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Exposee Zypern - firmengründung ausland

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Firmengründung <strong>Zypern</strong>- zyprische Limited- Holdinggesellschaften, Trust auf <strong>Zypern</strong>Ausgangslage: Eine deutsche natürliche oder juristische Person hält mehr als 50% Anteilean einer Auslandsgesellschaft in der EU (Niedrigsteuerland), die Auslandsgesellschaftgeneriert nur passive Einkünfte nach deutschem AStG.Das BFM ändert hinsichtlich dieses Sachverhaltes das AStG wie folgt und hat entsprechendeine Verfügung an die Finanzämter der Länder herausgegeben:Die Hinzurechnungsbesteuerung greift in obigen Fällen nicht, wenn im Ansässigkeitsstaatder Auslandsgesellschaft ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetriebinstalliert wurde, also ein voll eingerichtetes Büro und mindestens ein Mitarbeiter. Dasdeutsche Finanzamt kann eine Ansässigkeitsbescheinigung vom zuständigen ausländischenFinanzamt einholen.Auflistung der Aktiveinkünfte nach AStG§ 8 Abs.1 AStG enthält die folgenden neun Aktiv- Einkünfte1. Einkünfte aus Land- und ForstwirtschaftEinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gelten immer und ohne Ausnahme als Aktiv- Einkünfte.Erforderlich ist aber eine tatsächliche und ernsthafte Ausübung von land- und forstwirtschaftlichenTätigkeiten.Charakteristik: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, § 8 Abs.1 Nr.1 AStG = Aktiv- Einkünfteohne AusnahmeZum Vergleich mit DBA- Recht: Die Qualifizierung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft alsAktiv – Einkünfte im AStG entspricht auch der Qualifizierung als Aktivtätigkeit im Sinne der meistendeutschen Doppelbesteuerungsabkommen.2. Einkünfte aus Produktions- oder Industrietätigkeiten. § 8 Abs.1 Nr.2 AStGAuch die Einkünfte aus Produktions- oder Industrietätigkeiten (§ 8 Abs.1 Nr.2 AStG) gelten immerohne Ausnahme als Aktiv- Einkünfte. Erforderlich ist aber auch hier eine tatsächliche und ernsthafteAusübung von produktiven oder industriellen Tätigkeiten, also zum Beispiel eine Be- oder Verarbeitungvon bestimmten Produkten.Charakteristik: Einkünfte aus Produktionstätigkeiten, §8 Abs.1 Nr.2 AStG = Aktiv- Einkünfte ohneAusnahmeZum Vergleich mit DBA- Recht: Die Qualifizierung der Einkünfte aus Produktions- oderIndustrietätigkeiten als Aktiv- Einkünfte im AStG entspricht auch der Qualifizierung als Aktivtätigkeit imSinne der meisten deutschen Doppelbesteuerungsabkommen.3. Einkünfte aus Bank- und Versicherungsgeschäften, § 8 Abs.1 Nr.3 AStGDie Einkünfte aus Bank- und Versicherungsgeschäften gelten nach § 8 Abs.1 Nr.3 AStG grundsätzlichals Aktiv- Einkünfte, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass ein kaufmännischerGeschäftsbetrieb unterhalten wird, es sei denn (Ausnahme!) die Geschäfte werden überwiegend mitdem Steuerpflichtigen oder einer ihm im Sinne von § 1 Abs.2 AStG nahe stehenden Person betrieben(dann Passivtätigkeit)Charakteristik: Einkünfte aus Bank- und Versicherungsgeschäften, § 8 Abs.1 Nr.3 AStG = Aktiv-Einkünfte, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind25

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