II stellendie Leistungen der Schuldner- und Insolvenzberatung mit dem Ziel zurVerfügung, dass die Schulden der ratsuchenden Bürger nachhaltig reguliertwerden.Sie erbringen Schuldnerberatung als Leistung nach § 11 SGB XII, um diebetroffenen Personen bei der Überwindung einer Notlage zu unterstützen, undnach § 16 a SGB II, um die Eingliederung Erwerbsfähiger in das Arbeitslebenzu ermöglichen.Oft besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit bzw.Einkommensarmut und Überschuldung 2 . Einerseits kann der Arbeitsplatzverlustin die Überschuldung führen, andererseits kann Überschuldung bei nochErwerbstätigen zum Verlust des Arbeitsplatzes führen, weil auch demArbeitgeber erhebliche Belastungen und sogar Haftungsrisiken durch z. B. offengelegte Abtretungen und Pfändungsbeschlüsse, entstehen.Durch die Einführung der Schuldnerberatung als Instrument zur Eingliederungin den Arbeitsmarkt ist hier eine Schnittstelle zwischen bisherigen kommunalenLeistungen nach SGB XII und den Integrationsleistungen nach SGB IIentstanden.Arbeitslosigkeit undÜberschuldungBenchmarkingDer Benchmarkingkreis hat diese Thematik in seine Betrachtungenvergleicht SchuB aufaufgenommen und bezieht dabei Leistungen der Schuldnerberatung auf Basis Basis SGB II undSGB XIIbeider Rechtskreise mit ein.3.2. Formen der SchuldenregulierungDie Schuldner- und Insolvenzberatung bezieht sich sowohl auf die VielschichtigerBeratungsprozesswirtschaftliche, als auch die soziale und persönliche Situation derRatsuchenden. Im Beratungsprozess wird eine möglichst nachhaltige, derindividuellen Lebenssituation angepasste Perspektive erarbeitet.Die jeweiligen Ursachen der Überschuldung gilt es zu analysieren undindividuell angepasste Handlungs- und Lösungsstrategien zu entwickeln -insbesondere bei nicht selten multiplen Problemlagen der Ratsuchenden.Je nach Ausgangslage zielt die Beratung auf eine Stabilisierung derLebenssituation, auf die Existenzsicherung und zum Beispiel denWohnraumerhalt, auf eine Regulierung oder Teilregulierung der Schulden, bis2 May, H.: Plädoyer für eine neue Schuldnerberatungsstatistik; NDV Juli 2010; S.218-223-<strong>Bericht</strong> Schuldnerberatung 2011-10

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