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Sozialbericht 2008 - Betrieb für Sozialdienste Bozen

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Die nachfolgende Grafik zeigt eine Aufteilung der Minderjährigen je nach Betreuungsgrund.Es muss hervorgehoben werden, dass für jeden Minderjährige mehrere Gründevorliegen können.Diagramm 19 _ Minderjährige nach Betreuungsgrund – <strong>2008</strong>10,3%3,5%16,4%Finanzielle SchwierigkeitenFamiliäre / Beziehungsprobleme8,2%35,5%BetreuungsproblemeSoziale Ausgrenzung9,6%Schwere psyc. VerhaltensproblemeGewalt / MissbrauchAndere Gründe16,6%Im Jahr <strong>2008</strong> wurden 126 Minderjährige aus der Betreuung entlassen. Die vorwiegendenGründe lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: In 46 Fällen konnte die Problemsituationbehoben werden; in 19 Fällen unterbrachen die Minderjährigen den Kontakt,in 9 Fällen verweigerten die Betreuten die Mitarbeit, 36 Fälle wurden versetzt, bzw.aufgrund der Zuständigkeit an andere Dienste überwiesen, 9 Fälle fielen aufgrund ihresAlters nicht mehr in die Kategorie „Minderjährige“; weiters gab es einen Todesfall, in 2Fällen bestand seit über einem Jahr kein Kontakt mehr, während 4 Fälle mit einer odermehreren Beratungssitzungen abgeschlossen wurden.DienstnutzerDie Daten über die von den Gerichtsbehörden eingeleiteten Maßnahmen gegenüberden Minderjährigen und deren Familien zeigen die Komplexität der familiären Problemeund die immer schwerwiegenderen Notlagen der Betreuten auf. Oft sind es die Diensteselbst, die das Einschreiten der Gerichtsbehörden (Staatsanwaltschaft und Jugendgericht)beantragen, um Hilfs- und Unterstützungsprojekte zugunsten der Minderjährigendurchzuführen, weil die betroffenen Familien die Mitarbeit verweigern; in anderenFällen sind es die Behörden, welche die Dienste mit Untersuchungen beauftragen, dieanschließend zu Maßnahmen seitens der Jugendgerichtes und somit zur Aufnahme dergemeldeten Fälle in den Dienst führen. Im Jahr <strong>2008</strong> wurden 184 Maßnahmen des Jugendgerichtesfür 172 Minderjährige eingeleitet, davon 122 Verwaltungsmaßnahmen(Betreuungsbeschlüsse für die <strong>Sozialdienste</strong>, Eingliederung in sozialpädagogische Gemeinschaftenin Form von Wohnheimen oder Tagesstätten, Unterbringung bei Pflegefamilien,etc.), 54 Entfernungen, Einschränkungen, Unterbrechungen oder Aufhebungender elterlichen Gewalt, 1 Adoptionsbeschluss und 7 Strafmaßnahmen. Betroffen waren2MINDERJÄHRIGE2.4 MINDERJÄHRIGE | DER SOZIALPÄDAGOGISCHE DIENST 53

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