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Exposee Zypern - firmengründung ausland

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Firmengründung <strong>Zypern</strong>- zyprische Limited- Holdinggesellschaften, Trust auf <strong>Zypern</strong>Unsere PartnerWir arbeiten ausschließlich mitausgesuchten, zuverlässigen undrenommierten Anwälten, Auditorenund Steuerberatern auf <strong>Zypern</strong>zusammen, die über ausgezeichneteund langjährige Erfahrungen imBereich internationale Steuerplanungverfügen sowie hervorragendepersönliche Beziehungen zu Banken,Beamten des Handelsregisters undder Zentralbank von <strong>Zypern</strong> pflegen. Unser Hauptpartner ist Anthony Ashiotis & Co. (A&A) inNicosia. A&A zählen als Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, Accountants und Steuerberater zuden absoluten Top-Adressen auf der Insel. A&A zeichnen sich seit mehr als 10 Jahren ausdurch extrem gute Verbindungen, Professionalität, Zuverlässigkeit und einenaußergewöhnlich guten Service. Anthony Ashiotis ist Mitglied des ‚International Business,Shipping and Foreign Investment Committees' und wird u.a. empfohlen von derHandelsabteilung der <strong>Zypern</strong>-Botschaft in Köln.BankenEine zypriotische Firma kann überall in der Welt Bankkonten eröffnen. Wir haben sehr guteVerbindungen zu Banken in Deutschland, Großbritannien, Griechenland und natürlich auf<strong>Zypern</strong>. Unsere Partnerbank vor Ort ist die Cyprus Popular Bank, eine Tochter der HSBC,der fünft größten Bank der Welt. Innerhalb von 24 Stunden nach Registereintrag derGesellschaft können wir für Sie Konten in allen gängigen Währungen eröffnen, ohne dassSie dafür persönlich nach <strong>Zypern</strong> kommen müssen. Alle Anträge können auf dem Postwegerledigt werden.Die Ausstellung von Kreditkarten (VISA, Master, American Express, Diners) ist ebensoselbstverständlich und bereits in den Gebühren mit enthalten.Nationales Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung umgangenwerden (Urteile des europäischen Gerichtshofes)Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die Errichtung von Gesellschaften in einemLand der Union dadurch umgeht, indem man die Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet,dessen gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten Freiheiten gewähren.Anschließend kann man in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Union, auch im eigenen Land,über Zweigniederlassungen und Agenturen tätig werden. Dafür ist es ausdrücklich nichterforderlich, am "Hauptsitz" irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.Vgl. auch: „Vortrag Prof.Dr.jur.Schanze“ zur Niederlassungsfreiheit von EU-Gesellschaften,über unsere Internetpräsenz zu laden.19

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