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Bericht - Verein Schuldnerhilfe Essen

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Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik DeutschlandSchuldnerberatungFür die kommunale Schuldnerberatungsstelle in Hannover, die einen großenAnteil der Fälle abdeckt, werden 0,14 VzÄ eingesetzt.Der Mittelwert von 0,37 ist gegenüber dem Vorjahreswert (0,35) leichtgestiegen.Interessant ist in diesem Zusammenhang der Bezug zu den Dichten derBeratungen. In Düsseldorf liegt der Wert der eingesetzten Vollzeitäquivalenteauf 10.000 Einwohner mit 0,36 leicht unter dem Mittelwert (0,37). Bremenhingegen hat hier im Vergleich zu den anderen Städten mit 0,92 den höchstenWert. Trotz niedrigerer Dichte von Beratern ist die Dichte der beratenenPersonen in Düsseldorf also höher. In beiden Städten gibt es unterschiedlicheFinanzierungformen. Wie sich dies auf die Ausgaben auswirkt, wird Kapitel 5.9thematisiert werden.Verbunden mit den im Folgenden aufgeführten, geringen Abbruchquoten (dieniedrigste mit 1,14% in Bremen, in Düsseldorf mit 6,18% noch deutlich unterdem Mittelwert) kann in beiden Fällen ergo von einem bedarfsdeckenden,erfolgreichen Angebot gesprochen werden. Bezieht man die Schuldnerquoten,die in beiden Städten überdurchschnittlich ausfallen, mit ein, dann scheint esauch erforderlich, dass in Düsseldorf und Bremen mehr Berater eingesetztwerden. Allerdings muss beachtet werden, inwiefern der tatsächliche Bedarf inder Bevölkerung gestillt wird.In Hannover liegt der Personaleinsatz mit 0,14 im Vergleich zu den anderenStädten am niedrigsten, was neben der langen Beratungsdauer, die auchkonzeptionell bedingt ist, ein Grund für die relativ geringe Dichte an Neufällenund beendeten Beratungen sein könnte.5.8. Beendigungsgründe vonSchuldner- und InsolvenzberatungIn allen teilnehmenden Städten gilt, dass die Schuldner- und Insolvenzberatungaus folgenden Gründen enden kann: Planmäßige Beendigung Abbruch des BeratungsprozessesPlanmäßig beendeteBeratungenPlanmäßig beendete Beratungen umfassen dabei eine erfolgreiche Teil- oderKomplettregulierung der Schulden durch <strong>Verein</strong>barungen mit den Gläubigern,Eröffnung des Insolvenzverfahrens, einvernehmliche Beendigung durchErreichen des Beratungszieles (ohne Schuldenregulierung) sowieWeitervermittlung an andere Beratungsstellen.Darüber hinaus gibt es weitere, stadtspezifische Beendigungsgründe. ZumBeispiel die Überleitung in andere Beratungsformen. Aus Gründen derVergleichbarkeit kann auf diese stadtspezifischen Formen jedoch nicht weitereingegangen werden, die jedoch auch nur einen sehr geringen Anteil haben.-<strong>Bericht</strong> Schuldnerberatung 2011-52

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