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Exposee Zypern - firmengründung ausland

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Firmengründung <strong>Zypern</strong>- zyprische Limited- Holdinggesellschaften, Trust auf <strong>Zypern</strong>Mit den tief greifenden Steuerreformen, die am 1.Januar 2003 in Kraft traten, hat <strong>Zypern</strong> alleOECD Kriterien im Hinblick auf die Vermeidung schädlicher Steuerpraktiken, Transparenz,den Austausch von Informationen und Steuerwettbewerb erfüllt; darüber hinaus wurde dieUnternehmensbesteuerung im neuen EU Mitgliedsland <strong>Zypern</strong> durch die vorgenommenenVeränderungen noch vor dem beitritt europarechtskonform. Diese Auswirkungen derRechtsformen machen <strong>Zypern</strong> zu einem idealen Standort für Holdinggesellschaften undinternationale Trusts.Die Besteuerung von Trusts auf <strong>Zypern</strong>Die jüngsten Steuerrechtsreformen bringen keine Änderungen für die Besteuerung vonTrusts auf <strong>Zypern</strong>. Trusts werden auch weiterhin als solche nicht besteuert; lediglich diebegünstigten (Beneficiaries) eines Trusts können über die Trusts-Verwalter (Trustee)besteuert werden. Inländische Trusts, d.h. Trusts bei denen entweder der Begründer(Settlor) oder einer der begünstigten in <strong>Zypern</strong> ansässig ist, werdeneinkommenssteuerrechtlich weiter als transparente Gebilde behandelt.Zyprische internationale Trusts werden auf der Basis des aus dem Jahre 1992 stammendenGesetzes zur Regelung internationaler Trusts (International Trusts Law) errichtet.Internationale Trusts sind demnach vollständig von Einkommens- und Gewinnbesteuerungsowie von der landesüblichen Sonderabgabe für Verteidigungszwecke (Special DefenceContribution) befreit, soweit Einkommen und Gewinne des Trusts aus Quellen stammen, dieaußerhalb oder vermeintlich außerhalb <strong>Zypern</strong>s liegen. Die Steuerbefreiung kommt dabeisowohl den Trustees als auch den Begünstigten internationalen Trusts zugute. ZyprischeOffshore-Trusts werden ebenfalls vollständig von jeglicher Einkommens-, Kapital- oderDividendenbesteuerung befreit, soweit Einkommen oder Gewinne nicht aus in <strong>Zypern</strong>liegende Quellen stammen.An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass zyprische internationale Trusts oder Offshore-Trusts aufgrund ihrer speziellen Befreiung zwar keiner Besteuerung in <strong>Zypern</strong> unterliegen;Trustee-Gesellschaften sind jedoch sehr wohl – im Hinblick auf ihre eingenommenenVerwaltungsgebühren – körperschaftssteuerpflichtig.Zyprische Internationale Trusts und Offshore-TrustsNach den Regelungen des Internationalen Trusts Law wird als internationaler Trust ein Trustangesehen, bei dem1. der Begründer des Trusts nicht dauerhaft in <strong>Zypern</strong> ansässig ist,2. zumindest einer der Trustees, wenigstens zur Zeit der Errichtung des Trusts, dauerhaftin <strong>Zypern</strong> ansässig ist,3. keiner der Begünstigten, mit Ausnahme karitativer Organisationen, dauerhaft in <strong>Zypern</strong>ansässig ist und4. das Vermögen des Trusts kein unbewegliches Eigentum in <strong>Zypern</strong> umfasst.Ein Trust wird dabei auch als internationaler Trust anzusehen sein, wenn der Begründer, einin <strong>Zypern</strong> ansässiger Trustee oder einer der Begünstigten keine natürliche Person sonderneine internationale Kapital- oder Personengesellschaft ist, d.h. vollständig im Eigentumausländischer Gesellschafter steht und ausschließlich außerhalb <strong>Zypern</strong>s Geschäftebetreibt. Ein Trust, der nur deshalb nicht als internationaler Trust zu qualifizieren ist, weil ernicht alle oben genannten vier Bestandteile aufweist, wird in der Regel als sog. Offshore-67

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