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Exposee Zypern - firmengründung ausland

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Firmengründung <strong>Zypern</strong>- zyprische Limited- Holdinggesellschaften, Trust auf <strong>Zypern</strong>Steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wirken sich auf den Steuersatzaus, mit dem die steuerpflichtigen Einkünfte besteuert werden.Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte E werden dem zu versteuerndenEinkommen zvE1 (Steuerbemessungsgrundlage) hinzuaddiert und der Steuerbetrag S2 ermittelt, derauf ein zvE2=zvE1+E anfällt. Der Durchschnittsteuersatz D2 auf zvE2 ergibt sich aus S2/zvE2. Diesteuerliche Berücksichtigung von E geschieht dadurch, dass auf zvE1 der höhereDurchschnittsteuersatz D2 anstatt D1 anfällt. D1 ergibt sich aus S1/zvE1 und ist aufgrund derSteuerprogression niedriger als D2, sofern zvE2 größer ist als der Grundfreibetrag G. Andernfalls sindsowohl D1 als auch D2 gleich 0.Beispiel: Der Durchschnittsteuersatz für steuerpflichtige Einkünfte i.H.v. 50.000 € liege bei 26%, undi.H.v. 100.000 € bei 34%. Bei steuerpflichtigen Einkünften i.H.v. 50.000 € und steuerfreien, aber demProgressionsvorbehalt unterliegenden, Einkünften i.H.v. 50.000 € wird der Durchschnitt-Steuersatz fürdie Einkunftshöhe von 100.000 € berechnet, beträgt also 34%. Dieser Steuersatz wird jedoch nur aufden steuerpflichtigen Teil angewandt, so dass eine Steuer i.H.v. 17.000 € fällig wird. OhneProgressionsvorbehalt wären es nur 13.000 €.Zu versteuerndes Einkommen 50.000,50 €+ / - Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegenz.B. steuerfreie ausländische Einkünfte 5.000,00 €z.B. steuerfreie Lohnersatzleistungen €für die Berechnung des Steuersatzes maßgebendes Einkommen 55.000,50 €abgerundet auf volle Euro 55.000,00 €darauf entfallende Steuer nach Grundtabelle 15.186,00 €durchschnittlicher Steuersatz bezogen auf 55.000,00 € 27,610909 %abgeschnitten nach der vierten Stelle hinter dem Komma 27,6109 %anzuwendender Steuersatz 27,6109 %27,6109 % Steuer von 50.000 Euro = 13.805,00 €52

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