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Bericht - Verein Schuldnerhilfe Essen

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Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik DeutschlandSchuldnerberatungABB. 9STADTPROFIL KÖLNKölnInhaltlicher SchwerpunktFinanzierungsmixFinanzierungsformZugangFinanzierungsgrundlageWartezeitTrägerschaftAlle Fälle grundsätzlich erfasst, Differenzierung nachBeendigungsgründen unvollständigInsolvenzberatung und allgemeine Schuldnerberatung60 % Kommunal, 10% Land, 30 % Dritt- und EigenmittelBeratungsleistungen ausschließlich einzelfallbezogen; darüber hinausinstitutionelle Förderung für Präventionsarbeit der TrägerVorwiegend durch SGB II Träger, es werden auch überwiegend SGB IIEmpfänger beraten. Daneben besteht freier Zugang für alle Personen, dieeiner Schuldnerberatung bedürfen.Fast ausschließlich § 16a SGB IIGrößter Teil weniger als 3 Monate,Externe TrägerEine Kurzberatung ist auf 5 Beratungsstunden angelegt und kannje nach eingeschalteter Beratungsstelle sowohl in der Budgetberatung alsauch in der Schuldnerberatung stattfinden.Die Kölner Richtlinie zur Schuldnerberatung regelt zusammengefasstfolgendes: Die Schuldner- und Budgetberatung ist in die Beratungsphasen 1a,1b und 2 gegliedert, die sich je nach Hilfebedarf unterscheiden und von reinerHaushaltsplanung bis zur Privatinsolvenz reichen.KurzberatungenDie Budgetberatung für SGB II Leistungsempfänger/innen folgt in Phase 1aklar geregelten, festgelegten Schritten. Diese Phase ist im Durchschnittinnerhalb von 1– 3 Beratungskontakten abgehandelt.Phase 1b ist entweder inhaltlich Teil der Budgetberatung oder stellt dieKurzberatung im freien Zugang dar. In diesem Fall umfasst sie ebenfalls biszu 5 Beratungsstunden. Phase 1b endet mit der Erstellung einerErfolgsprognose einschließlich Kurzbericht für das Jobcenter. Auf Grundlagedessen wird über eine Kostenübernahme der Schuldnerberatung entschieden.Verspricht eine weitergehende, intensive Unterstützung in derSchuldnerberatung Aussicht auf Erfolg wird in Phase 2 der Beratung, dieSchuldnerberatung, übergeleitet. Bei einer Negativprognose endet die Hilfegrundsätzlich an dieser Stelle. Mit der Phase 1b endet bei beidenBeratungssträngen die Kurzberatung/ Krisenintervention.Grundsätzlich wird in Köln zwischen Budget- und Schuldnerberatungunterschieden. Personen im SGB II Leistungsbezug werden in der Regel vomJobcenter zunächst in die Budgetberatung zugewiesen und werden von dortaus nach Klärung der Problemlage bei Bedarf in die Schuldnerberatungvermittelt.BesonderheitenEinige SGB II Leistungsempfänger/innen sprechen die Schuldenproblematiknicht bei ihrer Integrationsfachkraft an und wählen ohne Einschaltung desJobcenters den Weg über den sogenannten freien Zugang in dieSchuldnerberatung. In solchen Fällen erfolgt eine nachträgliche Zuweisungdurch das Jobcenter.Darüber hinaus wird der freie Zugang für alle Ratsuchenden offen gehalten,die nicht im Leistungsbezug stehen oder über das SGB XII unterstützt-<strong>Bericht</strong> Schuldnerberatung 2011-24

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