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Al Capone lässt grüßen<br />

www.giessen-friedberg.ihk.de<br />

<strong>SERVICE</strong><br />

Nicht auf Kosten der Wirtschaft!<br />

Vollversammlung beschließt Resolution zur Optimierung des Geldwäschegesetzes.<br />

Die Vollversammlung der IHK Gießen–<br />

Friedberg hat sich aktuell mit dem Entwurf<br />

eines Gesetzes zur Optimierung der<br />

Geldwäscheprävention befasst. Die geplanten<br />

Neuregelungen weisen Schwächen auf, die zu<br />

massiven Mehrbelastungen für die Unternehmen<br />

führen. Deshalb hat die Vollversammlung<br />

in ihrer Sitzung vom 28.9.2011 einstimmig eine<br />

Resolution beschlossen, in der eine Überarbeitung<br />

des Gesetzesentwurfs gefordert wird.<br />

Der Begriff der „Geldwäsche“ wird in Verbindung<br />

gebracht mit dem legendären amerikanischen<br />

Gangsterboss Al Capone, der illegal<br />

erworbene Gelder tatsächlich in Waschsalons<br />

investierte und damit deren wahre Herkunft<br />

verschleierte. Die meisten Unternehmen gehen<br />

bislang davon aus, dass dieses Thema sie gar<br />

nicht berührt - ein Irrtum, der bei einer Kontrolle<br />

schnell teuer werden kann. Denn, was<br />

viele gar nicht wissen: betroffen ist neben dem<br />

Finanzsektor, Rechtsanwälten, Steuerberatern<br />

und <strong>Im</strong>mobilienmaklern auch der gewerbliche<br />

Handel!<br />

Die Bundesregierung will den Kampf gegen<br />

die Geldwäsche verstärken und Änderungen<br />

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am bislang geltenden Geldwäschegesetz vornehmen.<br />

Eine Überprüfung hat ergeben, dass<br />

Deutschland seinen internationalen Verpflichtungen<br />

nicht ausreichend nachkommt. In der<br />

Konsequenz werden die Regierungspräsidien<br />

in den nächsten Monaten damit beginnen in<br />

den Unternehmen zu kontrollieren, ob die Vorschriften<br />

des Geldwäschegesetzes eingehalten<br />

werden. Hinzu kommt, dass die geplante<br />

Gesetzesänderung die aktuell schon unangemessenen<br />

Verpflichtungen der Unternehmen<br />

sogar noch verschärft.<br />

So ist für die Wirtschaft künftig eine massive<br />

Erhöhung der Bürokratiekosten zu befürchten.<br />

Unternehmen ab einer Größe von neun<br />

Mitarbeitern müssten sowohl einen Geldwäschebeauftragten<br />

als auch einen Stellvertreter<br />

ernennen und melden. Der Deutsche Industrieund<br />

Handelskammertag rechnet allein aus diesem<br />

Grund mit Mehrkosten von über<br />

130 000 000 Euro. Außerdem sollen Banken bei<br />

Bareinzahlungen von Nichtkunden den Verpflichtungen<br />

nach dem Geldwäschegesetzes<br />

künftig schon ab 1 000 Euro nachkommen. Das<br />

hätte eine enorme Mehrbelastung der Kredit-<br />

Medienmanagement<br />

Technik für Marketing, Vertrieb<br />

und Verlage<br />

Webseiten<br />

wirtschaft zur Folge. Nach der derzeit geltenden<br />

Rechtslage werden Verstöße gegen das<br />

Geldwäschegesetz nur geahndet, wenn sie vorsätzlich<br />

begangen wurden. Neu ist, dass ein<br />

Bußgeld von bis zu 100 000 Euro schon dann<br />

verhängt werden kann, wenn nur fahrlässig<br />

gehandelt wurde.<br />

Die Vollversammlung der IHK Gießen–<br />

Friedberg unterstützt die Bundesregierung ausdrücklich<br />

in ihrem Vorhaben, illegale Geldströme<br />

einzudämmen. Sie fordert jedoch ein in der<br />

Praxis handhabbares Gesetz, das realistische<br />

Anforderungen an die Unternehmen stellt.<br />

Gemeinsam mit den Regierungspräsidien in<br />

Gießen und Darmstadt informiert die IHK Gießen–Friedberg<br />

die Unternehmen über ihre Verpflichtungen<br />

nach dem Geldwäschegesetz. Den<br />

Wortlaut der Resolution sowie weitere Hinweise<br />

zum Geldwäschegesetz und nützliche Links<br />

finden Sie online. n<br />

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WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 11/2011 31

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