Exposee Zypern - firmengründung ausland
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Firmengründung <strong>Zypern</strong>- zyprische Limited- Holdinggesellschaften, Trust auf <strong>Zypern</strong>Zyprische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte <strong>Zypern</strong>, deutsche natürliche Personals AnteilseignerHandelsregisterZyprische LimitedSteuerlicheBetriebsstätte <strong>Zypern</strong>:Passive Einkünfte-Zyprischer Anwalt als Direktor(Treuhand)-Zyprische Steuerkanzlei hält nachaußen 50% Shares(Treuhand)-Ordentlicher Geschäftssitz-BankkontoDeutsche natürlichePerson hält 50% der AnteileAbbildung: Als Direktor der zyprischen Limited tritt ein zyprischer Anwalt auf (Treuhand-Lösung),mithin „Ort der geschäftlichen Oberleitung“ als Begriff der steuerlichen Betriebsstätte. Die zyprischeSteuerkanzlei hält treuhänderisch 50% der Anteile, die anderen 50% hält eine deutsche natürlichePerson. Rechtsfolgen: Weder der zyprische Anwalt noch der zyprische Gesellschafter können dieGeschicke der Gesellschaft bestimmen, da keine Mehrheitsanteile. 50% der Gewinne werden beimdeutschen Anteilseigner im Halbeinkünfteverfahren besteuert.Zyprische Limited mit steuerlicher Betriebsstätte <strong>Zypern</strong>, deutscheKapitalgesellschaft als 100 % Anteilseigner, da aktive Einkünfte auf <strong>Zypern</strong>HandelsregisterZyprische LimitedSteuerlicheBetriebsstätte <strong>Zypern</strong>:Aktive Einkünfte-Zyprischer Anwalt als Direktor(Treuhand)-Ordentlicher Geschäftssitz-BankkontoDeutscheKapitalgesellschaft (GmbH,AG oder englische Limited mitBetriebsstätte Deutschland)hält 100% der AnteileAbbildung: Als Direktor der zyprischen Limited tritt ein zyprischer Anwalt auf (Treuhand-Lösung), mithin„Ort der geschäftlichen Oberleitung“ als Begriff der steuerlichen Betriebsstätte. Da die zyprischeGesellschaft aktive Einkünfte nach deutschem AStG realisiert, kann der deutsche Anteilseigner61