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Bericht - Verein Schuldnerhilfe Essen

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Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik DeutschlandSchuldnerberatungABB. 7DüsseldorfSTADTPROFIL DÜSSELDORFInhaltlicher SchwerpunktFinanzierungsmixFinanzierungsformAlle Fälle sind erfasstGrößtenteils allgemeine Schuldnerberatung ( ca. 40% InsO)Kommunale Mittel, Landesmittel sowie Sparkassenfonds zur Mitfinanzierung vonSchuldnerberatungsstellen und Eigenmittel der WohlfahrtsverbändeAusschließlich institutionell (inkl. einer eigenen städtischen Beratungsstelle)Schub wird in Düsseldorf grundsätzlich gewährt als Präventionsleistung nach § 11SGB XII. Ausnahme sind Fälle mit einer Eingliederungsvereinbarung aus demJobcenter. Diese Fälle werden nach § 16a Abs. 1 Nr. 2 SGB II gewährtDer Zugang zur Schuldnerberatung ist in Düsseldorf für alle Ratsuchenden offen.ZugangDie überwiegende Mehrzahl der Klienten erreicht die Schuldnerberatung ausEigeninitiative.Lediglich eine geringe Anzahl von Klienten wird in einem standardisiertenVerfahren von dem Jobcenter im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarungnach § 16a SGB II der Schuldnerberatung zugewiesen. Diese Fälle werdenausschließlich von der städtischen Beratungsstelle bearbeitet.Zunehmend erfolgt die Beratung auch telefonisch oder online.FinanzierungsgrundlageWartezeitTrägerschaftDüsseldorfer Rahmenvertrag zur Sicherung der sozialen Infrastruktur für dieArbeit freier Träger, Institutionen, Verbände und Initiativen.Eine einheitliche Erfassungssystematik wurde im Beratungsverbund von allenBeratungsstellen gemeinsam entwickelt. Erste Auswertungen befinden sich nochin der Testphase.Ca. 1/3 kommunal und 2/3 freie TrägerIm Rahmen der Kurzberatung, die 1,5 Zeitstunden in Anspruch nehmen kann,wird Krisenintervention, Budgetberatung und Schuldnerberatung angeboten. DieKurzberatung kann sowohl persönlich als auch telefonisch erfolgen. ZurKurzberatung werden definierte Daten des Ratsuchenden erfasst.KurzberatungenDie Krisenintervention erfolgt definitionsgemäß bei Lohn und Kontopfändungen,bei drohendem Haftbefehl und bei drohender, bzw. terminierter Zwangsräumung.Die Budgetberatung beinhaltet die wirtschaftliche Beratung und diehauswirtschaftliche Beratung (Anamnese, Problembeschreibung undZielfindung).Die Schuldnerberatung, umfasst die kurzfristige Existenzsicherung, dieForderungsprüfung und Schuldnerschutz sowie die psychosoziale Beratung(Aufklärung über Schuldnerschutz, Aufzeigen von Handlungsalternativen).BesonderheitenZusammenschluss der Beratungsstellen, der Verbände der Verbraucherzentraleund der städtischen Beratungsstelle zu einem vernetzten Beratungsverbund miteinheitlicher Statistik und einheitlichen Beratungsstandards.Besonderheiten der P-Konten:Seit 01.01.2012 stellen alle Beratungsstellen regelmäßig P-KontoBescheinigungen aus.-<strong>Bericht</strong> Schuldnerberatung 2011-22

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