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Bericht - Verein Schuldnerhilfe Essen

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Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik DeutschlandSchuldnerberatungALG II-Empfänger nur dann gezählt, wenn diese eine schriftlicheEingliederungsvereinbarung des Fallmanagers erhalten haben.Die zweite Position umfasst, entsprechend des zweiten vorgestellten Modells,Zuweisungen durch Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (rund34%). Dieser Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr um fast 3% gesunken.5.3.1 Rechtsgrundlage und EinkommensartSchuldnerberatungsleistungen können auf Grund von verschiedenenRechtsgrundlagen gewährt werden: Dabei präjudiziert die Einkommensart derBeratenen (hier: SGB II–Leistungen) in der Schuldnerberatung nichtautomatisch die gewählte Rechtsgrundlage, nach der die Beratung gewährtwird. Für Personen im erwerbsfähigen Alter ergeben sich je nachGewährungsgrundlage durchaus Unterschiede.Wird die Schuldnerberatung als Teil der verpflichtendenEingliederungsvereinbarung des §16a SGB II gewährt, besteht für den SGB II-Träger die Möglichkeit eine Sanktion auszusprechen, wenn eine aktiveMitwirkung des Überschuldeten im Beratungsprozess nicht erfolgt. DieMöglichkeit der Sanktion (z.B. Leistungsminderung) wirkt sich dadurch unterUmständen auf die Abbruchquote aus, die als „Qualitätsindikator“ imBenchmarking betrachtet werden kann. Daher ist zu betrachten, welche Städtehier welche Gewährungsgrundlagen und Zugangswege gewählt haben – mitwelcher dahinterstehenden Strategie.nach SGB IISanktionsmöglichkeitNicht jeder SGB II-Leistungsbezieher erhält ‚automatisch‘ dieSchuldnerberatungsleistung auf Basis des §16a SGB II. Die Person kann auchunabhängig vom JobCenter aus eigener Initiative in der Schuldnerberatungvorstellig werden. Die Frage der Rechtsgrundlage kann dennochunterschiedlich gehandhabt werden.So wird zum Beispiel in Düsseldorf nur dann eine Schuldnerberatungsleistungnach §16a SGB II gezählt, wenn eine Eingliederungsvereinbarung dies explizitvorsieht, während ‚Selbstmelder‘ in der Schuldnerberatung, auch wenn sieSGB II beziehen, die Leistung nach dem SGB XII erhalten.Die folgende Grafik zeigt die Anteile der Personen differenziert nachRechtsgrundlage an allen neu begonnenen Beratungen auf.-<strong>Bericht</strong> Schuldnerberatung 2011-41

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