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Exposee Zypern - firmengründung ausland

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Firmengründung <strong>Zypern</strong>- zyprische Limited- Holdinggesellschaften, Trust auf <strong>Zypern</strong>Absenkung des Beteiligungsschwellenwerts für die Befreiung von Quellensteuern aufDividendenGegenwärtig sind bestimmte Gewinnausschüttungen einer Tochtergesellschaft an ihreMuttergesellschaft von Quellensteuern befreit. Dies ist auch der Fall, wenn diese Gesellschaften inverschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind. Die neue Richtlinie reduziert die Voraussetzungen füreine solche Quellensteuerbefreiung unter der Mutter - Tochter Richtlinie.Eine Muttergesellschaft muss nach den jetzigen Regeln zumindest 25% der Anteile an einerTochtergesellschaft halten, um in den Genuss der Quellensteuerbefreiung zu kommen. DieserBeteiligungsschwellenwert wird schrittweise auf 10% reduziert.Der Beteiligungsschwellenwert liegt bei: 20% vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2006;15% vom 1. Januar 2007bis zum 31. Dezember 2008; und 10% vom 1. Januar 2009.Vermeidung von Doppelbesteuerung im Fall von EnkelgesellschaftenMit der neuen Richtlinie werden auch die Regeln für die Vermeidung der Doppelbesteuerung vongrenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen bei der Muttergesellschaft vervollständigt.Sofern eine Tochtergesellschaft Dividenden aus versteuertem Einkommen zahlt, muss nach denjetzigen Regeln der Mitgliedstaat, im dem die Muttergesellschaft ansässig ist,diese Gewinne entweder von der Besteuerung ausnehmen oderfalls diese erhaltenen Gewinne in die steuerliche Bemessungsgrundlage derMuttergesellschaft einfließen, die von der Tochtergesellschaft gezahlten Steuern auf dieSteuern der Muttergesellschaft anrechnen.Die neue Richtlinie betrifft auch die Behandlung der von nachgelagerten Tochtergesellschaften derdirekten Tochtergesellschaften gezahlten Steuern. Mitgliedstaaten haben auch die von denEnkelgesellschaften oder noch weiter nachgelagerten Tochtergesellschaften auf ihre Gewinnegezahlten Steuern auf die Steuerschuld der Muttergesellschaft anzurechnen. Diese Regelung zieltebenfalls auf eine Minderung der Doppelbesteuerung ab.Umsetzung in nationales RechtDie Mitgliedstaaten haben bis spätestens 1. Januar 2005 diese Richtlinie in nationales Rechtumzusetzen.Die Mutter - Tochter Richtlinie (90/435/EG) gilt für die neuen Mitgliedstaaten seit dem Beitritt (1. Mai2004). Da für die neuen Mitgliedstaaten in diesem Bereich keine Übergangsfristen verhandelt wurden,ist die neue Richtlinie auch in diesen Staaten zum 1. Januar 2005 gültig.Die notwendige Liste mit den Gesellschaften und den Bezeichnungen der nationalen Steuern in denneuen Mitgliedstaaten für die Anwendung der Richtlinie sind im Beitrittsvertrag festgelegt und sind seit1. Mai Bestandteil der Richtlinie. Weitergehende Informationen und eine Analyse der letztenEntwicklungen im Bereich der Quellenbesteuerung sowie eine Liste mit Quellensteuersätzen sind ineinem englischsprachigen Arbeitspapier des Europäischen Parlaments enthalten: " Taxation inEurope: recent developments ".Schließlich ist zu erwähnen, dass die Mutter - Tochter Richtlinie (90/435/EEG) in einer Reihe vonUrteilen durch den Europäischen Gerichtshof ausgelegt worden ist:Kommission gegen Frankreich ¿ Avoir fiscal (Rechtssache C-270/83)49

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