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Exposee Zypern - firmengründung ausland

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Firmengründung <strong>Zypern</strong>- zyprische Limited- Holdinggesellschaften, Trust auf <strong>Zypern</strong>Das Organschaftsmodell: Steuerfreie Vereinnahmung beim deutschenAnteilseigner unter ProgressionsvorbehaltMit Hilfe der steuerlichen Organschaft können Gewinne aus ausländischen Gesellschaftenbeim deutschen Anteilseigner fast steuerfrei, unter Progressionsvorbehalt, vereinnahmtwerden. Dazu wird in Deutschland eine Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft) und eineKörperschaft gegründet, die als steuerliche Organschaft auftreten, mithin BeherrschungsundGewinnabführungsvertrag. Die deutsche Körperschaft hält mithin Anteile an derausländischen Gesellschaft. Wegen der Organschaft wird der in Deutschland steuerfreieBetriebsstättengewinn direkt den beteiligten natürlichen Personen zugewiesen(Steuerfreistellung unter Progessionsvorbehalt).Organschaftsmodell ZusammenfassungBesteuerung reduziert sich auf ausländische Körperschaftssteuer Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie bewirkt Quellensteuerreduktion auf 0%Nur eine KSt-Erklärung im Ausland, statt mehrerer ESt-ErklärungenAbschottung von beschränkter Erbschafts-bzw. SchenkungssteuerOrganschaftsmodell ZusammenfassungBesteuerung reduziert sich auf ausländische Körperschaftssteuer Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie bewirkt Quellensteuerreduktion auf 0%Nur eine KSt-Erklärung im Ausland, statt mehrerer ESt-ErklärungenAbschottung von beschränkter Erbschafts-bzw. SchenkungssteuerRechenbeispiel im Rahmen ZEC- Kanarische Sonderzone (Körperschaftssteuer 5%): Gewinn im Installationsjahr: 100,00 % abzüglich spanischer KSt: -5,00 Jahresüberschuss: 95,00% Quellensteuer: 0% Auszahlungsbetrag in Ebene2 (Deutschland): 95% Nettozufluss beim Gesellschafter: 95% Gesamtsteuerbelastung (ohne KiSt): 5%Anwendung dieses Rechenbeispiels für alle EU-Auslandsgesellschaften, also Anwendung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, mithin keine Quellensteuer im "Abflussstaat". Bei Nicht- EU-Gesellschaftenmuss die Quellensteuer abgezogen werden. Die Schweiz hat sich der EU-Mutter-Tochter-Richtlinieunterworfen. Natürlich ist in der Zeile KSt die Körperschaftssteuer des jeweiligen Sitzstaateseinzusetzen.Progressionsvorbehalt51

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